Mauern, tricksen, lügen
Die Bundesregierung hilft deutschen Firmen, ihre Spähtechnologie in Unrechtsstaaten zu verkaufen. Ein Journalist recherchiert mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes. Und muss erleben, dass deutschen Beamten viele Mittel recht sind, um nicht die Wahrheit sagen zu müssen
Angespannt sitze ich neben meinem Anwalt und beobachte, wie gleich fünf Beamte des Wirtschaftsministeriums ihre Plätze im Gerichtssaal einnehmen. Es dauert eine Weile, bis alle Sakkos abgelegt und die mitgeführten Ordner an den säuberlich gekennzeichneten Stellen aufgeschlagen sind. Mein Blick fällt auf die Schriftsätze vor mir. Sie tragen den Titel: Boris Kartheuser gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Vorn hat die Präsidentin des Berliner Verwaltungsgerichts Platz genommen. Neben ihr zwei hauptberufliche und zwei ehrenamtliche Richter. Ernst dreinblickende Menschen in schwarzer Robe, die in den nächsten Stunden über die Rechtmäßigkeit meiner beiden Klagen entscheiden werden. Ich bin freier Journalist und habe das Wirtschafts- und das Innenministerium verklagt. Ich möchte detailliert zeigen, wie die Bundesregierung den Export von Überwachungstechnologie gefördert hat. Jener Technik, die Regimes und Diktaturen nutzen, um Oppositionelle auszuspionieren.
Inhaftierungen und Folter
Ich habe herausgefunden, dass deutsche Ministerien den Verkauf von Technologie unterstützt haben, mit der man Mails ausspähen, Telefonate abhören oder Computer überwachen kann. Sie haben Kredite ermöglicht, Firmenvertreter auf Auslandsreisen mitgenommen und Geschäftstreffen zwischen Unrechtsstaaten und der deutschen Industrie in die Wege geleitet.
Doch nach willkürlichen Inhaftierungen und Folter in diesen Staaten, ermöglicht auch durch solche Überwachung, möchte die Regierung nicht zugeben, dass sie diese Industrie gefördert hat. Entsprechende Anfragen werden immer wieder verschleppt, Fragen nach Details bleiben unbeantwortet. Deshalb dieses Aufeinandertreffen vor Gericht.
Das Wirtschaftsministerium lässt sich von Redeker Sellner Dahs verteidigen, jener Kanzlei, die etwa auch Ex-Bundespräsident Wulff vertreten hat. Das muss man sich leisten können – oder man wälzt die Kosten eben auf die Steuerzahler ab. Ich hingegen habe mühsam Unterstützer gesucht, die meine Kosten etwas abfedern. Zum Glück helfen mir „Reporter ohne Grenzen“ und die Gewerkschaft Verdi. Denn bis heute haben die beiden Prozesse Kosten von mehr als 8000 Euro verursacht. Die Summe setzt sich zusammen aus den Gebühren für die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie Gerichtsgebühren und Anwaltskosten.
Die teuren Anwälte, der Aufmarsch von fünf Beamten: Das Ministerium stellt gleich klar, dass es mir keinen Millimeter entgegenkommen wird. Koste es, was es wolle.
Mir bleibt nur der teure Klageweg
Einige Monate zuvor hatte das Wirtschaftsministerium nach langem Widerstand einen kleinen Teil der Wahrheit eingeräumt. Ja, die Bundesrepublik habe deutsche Überwachungsunternehmen beim Export ihrer Spähtechnologie nach Malaysia und Russland mit Exportkreditgarantien unterstützt – die greifen, wenn der Käufer im Ausland seine Rechnungen nicht zahlt. Welches Unternehmen? Garantien in welcher Höhe? Kein Kommentar, auch nach weiteren Anfragen.
Mir bleibt nur der teure Klageweg.
Kaum ist die Sitzung eröffnet, kommt es zu einem Eklat: Lapidar räumt der Anwalt des Wirtschaftsministeriums ein, dass es einen weiteren Fall gebe, in dem der Export von Überwachungstechnologie mit Garantien unterstützt worden sei. Fassungslos starre ich die Vertreter des Wirtschaftsministeriums an.
Da ich bei meinen Anfragen nicht über dieses Geschäft informiert wurde, konnte ich es auch nicht in meine Klage einfließen lassen. Selbst wenn ich an diesem Tag im Fall von Russland und Malaysia gewinne, werden mir die Details des neu aufgetauchten Landes verborgen bleiben. Dazu müsste ich eine neue Klage einreichen.
Ich bin empört und sage das mit deutlichen Worten. Betreten blicken einige Vertreter des Ministeriums in ihre Unterlagen, während sich ihr Rechtsanwalt in die These hineinsteigert, dies sei lediglich ein Versehen. Tatsächlich? Ich habe große Zweifel. Denn die Regierungsvertreter täuschen, wo sie können.
Dreiste, falsche Behauptungen
Da behauptet der Anwalt des Wirtschaftsministeriums beharrlich, von der Kaufsumme könne man auf die konkrete Überwachungstechnologie schließen. Deshalb sei keine Auskunft dazu möglich. Bis ich einen von Wikileaks veröffentlichten Originalvertrag vorlege. Der zeigt, dass sich ein Kauf aus vielen Einzelposten zusammensetzt – und man darum aus der Kaufsumme keineswegs auf die einzelnen Posten der Lieferung schließen kann.
Oder man behauptet: Die Einfuhrländer seien gegen eine Veröffentlichung – dabei wurden sie nicht einmal befragt, wie der Anwalt auf Nachfrage zugibt.
Oder: Das Offenlegen der beteiligten Firmen gefährde die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Entnervt entnehme ich meinen Unterlagen Dutzende Ausdrucke von Xing- und LinkedIn-Profilen, auf denen eben jene angeblich hochgefährdeten Mitarbeiter öffentlich angeben, dass sie für Überwachungsunternehmen arbeiten. Immer wieder werden dem Gericht dreist falsche Behauptungen als Tatsachen vorgelegt. Gelingt es mir, diese zu widerlegen, erfolgt einfach der nächste Versuch. Konsequenzen? Keine.
So hatte ich mir das nicht vorgestellt, als ich Jahre zuvor meine Recherchen startete.
Es begann mit einer verschlüsselten Mail
Begonnen hat alles im April 2011 mit einer verschlüsselten E-Mail. Darin wies mich ein anonymer Hinweisgeber auf Unregelmäßigkeiten bei Waffengeschäften hin – und riet mir, doch einmal die ISS World unter die Lupe zu nehmen, eine Messe für Überwachungstechnologie.
Ein Blick auf die Webseite der ISS zeigte, dass außergewöhnlich viele deutsche Unternehmen zu den Ausstellern gehören. Darunter Firmen wie Utimaco, deren Überwachungstechnologie 2011 nach Syrien geliefert worden sein soll. Oder die deutsch-britische Gamma Group, der vorgeworfen wird, ihre Produkte an die Regimes in Bahrain, Turkmenistan, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft zu haben. Meine Neugierde war geweckt.
In den nächsten Wochen kontaktierte ich zahlreiche Politiker, NGOs und Experten und löcherte sie mit meinen Fragen. Welche technischen Möglichkeiten gibt es überhaupt? Und wie sieht es mit der Gesetzgebung aus? Darf ein deutsches Unternehmen einfach so Spähtechnik nach Nordkorea, Syrien oder Libyen liefern? Wo finde ich ein Verzeichnis der genehmigten Exporte? Jede Antwort rief neue Fragen hervor.
Die Regierung mischt eifrig mit
Parallel analysierte ich das Geflecht deutscher Firmen, die Überwachungstechnologie herstellen und vertreiben – ein weit verzweigtes Netz von Scheinfirmen und Tochtergesellschaften in Steueroasen.
Und auch die Regierung mischte eifrig mit im weltweiten Geschäft mit der Spähtechnologie. Zum Beispiel mit Exportinitiativen. Da hieß es in einer Broschüre auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums, in den Golfstaaten herrsche derzeit eine gewisse Unsicherheit. Das verleite die Sicherheitsbehörden dazu, eine Art Überwachungsstaat aufzubauen. Zynisches Fazit: „Die Länder der Arabischen Halbinsel sind ein hervorragendes Absatzgebiet für Sicherheitstechnik und -dienstleistungen.“ Und das möchte man mit aller Macht fördern.
Zum Beispiel mit der vom Wirtschaftsministerium unterstützen „1st German-GCC Security Conference“, die 2012 im Hyatt Düsseldorf stattfand. GCC ist das Gulf Cooperation Council, ein Zusammenschluss von sechs Staaten auf der arabischen Halbinsel. Auf der Gästeliste dieser offiziell als „Markterschließungsprogramm“ vorgestellten Konferenz standen zahlreiche Vertreter der Innenministerien Katars und der Vereinigten Arabischen Emirate. Länder, die Menschenrechte verletzen und ihre Bürger auf immer neuen Wegen drangsalieren und überwachen – mit freundlicher Unterstützung der deutschen Regierung.
Da der Einlass Mitarbeitern der Überwachungs- und Sicherheitsindustrie vorbehalten war, bedurfte es einiger Vorbereitung, dort Zutritt zu erlangen. Doch ich war erfolgreich und durfte miterleben, wie Dirk Grabowski, Referatsleiter Sicherheitsindustrie im Wirtschaftsministerium, die Gäste erst herzlich begrüßte und dann auf gute Zusammenarbeit hoffte. Auch Rainer Mantz vom Innenministerium machte seine Aufwartung und hoffte auf fruchtbare Kooperationen. Anhaltender Applaus.
Deutsche Spionagetechnik in Syrien
Später sprach ich den Vertreter eines deutschen Überwachungsunternehmens an. Ich erfuhr, dass man trotz des öffentlich vorgetragenen Dementis natürlich mitbekommen habe, dass die eigene Technik in Syrien installiert worden sei. Und dass man den Service und die Schulungen nach Hongkong ausgelagert habe, um Ärger hierzulande aus dem Weg zu gehen. Auf meine Nachfrage bestätigte er noch, dass das Unternehmen in Zukunft noch stärker mit der RWTH Aachen kooperieren wolle, um dort Fachkräfte anzuwerben.
Im Juli 2012 hatte ich genug Vorwissen gesammelt. Ich wandte mich an die Behörden. Stundenlang feilte ich an Fragen, die ein Ausweichen oder auch Falschauskünfte erschweren sollten, und sendete sie an das Auswärtige Amt, das Wirtschafts-, das Innen-, das Finanz-, das Entwicklungshilfe-, das Justizministerium und das Bundeskanzleramt. Und erhielt nach Wochen eine knappe, nichtssagende Sammelantwort.
Relevantes wollte man mir nicht mitteilen. Man müsse die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Exporteure schützen, so die Ministerien. Bis heute ein Standardargument der Volksvertreter, wenn es darum geht, Bürgern und Journalisten Informationen vorzuenthalten. Immer wieder hakte ich nach, ohne Erfolg. Bei den Antworten verdrehten die Beamten Fakten oder ließen Antworten einfach weg. Von den ständigen Verzögerungen ganz zu schweigen. So kam ich nicht weiter. Mitte September 2012 beschloss ich deshalb, meine Anfragen noch einmal zu stellen, diesmal auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes.
Das IFG dreht die Beweispflicht um
Das IFG wurde von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2006 verabschiedet und ermöglicht jeder Person, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Die Messwerte des Trinkwassers, die Gesprächspartner eines Staatssekretärs, bestimmte Ausgaben der Regierung – alles ist seither öffentlich. Das IFG drehte die Beweispflicht quasi um: Nicht Bürger müssen sich rechtfertigen, wenn sie etwas wissen, sondern Behörden sich erklären, wenn sie etwas verschweigen wollen. Auch Akteneinsicht ist möglich. Ausgenommen sind sensible Informationen, etwa militärische Geheimnisse. Viele Journalisten nutzen das IFG. So konnte der „stern“ mit Hilfe des Gesetzes herausfinden, dass die Rüstungsindustrie Feste des Verteidigungsministeriums sponserte. Portale wie FragDenStaat.de bieten ausführlich Hilfe beim Erstellen einer IFG-Anfrage. [Und hier gibt es unser kostenloses eBook „Behörden zur Auskunft zwingen“ mit Tipps zur Nutzung von Informationsfreiheitsgesetz und Presserecht.]
In der Praxis sträuben sich allerdings viele Regierungsstellen gegen die neue Transparenz. Die „Zeit“ gelangte 2013 an interne Papiere des Innenministeriums, in denen angeordnet wurde, bei journalistischen IFG-Anfragen „alle einschlägigen Ausnahmegründe“ zu prüfen. Etwa: ein „übermäßiger Bearbeitungsaufwand“ – so wie in meinem Fall.
Die Beamten spielen auf Zeit
Und wieder hieß es: warten. Obwohl das IFG eine Sollfrist von vier Wochen vorsieht, dauerte es Monate, bis mir einige der Ministerien antworteten. Sie ignorierten Deadlines, tricksten, antworteten einfach nicht auf Mails. So erhielt ich die endgültige Antwort des Wirtschaftsministeriums erst nach rund einem halben Jahr. Für das Zusammenstellen der Antworten waren laut Gebührenbescheid insgesamt 46 Stunden aufgewendet worden. Für diese 46 Arbeitsstunden benötigte das Ministerium sechs Monate. Pünktlich kamen nur die Gebührenbescheide. Denn die Ministerien dürfen in begrenzter Höhe Geld für ihre Zusatzarbeit verlangen.
Den Vogel schoss das Innenministerium ab. Auf meine Nachfrage nach dem Verbleib der Antworten behauptete der zuständige Bearbeiter dummdreist, meine IFG-Anfrage sei nie beim BMI eingegangen. Entsprechend beginne die Frist erst jetzt. Zu seinem Pech lagen mir alle digitalen Daten vor, die das Absenden belegten.
Die ganz große Keule
Im November erfolgte der nächste Vorstoß des Ministeriums. Ob man die IFG-Anfrage nicht einfach fallen lassen könne und durch eine weniger weit reichende presserechtliche Anfrage ersetzen wolle? Wollte ich nicht. Die Antworten aus dem Ministerium gab es dann ebenso mit großer Verzögerung im Januar 2013.
Und wie im Fall der ersten Anfragen enthielten auch die IFG-Antworten kaum brauchbare Informationen. Grund waren die bereits hinlänglich bekannten vermeintlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Ich legte Widerspruch ein.
Jetzt holte das Innenministerium die ganz große Keule heraus: Ein Beantworten meiner Fragen habe nicht nur nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen der Bundesrepublik. Das Bekanntwerden habe auch negative Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit Deutschlands. Terroristischen oder kriminellen Aktivitäten könnte nicht mehr entgegengewirkt werden. Es fehlte nur noch der Verweis auf den durch meine Anfragen drohenden dritten Weltkrieg.
Ich zweifle am Rechtsstaat
Und so treffen wir uns alle am 14. Juni 2014 im Verwaltungsgericht in Berlin. Hier beginnt das alte Spiel von vorn. Zunächst steht die Verhandlung gegen das Innenministerium auf dem Programm. Dort ist man im Wesentlichen der Ansicht, der Aufwand sei zu groß, um meine Fragen zu beantworten.
Ich verweise auf die sehr überschaubaren 46 Stunden, die das Wirtschaftsministerium für die Beantwortung ähnlicher Fragen benötigt hat. Das sieht das Gericht zum Glück ähnlich und ich gewinne in allen Punkten. Im Urteil wird später stehen, dass das Innenministerium in Berufung gehen kann. Was es auch sofort tut.
Dann erscheinen die zahlreichen Vertreter des Wirtschaftsministeriums. Ein zähes Ringen beginnt, das sich über Stunden hinziehen wird. In einem nicht enden wollenden Kampf versucht das Ministerium, die Herausgabe von Informationen zu verhindern. Als sich abzeichnet, dass ich die falschen Argumente der Gegenseite immer wieder widerlegen kann, bittet der gegnerische Anwalt um eine Verhandlungspause.
Was danach folgt, führt nicht nur bei mir zu Zweifeln am Rechtsstaat. Das Wirtschaftsministerium, mit dem Rücken zur Wand, fordert plötzlich in einem besonders umkämpften Punkt mit vollkommen falschen Behauptungen das Hinzuziehen eines externen Gutachters. Das hätte zur Folge, dass sich der Prozess um mehrere Jahre verzögert und erhebliche Zusatzkosten entstehen. Mir bleibt nichts anderes übrig, als diesen Punkt fallen zu lassen.
Ergebnis der Verhandlung: Das Wirtschaftsministerium muss mir einen Großteil der Fragen beantworten, eine Berufung ist erst einmal nicht zugelassen. Zwar geht das Ministerium unverzüglich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung an, doch diese wurde in der Zwischenzeit vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Ich habe den ersten der beiden Prozesse endgültig gewonnen. Doch bis heute warte ich auf Antworten, die sich aus dem Verfahren ergeben haben.
Dafür kämpfe ich
Und auch das Verfahren gegen das Bundesinnenministerium zieht sich weiter in die Länge. Immer wieder sind Stellungnahmen erforderlich. Einen Termin hat das Oberverwaltungsgericht bislang nicht festgelegt. Seit meinen ersten Anfragen sind nun vier Jahre vergangen, ein Ende ist nicht absehbar. Genau das scheint die Intention des Ministeriums zu sein.
Gleichzeitig kostet das Verfahren Geld. Deshalb habe ich mit Hilfe von CORRECTIV zu einem Crowdfunding aufgerufen. Mit dem Geld möchte ich die Kosten für die nächste Instanz einigermaßen decken. Zu meiner großen Freude war ich erfolgreich. Dutzende Menschen haben mich unterstützt.
Und so gebe ich nicht auf, denn dieses Urteil wird Auswirkungen auf die künftige Rechtsprechung haben. Ich will, dass der Staat transparenter wird, dass Minister und Staatssekretäre ihre Politik offenlegen müssen. Staatliche Ausgaben wie Exportkreditgarantien müssen unkompliziert in Datenbanken abrufbar sein. Damit jeder Bürger sieht, was mit seinem Steuergeld passiert.
Dafür kämpfe ich.
Weitere Texte über unseren Kampf um Transparenz, Informationsfreiheit und Auskünfte von Behörden findet Ihr unter correctiv.org/kaempft.
Von der Crowd finanziert
Diese Recherche wurde über die Plattform crowdfunding.correctiv.org finanziert. Über das Portal von CORRECTIV kann jeder interessierte Bürger und Journalist unabhängige Geschichten finanzieren. Wir bedanken uns bei allen Spendern. Sofern Sie einer Namensnennung zugestimmt haben, werden sie hier namentlich aufgeführt:
Jan Watermann, Petra Sorge, Andreas Spinrath, Niklas Schenck, Christina Elmer, Michael Büker, Isabella Devinast, Barbara Nitzl, Björn Riemann, Max Bank, Amrai Coen, Ramona Schittenhelm, Marcel Pauly, Dr. Thorsten Rissom, Daniel Schneller, Pa Wu, Tobias Wißmann, Marco Maas, Nils Reiter, Martin Jäschke, Friedrich Lindenberg, Markus Grill, Max Winde, Mixel Pixel, Julian Schmidli, Bastian Brinkmann, Lazar Backovic, Timo Brücken, Tobias Bell, Matthias Spielkamp, Harald Schumann, Nadine Fiebelmann, Arne Semsrott, Allegra Fistek, Brigitte Paasch, Sylke Gruhnwald