AfD

EU-Parlament bringt Verbotsverfahren von AfD-Europapartei ESN auf den Weg

Die EU-Parteienfamilie der AfD soll überprüft werden. Dafür stimmte das EU-Parlament am Dienstag. Ein Bericht legt nahe, dass die ESN gegen die Grundsätze der EU verstößt.

von Lena Köpsell

ESN Europa der Souveränen Nationen
Das Logo der europäischen Partei ESN Europe of Sovereign Nations. Foto: Sebastian Kahnert | picture alliance/dpa

Es ist eine historische Entscheidung: Am Dienstag, dem 7. Juli, hat das Europäische Parlament ein Prüfverfahren gegen die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN) auf den Weg gebracht. Eine Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament stimmte in Straßburg dafür. Für die 2024 gegründete rechtsradikale Parteienfamilie, in der die AfD den Kurs vorgibt, könnte das de facto auf ein Verbot und damit auf einen Verlust von EU-Mitteln hinauslaufen. Grund dafür sind mutmaßliche Verstöße gegen EU-Grundsätze wie die Menschenwürde.

Die Europaabgeordneten stimmten dem Prüfverfahren mit einer Mehrheit von 414 Stimmen zu. 224 stimmten dagegen und 18 enthielten sich. Beantragt wurde das Prüfverfahren von der Fraktion der Linken. Daraufhin brachten die Parteien der Mitte einen eigenen Antrag ein, dem sich die Linke anschloss.

ESN soll gegen EU-Grundwerte verstoßen

„Das ist ein überfälliger und richtiger Schritt. Es darf keine öffentlichen Gelder für Hetze, Rassismus und Hassrede geben“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Linken im EU-Parlament, Martin Schirdewan. Daniel Freund, Abgeordneter der Grünen-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EU-Parlaments, bezeichnete das Abstimmungsergebnis als eine „gelbe Karte“ für die AfD-Europapartei. Die zuständige Behörde müsse nun prüfen, ob die rote Karte folgt. „Auch Rechte müssen sich ans Recht halten“, sagte er.

Die ESN wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück und warf der zuständigen Behörde vor, zu entscheiden, „welche politischen Meinungen akzeptabel“ seien.

Grundlage ist ein knapp 300 Seiten langes Schreiben, das der Direktor der EU-Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien (APPF), Pascal Schonard, Ende Mai an Rat, Kommission und Parlament geschickt hatte. Das Papier liegt CORRECTIV vor.

Bei allen neun Mitgliedsparteien der ESN hat die APPF Belege für mögliche Verstöße gegen die EU-Grundsätze gefunden – darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

AfD-Urteil ist Teil des Berichts

Die Behörde wirft der größten Mitgliederpartei AfD vor allem Verstöße gegen die Menschenwürde und Menschenrechte vor. Als Beleg verweist sie auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, in der die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ bewertet wurde.

AfD-Verbotsverfahren im Überblick:
Hintergründe, rechtliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen sowie Pro- und Contra-Argumente verständlich erklärt.

Auch andere ESN-Mitgliedsparteien stehen in der Kritik: Der ungarische Parteiführer László Toroczkai bezeichnete eine Roma-Gemeinschaft als „kriminelle Horden“, der slowakische Abgeordnete Milan Mazurek nannte britische Migranten „widerliche, herzlose, psychopathische Bestien“, und über das offizielle Profil der polnischen Nowa Nadzieja sollen antisemitische Parolen verbreitet worden sein.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf gegen die bulgarische Partei Wasraschdane: Ihr stellvertretender Vorsitzender Tsoncho Ganev unterzeichnete im April 2025 in Moskau ein Kooperationsabkommen mit Putins Partei Einiges Russland – die seit 2014 auf der EU-Sanktionsliste steht. Hinzu kommen Beleidigungen gegen einzelne Politiker und homophobe Aussagen aus der Partei.

Die ESN-Partei vs. die ESN-Fraktion

Die ESN-Partei ist von der ESN-Fraktion im Europäischen Parlament zu unterscheiden, der 27 Abgeordnete angehören. Parlamentsfraktionen sind reine Zusammenschlüsse von Abgeordneten im Europäischen Parlament, europäische Parteien dagegen übergeordnete Bündnisse nationaler Parteien, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden

Auch wenn die Entscheidung keine Auswirkungen auf die ESN-Fraktion hat, hätte ein Verbot der Partei Folgen. Bestätigt sich der Verdacht am Ende des Verfahrens, drohen der ESN der Verlust ihres Status als anerkannte europäische Partei sowie der Entzug der EU-Fördermittel. Für 2026 waren der Partei über zwei Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zugesagt.

Die ESN-Finanzen verwaltet die AfD

Verwaltet werden die Finanzen von der AfD. Schatzmeister der ESN ist Alexander Jungbluth (AfD), der seit 2024 auch stellvertretender Bundesschatzmeister der AfD ist.

Nach der Zustimmung des Parlaments hat die ESN zunächst die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hinzu kommt ein Ausschuss aus unabhängigen Persönlichkeiten, bestehend aus je zwei Vertretern aus Rat und Kommission, der eine Empfehlung abgibt, bevor die Aufsichtsbehörde abschließend über das Verbot entscheidet. Am Ende des Verfahrens haben Rat und Kommission die Möglichkeit, Einwände gegen die Entscheidung zu erheben.

Redigatur und Faktencheck: Stella Hesch