Europa

EU-Wahl: Nein, ein zu großes Kreuz macht die Stimme nicht ungültig

Vor der EU-Wahl kursiert auf Facebook ein Bild, das schon vor der Bundestagswahl 2017 die Runde machte. Darauf wird behauptet, Wahlleiter sollten bei Stimmen für die AfD darauf achten, dass die Kreuze nicht über den Rand gezogen sind. Diese seien ungültig. Das ist frei erfunden.

von Alice Echtermann

GERMANY-VOTE
Im Netz kursiert eine erfundene Behauptung zu ungültigen Stimmabgaben. (Symbolbild: Sascha Schuermann / AFP)
Bewertung
Frei erfunden
Über diese Bewertung
Völlig falsch. Ein zu großes Kreuz macht die Stimme nicht ungültig.

Ist ein Kreuz auf einem Stimmzettel ungültig, wenn es über den Rand des Kästchens geht? Diese Behauptung hat das Faktencheck-Team von CORRECTIV bereits vor der Bundestagswahl 2017 geprüft. Anlass war ein Bild eines Zettels, das im Netz kursierte und derzeit vor der EU-Wahl erneut auf Facebook geteilt wird. Darauf steht: „Die Wahlleiter sind angewiesen, bei den Stimmen, die für die AfD sind, darauf zu achten, daß das Kreuz in der Mitte des Kreises sitzt und die Ränder nicht überschrieben sind. Wenn die Ränder überschrieben sind, wird die Stimme als ungültig erklärt.“ Das ist falsch.

Der Beitrag der Facebook-Seite „Freiheit durch Wissen“ vom 19. Mai 2019. (Screenshot und Unkenntlichmachung durch CORRECTIV)

Richtig ist: Beide Kreuze, die auf dem Zettel zu sehen sind, wären bei einer Wahl gültig. Laut Bundeswahlleiter sind auch Doppelkreuze, Haken oder Punkte zulässig. Das Kreuz muss nicht einmal in den vorgesehenen Kreis gesetzt werden. Wichtig ist nur, dass eindeutig erkennbar ist, für welchen Politiker oder welche Partei gestimmt wird. Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein.

Informationen zur Gültigkeit von Stimmzetteln auf der Website des Bundeswahlleiters (Screenshot: CORRECTIV)

Das Team des Bundeswahlleiters bestätigte zudem 2017 auf Anfrage von CORRECTIV: „Wichtig ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Wenn das Kreuz über den Rand geht, ist die Stimme NICHT ungültig.“