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Wie die Bundesregierung Milliarden für den Kohleausstieg hochrechnete

Die Regierung will die deutschen Braunkohleunternehmen für den Kohleausstieg mit 4,35 Milliarden Euro entschädigen. Doch die Bundesregierung verschwieg bislang, wie die Summe zustande kam. Interne Unterlagen legen nahe, wie das Wirtschaftsministerium die Milliarden hochrechnete.

von Susanne Götze , Annika Joeres

Braunkohletagebau Welzow
Deutsche Braunkohlewerke zählen zu den zehn größten Verursachern von Treibhausgasen in Europa. (Foto: Andreas Franke / picture alliance)

Den Kohleausstieg bis 2038 lässt sich Deutschland einiges kosten. Die Entschädigungen für die deutsche Braunkohle sollen das Ende dieser klimaschädlichen Energiegewinnung einläuten. Bereits im Januar 2020 verkündete Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) daher, die Bundesregierung werde der ostdeutschen Leag 1,75 Milliarden Euro und dem Energiekonzern RWE im Rheinland 2,6 Milliarden Euro für das vorzeitige Abschalten ihrer Kohlemeiler zahlen. Das Geld sollte für die „endgültige und sozialverträgliche Stilllegung von Braunkohleanlagen“ genutzt werden, so steht es im Kohleausstiegs-Gesetz.

Doch wie die Bundesregierung die einzelnen Summen kalkulierte, blieb geheim. Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen antwortete die Bundesregierung, es handele sich um eine „formelbasierte Entschädigungslogik“. Energieexperten und Wissenschaftlerinnen hatten monatelang gerätselt, die Summen erschienen willkürlich und viel zu hoch.

Dieser Verdacht bekommt nun neue Nahrung. Interne Dokumente, die CORRECTIV und dem Spiegel vorliegen, legen nahe, wie das Wirtschaftsministerium die Entschädigungen hochrechnete. Darunter ist auch jene Formel, mit der das Haus von Peter Altmaier offenbar die Milliardensummen im Januar 2020 kalkulierte. Zwar fand diese frühe Berechnung  laut Ministerium „keinen Eingang in die Kabinettbefassung“. Allerdings: Wer diese Formel nutzt, kommt auf die Summe von rund 4,4 Milliarden Euro, also die Summe, die bis heute aktuell ist.

In der Formel zeigt sich, dass die Bundesregierung von unwahrscheinlichen, aber für die Leag und für RWE sehr vorteilhaften Annahmen ausging. Das Ministerium zog veraltete Daten heran, machte massive Fehleinschätzungen und rechnete die Zukunft der Kohle schön.

Entscheidend für die Höhe der Summe war, welche Gewinne den Konzernen durch die gesetzlich erzwungene Abschaltung von Kraftwerken entgehen. Den entgangenen Profit soll der Staat entschädigen. Wieviel Geld ein Kraftwerksbetreiber verdient, hängt von vielen Faktoren ab: Vom Dollarpreis pro Tonne Kohle auf dem Weltmarkt, vom deutschen Strompreis und davon, wieviel das Unternehmen für seine klimaschädlichen Emissionen zahlen muss. Die Energiekonzerne müssen Zertifikate kaufen, um ihre Emissionen zu kompensieren – der Preis für die Papiere ist im Europäischen Emissionshandel (ETS) geregelt – und steigt seit Jahren stetig an.

Die Formel des Ministeriums enthält zwar beide Variablen, den CO2-Preis und den zu erwartenden Profit der Konzerne aus dem Verkauf ihres Kohlestroms. Allerdings wurde für die Berechnung ein schon damals zu niedriger CO2-Preis angenommen. Das bedeutet geringere Kosten – und entsprechend höhere Gewinne, die entschädigt werden müssen. So nahmen Altmaiers Experten 2020 einen Zertifikatepreis von rund 17 Euro pro Tonne CO2 an, berechnet aus dem Durchschnittspreis der vergangenen drei Jahre. Allerdings haben sie damit in die Vergangenheit geschaut, aber nicht die Prognosen in die Zukunft berücksichtigt. Dabei hatte der Preis schon Ende 2018 bei 22 Euro gelegen. Inzwischen liegt er bei über 50 Euro. Marktexperten hatten mit einem Anstieg gerechnet – nur Altmaiers Ministerium nicht. Zudem wurden gleichbleibend hohe Fixkosten angesetzt – selbst bei geschlossenen Werken.

Foto: Ivo Mayr / Correctiv
Viele Variablen sind vorteilhaft für die Kohlekonzerne: Formel aus einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums von Januar 2021 (Foto: Ivo Mayr / CORRECTIV)

Das Wirtschaftsministerium will heute von der Formel nichts mehr wissen. Sie habe einen „Entwurfscharakter“ gehabt. Später seien neben den entgangenen Gewinnen weitere Faktoren „wie beispielsweise die Tagebaufolgekosten und die Sozialkosten“ eingeflossen, schreibt es auf Nachfrage. Davon war allerdings kurz vor Verabschiedung des Gesetzes im Juni noch keine Rede. Damals erklärte das Ministerium auf Anfrage, die Summe spiegele  „entgangene Gewinne“ und „vorgezogene Kraftwerksstilllegungen“.

Auf die meisten Fragen gibt das Ministerium bis heute keine Antwort: Warum verwies Altmaier auf eine „formelbasierte Entschädigungslogik“, wenn die Formel keine Anwendung fand? Warum kommt die dem Spiegel und CORRECTIV vorliegende Formel auf rund 4,4 Milliarden Euro – die Höhe der schließlich auch verkündeten Endsumme?

Das Nachrechnen des Ergebnisses ist keinesfalls simpel: Dazu müssen beispielsweise die Laufzeiten der einzelnen Kraftwerksblöcke eingegeben werden und ihre jeweiligen Leistungen. Um mit einer anderen Formel auf dasselbe Resultat zu kommen, hätte die Bundesregierung an vielen Schrauben drehen müssen.

„Wirtschaftsminister Altmaier ist mit seinem Versuch, die Formel zur Berechnung der Entschädigungen zur Verschlusssache zu erklären, aufgeflogen“, sagt Karsten Smid, Energie-Experte von Greenpeace.

Auch andere Analysten sehen das Versäumnis, betonen aber: „Die CO2-Preise sind zu niedrig angesetzt, aber einen solchen Anstieg innerhalb weniger Monate hat kaum jemand vorausgesehen“, sagt Felix Matthes vom Öko-Institut, der im vergangenen Jahr ein eigenes Gutachten zur Kalkulation der Entschädigungen vorgelegt hatte.

Brüsseler Wettbewerbshüter und die Formel  

Die Milliarden-Zahlungen für die Energiekonzerne sind innenpolitisch und europaweit brisant. Zum einen muss die Bundesregierung ihre Klimaziele nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter anheben – so soll der Energiesektor laut dem neuen Klimaschutzgesetz 30 Prozent mehr Emissionen einsparen als bislang geplant. Leichter ginge das, wenn Kohlekraftwerke früher vom Netz gingen. Die sieben deutschen Braunkohlekraftwerke zählen zu den zehn größten Verursachern von Treibhausgasen innerhalb der EU, sechs davon gehören RWE und der Leag. Doch ein Vorziehen des Ausstiegsdatums hieße, dass auch die Entschädigungen neu berechnet werden müssten.

Zum anderen hat die EU-Kommission bereits ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der Entschädigungszahlungen eingeleitet. Der Ausgleich für den vorzeitigen Ausstieg müsse „auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager im März. Die bisher zur Verfügung stehenden Informationen, so die EU-Kommissarin, erlaubten nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen.

Ob die Bundesregierung ihre Berechnungsmethode in Brüssel vorgelegt hat, ist nicht bekannt. Aber offenbar fürchtete sie, dass die Formel in der EU-Kommission keinen Bestand haben könnte. „Das beihilferechtliche Prüfungsverfahren soll nicht dadurch nachhaltig gestört werden, dass prognostische Annahmen, die die formelbasierende Entschädigungslogik betreffen, (…) offen gelegt werden“, heißt es in einem offiziellen Dokument aus dem Wirtschaftsministerium vom Juli 2020, das CORRECTIV vorliegt. Eine öffentliche Diskussion über „prognostische Annahmen“ würde (…) „die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union ungünstig beeinflussen“. Im Klartext: Die Prognosen in der Formel sind offenbar so fraglich, dass das Ministerium eine Diskussion darüber fürchtet – und selbst daran zweifelt, dass die Formel in Brüssel abgenickt wird.

Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Zahlungen eine unerlaubte Beihilfe darstellen, müssten die Entschädigungen neu berechnet werden.

„Die realitätsfernen Berechnungen aus dem Hause Altmaier werden vor der EU-Kommission kaum Bestand haben“, glaubt Greenpeace-Experte Smid. Greenpeace hatte das Forschungsinstitut Ember mit einer Studie in der Sache beauftragt. Fazit: Von den rund 4,35 Milliarden Euro seien gerade einmal 343 Millionen Euro durch die Formel gedeckt, selbst wenn dabei ein konservativer CO2-Preis von rund nur 25 Euro zur Grundlage genommen würde – bei 50 Euro wäre die Endsumme noch kleiner. Die offiziellen Berechnungen enthielten „Schlüsselannahmen“, die zu einer „systematischen Überbewertung der Entschädigungszahlungen“ führten, so die Ember-Experten.

Umweltexperte Felix Matthes vom Öko-Institut hat vergangenes Jahr ein eigenes Gutachten zur Kalkulation der Entschädigungen vorgelegt. Er teilt die Einschätzung von Ember, wenngleich sein im Juni 2020 vorgelegtes Gutachten zu anderen Zahlen gelangte. Weil das BMWi seine Berechnung nicht offenlegte, erstellte Matthes eine eigene Kostenschätzung, ohne indes die genaue Berechnungsformel zu kennen. Er unterstellte einen CO2-Zertifikate-Preis von 40 Euro je Tonne in 2030. Zusammen mit anderen Faktoren wie viel geringeren Umbaukosten für den Tagebau seien die Entschädigungen laut Matthes Gutachten um bis zu zwei Milliarden Euro zu hoch. Der Leag stünden statt 1,75 nur 0,77 Milliarden Euro zu. RWE habe je nach Umbaukosten der Tagebaue einen Anspruch zwischen 1,66 bis 2,66 Milliarden Euro.

Auch Matthes sieht den größten Fehler von Altmaiers Haus darin, dass mit Erlösen der Kohlekonzerne gerechnet wurde, die es in den Folgejahren nicht geben würde. Als größeren Posten in der Entschädigungsrechnung vermutet Matthes aber die zusätzlichen Tagebau-Umbaukosten, die ohne Belege einfach geschätzt wurden.

Sein Fazit: „Eine neue Rechnung müsste sich auf eindeutige Unternehmensdaten beziehen und klaren Regeln folgen“, sagt er. Mit Annahmen und Schätzungen könnten keine Milliarden-Entscheidungen getroffen werden.

Um die Geheimhaltung der Berechnungen gibt es bereits seit Monaten Streit. Im Dezember 2019 hatten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und die Unternehmensberatung BET ein Gutachten zum Kohleausstieg abgegeben, das Altmaier jedoch bis zum Dezember 2020 unter Verschluss hielt. Die Zahlen der Wirtschaftsprüfer sollten die Grundlage für das Kohleausstiegsgesetz und die dazugehörigen öffentlich-rechtlichen Verträge bilden. An die Empfehlungen hielt sich das Ministerium indes nicht und verschob den Ausstieg auf Ende der Zwanziger und Mitte der Dreißiger Jahre – zur Freude der Kohlebetreiber. Genau diese Entscheidung könnte der Regierung nun auf die Füße fallen.

„Schon bei diesem verheimlichten Gutachten war klar: Wenn es um die Interessen von RWE & Co. geht, ist Peter Altmaier jedes Mittel recht“, sagt Oliver Krischer, Vizechef der Fraktion der Grünen. „Die Formel belegt, dass es der Bundesregierung einzig und allein darum geht, möglichst viel Geld in die Kassen von RWE und Leag zu schaufeln.“

Würden aktuelle Marktdaten in die Formel einfließen und die verschärften Emissionsziele in Deutschland und der EU eingepreist, würde dies die Entschädigungen ad absurdum führen. Seit Monaten erklären Experten, dass der Kohleausstieg bereits Anfang der 2030er Jahre abgeschlossen sein könnte – der Kohlestrom ist schlicht unwirtschaftlich geworden.

Das Gesetz zum Kohleausstieg sieht jedoch vor, dass die letzten Kohlemeiler in der Lausitz erst Ende 2038 abgeschaltet werden. Auch die Formel des Wirtschaftsministeriums ging davon aus, dass die Kohle noch so lange überlebt und wirtschaftlich sei.

Entschädigung verhindert früheren Kohleausstieg

Dass Kohlebranche und Wirtschaftsministerium noch im Januar 2020 derartige  Fehleinschätzungen trafen, mag auch daran gelegen haben, dass der Klimaschutz nicht als ernsthafter Wirtschaftsfaktor betrachtet wurde. Schon gut ein Jahr nach den beschlossenen Entschädigungen ist klar: Aus der klimaschädlichen Energie können die Konzerne kaum noch Profit ziehen. Studien belegen, dass sich die Kohleverstromung schon bei einem CO2-Preis zwischen 50 und 60 Euro je Tonne nicht mehr lohnt. Und die Zertifikate werden aller Voraussicht bald deutlich teurer. Die Grünen-Fraktion in Brüssel forderte diese Woche einen Preisanstieg auf mindestens 150 Euro bis 2030, also drei Mal so viel wie aktuell, auch CDU und FDP plädieren für steigende ETS-Preise.

Durch das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat sich der Wind nun endgültig gedreht. Selbst wenn die Regierung ungern am Kohleausstiegsdatum rüttelt – die Preise des europäischen Emissionshandels und die verschärften Klimaziele werden die Kohle schon vorher aus dem Markt drängen. Dafür allerdings können die Kohle-Betreiber nicht entschädigt werden. Ihr Anspruch bezieht sich einzig auf das Kohleausstiegsgesetz des Wirtschaftsministeriums.

Quellen