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Ein Job? Ein Traum

Ein junger Mann träumt davon, Eventmanager zu werden. Doch am Ende landete auch er in einer Werkstatt für Behinderte. Warum Menschen mit Handicap so oft arbeitslos sind – und was das neue Bundesteilhabegesetz dagegen tun will.

von Karen Grass

Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Handicap beträgt rund 14 Prozent. Muss das sein?

Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Handicap beträgt rund 14 Prozent. Muss das sein?© Debby von Gregor Fischer unter Lizenz CC BY-ND 2.0

Manchmal träumt Pierre ter Horst. Es ist dann Sommer, er ist Eventmanager eines großen Festivals für schwarze Musik und hält alle Fäden in der Hand. Doch schon bald wacht er auf und ist dann wieder der, der er ist. Ein Schwerbehinderter.

Pierre ter Horst trägt eine Punkfrisur, Ledermontur, Stiefel. Ein cooler Typ, auf den ersten Blick. Aber er ist auch Epileptiker, hat einen schweren Nierenschaden und in manchen Phasen muss er oft zur Dialyse. Ganz zu schweigen von den Depressionen.

2005 hat er den Hauptschulabschluss gemacht. Hat sich danach beworben. Bei Supermärkten, Leuchtenherstellern in der Tierpflege. Und fand trotzdem keinen Job, zehn Jahre lang. Er glaubt, das liege an seinem Schwerbehindertenausweis.

Die Arbeitslosenquote beträgt in Deutschland derzeit historisch niedrige sechs Prozent. Nicht so bei den Schwerbehinderten. Von ihnen sind rund 14 Prozent arbeitslos, seit 2008 ist die Zahl nahezu unverändert, trotz Hochkonjunktur.

Viele hoffen nun auf das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen eine bessere Einbindung in die Gesellschaft bringen soll. Ein halbes Jahr lang lag es auf Eis, doch nun soll es noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Es ist umstritten: Denn es wird weiterhin Zuwendungen an Menschen mit Behinderung auf Einkommen und Vermögen anrechnen. Sprich: Schwerbehinderte, die Geld gespart haben oder verdienen, kriegen erst dann Unterstützung, wenn Teile dessen aufgezehrt sind.

Doch bei der Jobsuche könnte das neue Gesetz Menschen wie Pierre ter Horst durchaus helfen. 2008 musste ter Horst eine Ausbildung zum Verkäufer abbrechen. Er musste damals häufig zur Dialyse, das habe seinem Chef missfallen, sagt er. 2012 fand er — über eine Maßnahme der Agentur für Arbeit — einen Job in einer Druckerei. „Da konnte man sich mit Farbeffekten austoben, das war cool“, sagt er. Doch dann entschied die Arbeitsagentur, die Ausbildung nicht fortzusetzen. Er verstand damals nicht warum. Die Arbeitsagentur äußert sich zu dem Fall aus Datenschutzgründen nicht.

Pierre ter Horsts rechtlicher Betreuer sagt dazu heute: „Betroffene können nicht erwarten, dass Behörden Ausbildungen finanzieren, die kaum Erfolgsaussichten haben.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert jedoch genau das: Dass Behinderte ihren Arbeitsplatz prinzipiell frei wählen dürfen, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit.

Stefan Hardege vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag hält das für unrealistisch. „Unrentable Jobs sollten nicht zwangsweise erhalten werden“, sagt er. „Die Menschen mit Handicap sollen ja auch nicht wie Bittsteller dastehen.“

Vielen Betroffenen bleiben so am Ende nur die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Bei der AWO in Dortmund leitet Henrike Struck den Werkbereich für schwerstmehrfach Behinderte. Sie produzieren dort Karten und Schmuck. Einige der betreuten Menschen liegen in Rollstühlen, etliche können nicht sprechen, manche werden beatmet, müssen gewaschen und gefüttert werden. „Wenn diese Menschen in Unternehmen integriert werden sollten, müsste es überall medizinische Versorgung geben“, sagt Henrike Struck. Und das rechne sich einfach nicht für die Firmen. Sie glaubt deshalb, dass dieser zweite Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte nötig sei.

Doch es landen auch viele in diesen Werkstätten, die eigentlich mehr könnten. So wie Pierre ter Horst. Auch er hat es irgendwann aufgegeben, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu suchen. Seit Dezember schraubt er in einer Behindertenwerkstatt in Detmold Bettengestelle zusammen. Solche Werkstätten beschäftigen heute etwa 300.000 Personen, gut doppelt so viele wie in den 1990er Jahren. Für diese Eingliederung bekommen die Werkstätten jährlich rund 4 Milliarden Euro an staatlichen Fördermitteln.

Arbeitet ein behinderter Mensch bei einem regulären Unternehmen, müssen Förderleistungen dagegen oft bei verschiedenen Ämtern beantragt werden. Und sie laufen meist nach ein bis drei Jahren wieder aus. Mit dem Bundesteilhabegesetz könnte sich die Situation verbessern, etwa mit dem geplanten Budget für Arbeit.

Bislang wird dieses Budget in fünf Bundesländern vergeben, als Modellprojekt. Wer dort als Unternehmer jemanden einstellt, der einen Anspruch hat auf einen Werkstattplatz, kann dauerhaft 70 Prozent des Lohnes erstattet bekommen. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll der Zuschuss auf bis zu 75 Prozent des sonst üblichen Lohns steigen.

Für Christian B. bedeutete dieser Lohnzuschuss die Errettung aus Langeweile und Perspektivlosigkeit. Der 27-Jährige, dessen Eltern seinen Nachnamen nicht veröffentlicht sehen wollen, kriegt manche Bewegungsabläufe nicht rund, kann keine komplexen Aufgaben aufnehmen. Außerdem leidet er an der Aufmerksamkeitsstörung ADHS. Die Förderschule verließ er ohne Abschluss. Seine Eltern hatten sich damals damit abgefunden, dass er wohl in eine Werkstatt gehen würde. Doch B. war dagegen: „Dafür wäre ich ein bisschen überqualifiziert und zu stark gewesen.“ Christian B., aschblondes Haar, markante dunkle Brille, sagt das mit fester Stimme.

Der selbstbewusste junge Mann hat sich durchgesetzt: Er arbeitet heute in der Küche einer Seniorenresidenz in Nieder-Olm bei Mainz. Er kocht dort Kakao und Tee, bereitet Salate vor, füllt Essen ab, serviert, spült. Zwischendurch scherzt er mit den Kollegen. „Hier habe ich immer viel zu tun und werde auch gefördert“, sagt er.

Sein Chef Joachim Schmöckel sagt, nach einer etwas längeren Einarbeitungszeit profitiere jetzt das ganze Team von Christian B.s Anwesenheit: „Wir lernen dadurch noch mehr Rücksichtnahme und unterschiedliche Fähigkeiten anzuerkennen – und das ist auch im Umgang mit unseren Klienten sehr hilfreich“, sagt Schmöckel.

In Rheinland-Pfalz — einem der fünf Bundesländer, die das Budget für Arbeit schon jetzt anwenden — sind seit dem Start des Modellprojekts vor neun Jahren nur knapp 300 Arbeitsplätze entstanden. „Die Firmen müssen ihre Strukturen auf eine geeignete Stelle abklopfen — kleineren Unternehmen fehlt da oft die Manpower“, sagt Johannes Schweizer vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz (ZSL). Sein Verein hat Christian B. und andere junge Erwachsene in den Job begleitet. Schweizer glaubt, dass es zum Bundesteilhabegesetz eine massive Aufklärungskampagne für das Budget für Arbeit geben müsse.

Bleibt das aus, könnten Menschen mit Handicap auch weiterhin auf Zufälle oder Kontakte angewiesen bleiben. So wie Florian Ziemer. Ziemer, schmal, dunkle Brille, hat eine Speiseröhrenfehlbildung. Und 2011 holten Chirurgen einen fast faustgroßen Tumor aus seinem Kopf. Ziemer kann sich schlecht konzentrieren, Rechnen fällt ihm schwer, die Waldorfschule verließ er ohne Abschluss.

Dennoch sitzt Ziemer nun seit Sommer vergangenen Jahres im Schulamt der Stadt Oberhausen und sortiert die Post. Anfangs strengt ihn die Arbeit sichtlich an: Umständlich stempelt er jeden Umschlag einzeln ab. Nur langsam kann er sich in neue Aufgaben einarbeiten, Ziemer braucht immer erst viel Routine. Vermittelt wurde er über das Programm „Unterstützte Beschäftigung“ der Arbeitsagentur. Die Idee: Dass sich ein Mensch mit Handicap über ein unbezahltes Praktikum für einen Job qualifiziert — und dann von der Firma übernommen wird. Doch auch hier werden nur selten entsprechende Stellen geschaffen.

„Diese Post- und Botendienste macht bei uns heute eigentlich jeder selbst“, sagt ein Amtsmitarbeiter. Die Stadt Oberhausen zierte sich lange, dafür wieder eine zusätzliche Stelle zu schaffen. Doch letztlich entschieden die Verantwortlichen, Florian Ziemer eine Chance zu geben, bald soll er einen neu geschaffenen inklusiven Arbeitsplatz besetzen.

Da half es, dass Ziemers Mutter früher bei der Stadt Oberhausen angestellt war. Die Familie hatte Kontakte und nutze sie für etliche Gespräche. Womöglich bekam ihr Sohn erst dadurch die Möglichkeit, sich einzuarbeiten und zu bewähren. „Aber nicht jeder hat ja so einen Zugang, das kann es ja nicht sein“, sagt Florians Vater Reinhard Ziemer.

Info:

·       Das Bundesteilhabegesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Handicap neu regeln.

·       Kritiker bemängeln nicht nur die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Teilhabeleistungen. Behinderte könnten künftig auch dazu gebracht werden, Leistungen wie persönliche Assistenzen mit anderen Leistungsempfängern zu teilen. Viele sehen hier Einsparversuche.

·       Fortschritte könnte es dagegen beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt geben, etwa über das Budget für Arbeit. Daneben sollen auch alternative Anbieter anstelle der Werkstätten gestärkt werden etwa Gärtnereien, Bauernhöfe oder Bildungsprojekte, die Menschen mit Behinderung eingliedern.

·       Die Partei die Linke will übrigens noch weiter gehen und alle Werkstätten in so genannte Integrationsbetriebe umwandeln. Zuletzt gab der Bundestag für diese Betriebe mit minimal 25 Prozent Behinderten in der Belegschaft erst einmal 150 Millionen Euro Zusatzbudget bis 2017 frei. So sollen 4000 neue Jobs entstehen, bei denen Behinderte nicht außen vor sind.