AfD

Wie stuft der Verfassungsschutz die AfD in den Bundesländern ein?

Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: Dort gilt die AfD als gesichert rechtsextremistisch. Anderswo nur als Verdachtsfall – oder wird gar nicht beobachtet. Ein Überblick über alle 16 Bundesländer.

von Lena Köpsell

AfD-Logo
Prüffall, Verdachtsfall, gesichert extremistisch: Die AfD wird in den 16 Bundesländern unterschiedlich eingestuft. Foto: picture alliance

Prüffall, Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistisch: Die AfD wird in den einzelnen Bundesländern vom Verfassungsschutz unterschiedlich bewertet. Während die Bundes-AfD aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden kann, ist das in einigen Bundesländern bereits der Fall. Andere werden als Verdachtsfälle geführt oder gar nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Ein Überblick:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundes-AfD 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein und hob sie damit von der zweiten Beobachtungsstufe („rechtsextremistischer Verdachtsfall“) auf die dritte und höchste Stufe an. Die AfD stoppte diese Einstufung vorläufig mit einem Eilantrag. Das bedeutet: Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen. Das Hauptverfahren steht noch aus.

Dabei zweifeln die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Köln nicht daran, dass es innerhalb der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Aber diese Bestrebungen prägen die Partei laut der Gerichtsentscheidung von Ende Februar nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz“ festgestellt werden könne. Kurz gesagt: Der Verdacht ist da – die Gewissheit noch nicht.

In fünf Bundesländern ist die AfD „gesichert rechtsextremistisch“

In fünf Bundesländern sieht das anders aus: In Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen dürfen die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen. In Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wird diese Einstufung noch gerichtlich überprüft.

Prüffall, Verdachtsfall, gesichert extremistisch – was die Stufen des Bundesamts für Verfassungsschutz bedeuten

Erste Stufe: Der Prüffall: Es gibt erste Hinweise, dass eine Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könnte, aber noch keine konkreten Belege. Der Verfassungsschutz darf in dieser Phase nur öffentlich zugängliche Quellen auswerten und nur in Ausnahmefällen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.

Zweite Stufe: Der Verdachtsfall: Die Hinweise, dass die Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könnte, haben sich verdichtet. Es gibt noch keine Gewissheit, aber einen begründeten Verdacht. Jetzt darf der Verfassungsschutz auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa Vertrauensleute (sogenannte V-Leute), Observationen oder Tonaufzeichnungen

Dritte Stufe: Gesichert extremistisch: Der Verdacht ist zur Gewissheit geworden: Es liegen ausreichend Belege vor, dass die Organisation tatsächlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Einstufung erlaubt es dem Verfassungsschutz, uneingeschränkt an die Öffentlichkeit zu gehen, und sie senkt die Schwelle für weitergehende staatliche Eingriffe.

Wie ist es in den Bundesländern?

Diese Stufen existieren auch in den meisten Bundesländern, werden aber mitunter anders bezeichnet. So heißt die dritte Stufe in Niedersachsen beispielsweise „Beobachtungsobjekt von besonderer Bedeutung“ statt „gesichert extremistisch“. Auch ab wann die Öffentlichkeit informiert werden muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Manche Verfassungsschutzämter informieren bereits über Verdachtsfälle, andere erst, wenn die Organisation „gesichert extremistisch“ ist.

Niedersachsen ist der jüngste Fall: Erst Anfang Juni gab das Verwaltungsgericht Hannover dem Verfassungsschutz in einer Eilentscheidung Recht und stufte die AfD damit auf die höchste Beobachtungsstufe hoch. Das Hauptverfahren läuft noch. Als Belege für Angriffe gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wertete das Gericht unter anderem Schlagworte wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“, die auf eine rassistische Weltanschauung schließen ließen.

Auch die Thüringer AfD rund um den Landesvorsitzenden Björn Höcke gilt als „gesichert rechtsextremistisch“. Anders als in den meisten Bundesländern hat die Partei die Hochstufung des Verfassungsschutzes nicht angefochten. Sie ist dort also gültig, aber gerichtlich nicht überprüft. Anders in Sachsen: Dort hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Einstufung bereits gerichtlich bestätigt. Sie ist damit rechtsverbindlich.

In Brandenburg läuft derzeit noch ein Gerichtsverfahren. In Sachsen-Anhalt ruht ein Verfahren, bis das Kölner Gericht rechtskräftig über die Einstufung der Bundespartei entschieden hat.

Eilverfahren vs. Hauptsacheverfahren
  • Bei einer Hochstufung durch den Verfassungsschutz kann die AfD Klage erheben. Ein Hauptsacheverfahren kann drei bis vier Jahre dauern, deshalb gibt es den sogenannten vorläufigen Rechtsschutz, auch Eilverfahren genannt.
  • Im Eilverfahren wird laut dem Kölner Verfassungsrechtler Markus Ogorek nur „summarisch“ geprüft. Das bedeutet, dass das Gericht keine abschließende Rechtmäßigkeitsprüfung, sondern vor allem eine Interessenabwägung vornehme. Also: Welchen Schaden hat die AfD durch eine möglicherweise rechtswidrige Hochstufung und welchen Schaden hat der Staat durch eine Verzögerung?
  • In der Regel gibt der Verfassungsschutz bei Einleitung eines Eilverfahrens eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das heißt, solange es keine aus Sicht des Verfassungsschutzes positive Entscheidung im Eilverfahren gibt, darf die AfD nicht hochgestuft werden.
  • Laut Ogorek ändert die Gerichtsentscheidung allerdings wenig an den Beobachtungsmöglichkeiten. Zwar gibt es intern drei Stufen (Prüffall, Verdachtsfall, gesichert extremistisch) – doch das Gesetz kennt diese Unterscheidungen gar nicht. Es geht schlicht darum, ob „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Ab dann darf der Verfassungsschutz sogenannte nachrichtendienstliche Mittel, wie beispielsweise Observationen oder V-Leute, einsetzen.

Als rechtsextremistische Bestrebung gilt laut Verfassungsschutz, wer aggressiven Nationalismus verbreitet, andere Nationen als minderwertig betrachtet oder eine Volksgemeinschaft auf „rassischer“ Grundlage anstrebt. Weitere Merkmale sind Antipluralismus, gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit, antisemitisches Gedankengut, die Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie der Wunsch nach einem ‚„Führerstaat“‘ mit militärischen Ordnungsprinzipien.

In mindestens vier Bundesländern gilt die AfD als Verdachtsfall 

In vier Bundesländern wird die AfD offiziell als Verdachtsfall geführt: Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und in Hessen. In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ist es nicht ganz so eindeutig.

Erst Anfang Juni bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Hauptsacheverfahren, dass die hessische AfD zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Auch in Bayern scheiterte die AfD mit einer Klage gegen ihre Einstufung. In Bremen hat die Partei den Verdachtsfall gar nicht erst angefochten und in Baden-Württemberg ist die Einstufung seit einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs 2024 gerichtlich bestätigt.

In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist es komplizierter. Hier wird die AfD laut Medienberichten auch als Verdachtsfall geführt, öffentlich bestätigt haben das die jeweiligen Verfassungsschutzämter jedoch nicht. Der Grund: In beiden Bundesländern wird die Öffentlichkeit erst informiert, wenn eine Bestrebung „gesichert extremistisch“ ist. In Berlin soll das geändert werden: Der Berliner Verfassungsschutz darf bald auch bei Verdachtsfällen die Öffentlichkeit informieren. Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft getreten.

In Nordrhein-Westfalen wird nicht der gesamte Landesverband als Verdachtsfall eingestuft, aber Teile davon. Ein Sprecher des NRW-Verfassungsschutzes teilte CORRECTIV auf Anfrage mit, dass „die Teilstrukturen Völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland (AfD), ehemals Flügel‘“ sowie die Generation Deutschland NRW als Verdachtsfälle beobachtet werden. Den Jugendverband der AfD NRW stuft der Verfassungsschutz seit März 2026 entsprechend ein.

So wird die AfD in den verschiedenen Bundesländern eingestuft. Grafik: Sebastian Haupt

Auch in Rheinland-Pfalz wird die AfD beobachtet. Allerdings verwendet der Verfassungsschutz dort nicht die bekannten drei Stufen: „Prüffall“, „Verdachtsfall“ und „gesichert extremistische Bestrebung“. Wie ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber CORRECTIV mitteilte, wird die AfD wird dort bereits aufgrund „hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ beobachtet, insbesondere wegen Hinweisen auf „ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und menschenwürderelevanter Abwertungen“.

In drei Bundesländern wird die AfD nicht beobachtet

Weder Verdachtsfall noch gesichert rechtsextremistisch ist die AfD in drei Bundesländern. Im Saarland gilt der AfD-Landesverband nicht als Verdachtsfall. Zwar stellt die Landesbehörde Solidarisierungen mit völkisch-nationalen Strömungen sowie eine Nähe zur Identitären Bewegung fest, kommt aber zu dem Schluss, dass die AfD im Saarland weniger durch politische Arbeit als durch interne Machtkämpfe und Rechtsstreitigkeiten aufgefallen ist. Weil die AfD auf Bundesebene jedoch als Verdachtsfall gilt, übermittelt die saarländische Behörde alle einschlägigen Erkenntnisse ans Bundesamt für Verfassungsschutz.

Auch in Schleswig-Holstein und Hamburg wird die AfD auf Landesebene nicht als Verdachtsfall geführt. Eine Sprecherin des Innenministeriums in Schleswig-Holstein teilte mit, der Verfassungsschutz werte „fortlaufend das zugängliche Informationsaufkommen zum politischen Geschehen“ aus, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden erfüllt seien – eine konkrete Einstufung der AfD ergibt sich daraus bislang nicht.

Redigatur und Faktencheck: Gesa Steeger