Faktencheck

Das sind die Fakes am Wahltag

Die Bundestagswahl ist gelaufen. Auf Twitter und Facebook wurden am Sonntag Gerüchte und Warnungen rund um das Thema Wahlbetrug verbreitet. Wir prüfen nach.

von Carla Reveland , Miro Dittrich , Lara Malberger , Karolin Schwarz

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Keine Stimmzettel im sächsischen Gornau?

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Die Behauptung, die Einprozent verbreitet, lässt sich nicht bestätigen

Die rechte EinProzent-Initiative, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hat zur Bundestagswahl eine Wahlbeobachter-Zentrale in Halle aufgebaut. In den sozialen Netzwerken berichten sie über vermeintliche Unregelmäßigkeiten während der Wahl, die ihnen von Wählern telefonisch gemeldet werden. In einem Tweet heißt es, dass das Wahllokal Gornau in Sachsen zwei Stunden keine Stimmzettel zur Verfügung hatte. Wir haben beim Landeswahlleiter in Sachsen nachgefragt. „Ich kann das in dem Umfang nicht bestätigen“, sagt er WahlCheck17. „Laut meinen Informationen vom Wahllokal in Gornau, gab es dort einen Engpass der Stimmzettel, der nach zehn Minuten behoben werden konnte.“ Die Wähler hätten auf die Stimmzettel gewartet und danach regulär ihre Stimme abgegeben.

Fazit: Es gab einen Engpass, der allerdings nicht annähernd so lange war, wie geschrieben.

Fotos von Wahlzetteln in sozialen Medien

In den sozialen Medien findet man immer wieder Fotos von ausgefüllten Wahlzetteln.v Dies ist jedoch seit der letzten Änderung von Paragraf 56 der Bundeswahlordnung verboten. Darin heißt es: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden“

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Eines von vielen Fotos, die in sozialen Medien kursieren

Wenn „für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt“ wurde, müsse der Wahlvorstand „einen Wähler zurückzuweisen“. Laut Innenministerium macht man sich dabei jedoch nicht strafbar.

Mit der Einführung dieser Änderung will man verhindern, dass etwa Menschen, die unter Druck gesetzt wurden, zu Beweisfotos gezwungen werden können. Auch soll die Beeinflussung anderer Wähler durch abfotografierte Stimmabgaben verhindert werden.

Doch selbst Berufspolitiker haben schon Fotos ihrer Wahlzettel publiziert. So teilte etwa der frühere Kieler Innenminister Andreas Breitner (SPD) vor der diesjährigen Landtagswahl in Schleswig-Holstein ein Foto seines Briefwahlscheins in den sozialen Medien. Seine zwei Stimmen wurden dadurch ungültig. Dies bestätigte der Landeswahlleiter Tilo von Riegen auf Nachfrage dem sh:z.

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Der Bundeswahlleiter meldete sich auf Twitter zu Wort

Auf Twitter erklärte der offizielle Account des Bundeswahlleiters, sie würden alle bekannt gewordenen Fälle von fotografierten Wahlzettel an die Staatsanwaltschaft weitergeben.

Fazit: Das Abfofografieren von ausgefüllten Stimmzetteln ist verboten.

Keine Wahlwerbung im Wahllokal

Den Account des Bundeswahlleiters erreichen viele Meldungen über illegale Wahlwerbung in Wahllokalen. Tatsächlich ist das Verbot von solchen Plakaten im Bundeswahlgesetz geregelt. Dort heißt es in § 32 zum Thema unzulässige Wahlpropaganda: „Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“

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Wahlwerbung im Wahllokal

Aus dem zuständigen Wahlkreisamt in Dresden, aus dem das Bild im gezeigten Tweet stammt, heißt es auf Anfrage: „Es wird regelmäßig kontrolliert ob die Regelung eingehalten wird, auch von den Wahlhelfern. Wenn es Meldungen gibt, werden die Plakate entfernt.“ Hänge die Werbung aber einige Meter vom Wahllokal entfernt, könne nichts dagegen unternommen werden. Falsch sei, dass Stimmen aus einem Wahlbüro, in dem Wahlwerbung hängt, ungültig sind – eine Twitter-Userin hatte gefordert, dass die Wahl in einem Wahllokal, in dem Anti-Afd-Werbung hing, wiederholt werden müsse. Auch dort wurden die Plakate abgehängt.

Fazit: Jegliche Wahlwerbung in, an und direkt vor Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, ist nicht erlaubt. Wer Verstöße beobachtet, soll sich an die jeweiligen Kreiswahlleiter wenden, die telefonisch zu erreichen sind. Die richtige Nummer findet man hier.

Tweets von vermeintlichen Wahlhelfern befeuern Betrugsgerüchte

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Der Tweet nährt Spekulationen

Mehrere Twitter-User befeuern die Spekulation über Wahlmanipulationen. Ein Tweet über eine angebliche Facebook-Gruppe mit dem Namen „Wahlhelfer gegen die afd“ wird massiv geteilt. Der Tweet stammt von der Twitter-Nutzerin @von_Sahringen.

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Zum Vergleich: Die Twitter-Accounts @von_Sahringen, @vonSahr und die Ergebnisse der Bildersuche bei Google

Das Profilbild ist eindeutig ein Fake: Es zeigt die pakistanische Schauspielerin Aiza Khan. Weitere Tweets des Accounts lassen darauf schließen, dass es sich um einen Troll-Account handelt. Der Account folgt mehreren Nutzern aus dem sogenannten Sifftwitter-Netzwerk und retweetet auch regelmäßig Tweets dieser Accounts. In der Vergangenheit fiel Sifftwitter vor allem durch Drohungen, Gewaltphantasien und derbes Trolling auf, indem sie unliebsame Twitter-Nutzer diffamierten.

Der Medien- und Kommunikationswissenschaftler Luca Hammer aus Hamburg hat das Netzwerk untersucht. Er vermutet, dass es sich um ein neu angelegtes Konto der inzwischen gesperrten @vonSahr handelt, das er zu dem Siff-Netzwerk zählt. Das Profilbild ist bei beiden Accounts dasselbe.

Dem Bundeswahlleiter sind diese Inhalte bekannt. Die Landeswahlleiter seien entsprechend informiert worden.

Fazit: Schon länger bekannte Trolle verbreiten Manipulationsgerüchte.

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Dem Bundeswahlleiter ist die Sache bekannt

Richtige Stifte, falsche Stifte

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Spekulationen über ausliegende Bleistifte auf Twitter

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Eigene Stifte in der Wahlkabine sind erlaubt

Zahlreiche Twitter-User behaupten, es würden Bleistifte in Wahllokalen ausliegen, um Stimmzettel nachträglich zu verändern. Das ist ebenso frei erfunden wie die Behauptung, dass ein mit dem Bleistift gemachtes Kreuz ungültig ist. Wichtig ist, dass das Kreuz mit einem Schreibstift gemacht wird. Laut Wahl-Lexikon des Bundeswahlleiters zählen dazu „Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.“ Außerdem können eigene Stifte in die Wahllokale mitgebracht werden.

Fazit: Bleistiftkreuze sind gültig, eigene Stifte erlaubt

Kein falsches Kreuz

Auf Facebook und Twitter warnen Nutzer vor einer angeblichen Anweisung des Landeswahlleiters, das Kreuz mittig zu setzen und nicht die Ränder zu überschreiben.

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Diese angebliche Anweisung des Bundeswahlleiters ist ein Fake

Das ist falsch, beide abgebildeten Kreuze sind gültig. Wichtig ist: Die Stimmabgabe muss zweifelsfrei zu erkennen sein. Eine Stimme wird gezählt, wenn keine Kennzeichnung enthalten ist. Das bedeutet, wird ein Wahlzettel namentlich unterschrieben, ist die Stimme ungültig. Auch vermerkte Zusätze, Vorbehalte oder Streichungen sind nicht zulässig. Die Regelungen gelten für alle abgegebenen Stimmzettel, nicht nur für eine einzelne Partei.

Auch das Team des Bundeswahlleiters bestätigt auf Anfrage von WahlCheck17: „Wichtig ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Wenn das Kreuz über den Rand geht, ist die Stimme NICHT ungültig.“

Fazit: Das ist frei erfunden.

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