Faktencheck

Für Erika Steinbachs Behauptung über die Herkunft von Corona-Patienten gibt es keine Grundlage

Erika Steinbach, parteilose Politikerin und Vorsitzende einer AfD-nahen Stiftung, behauptet auf Twitter, dass angeblich 50 Prozent der Corona-Patienten in Krankenhäusern „aus dem arabischen Raum“ stammten. Dafür gibt es keine Belege – Nationalitäten werden bei Covid-Fällen nicht gemeldet und somit nicht erfasst.

von Till Eckert

Coronavirus - Brandenburg
Eine Frau geht in die Median-Klinik in Hoppegarten nahe Berlin. Die Politikerin Erika Steinbach behauptet, 50 Prozent der Corona-Patienten in Kliniken stammten „aus dem arabischen Raum“. Dafür gibt es keine Belege. (Foto: Wolfgang Kumm / dpa)
Behauptung
50 Prozent der Corona-Patienten in Krankenhäusern stammten „aus dem arabischen Raum“.
Bewertung
Unbelegt. Für die Behauptung gibt es keine statistische Grundlage: Nationalitäten von Menschen mit Covid-19 werden nicht gemeldet.

Erika Steinbach, parteilose Politikerin und Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, behauptet in einem Tweet vom 11. Februar, dass 50 Prozent der Corona-Patienten in Krankenhäusern „aus dem arabischen Raum“ stammten. Das habe sie „von verschiedenen Seiten glaubhaft gehört“. Die Behauptung wurde auch von Blogs wie Philosophia Perennis aufgegriffen.

Erika Steinbachs Tweet mit der unbelegten Behauptung, 50 Prozent der Covid-Patienten stammten „aus dem arabischen Raum“ (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf unsere Anfrage, ob bei Covid-Fällen Nationalitäten gemeldet werden: „Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 9) wird die Nationalität nicht gemeldet.“ 

Tatsächlich steht im entsprechenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes nichts von Nationalität oder Herkunft. Es müssen lediglich Daten wie Name, Geschlecht, Wohnsitz und die Diagnose gemeldet werden, aber in der Meldung wird der Geburtsort nicht abgefragt.

Für Steinbachs Behauptung gibt es demnach keine Belege und keine statistische Grundlage.

Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Paragraf 9 des Infektionsschutzgesetzes: Link