Pressefreiheit

„Sternstunde des Parlaments“: Bundestag beschließt Geschäftsgeheimnis-Gesetz

Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Die Abgeordneten hatten zuvor gegen den Willen der Regierung einen starken Schutz von Journalisten und Whistleblowern durchgesetzt.

von Justus von Daniels , Jonathan Sachse

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Kurz nach 23 Uhr beschließt der Bundestag das Gesetz. © Jonathan Sachse für CORRECTIV

Trotz einiger Bedenken des Bundesjustizministeriums hat der Bundestag am Donnerstag kurz vor Mitternacht das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen. Das Gesetz war zunächst umstritten: es drohte, sowohl Whistleblower als auch Journalisten in ihrer Arbeit zu kriminalisieren.

Die Fraktionen der Großen Koalition und die Grünen bekannten sich jetzt zu einem starken Schutz für Journalisten und mehr Rückhalt für Whistleblower.

Bis zum Schluss gab es Streit zwischen den Parlamentariern der Großen Koalition und dem von Katarina Barley (SPD) geführten Justizministerium. Das Ministerium wehrte sich dagegen, dass Unternehmen darlegen müssen, warum zum Beispiel ein internes Dokument ein Geschäftsgeheimnis ist. In seinem Entwurf war die Definition von Geschäftsgeheimnissen deutlich weiter gefasst als im jetzt beschlossenen Gesetz.

„Wir haben ein Stück Demokratie erlebt, eine Sternstunde des Parlaments,“ sagte die SPD-Abgeordnete Nina Scheer. Das Parlament habe mit den Änderungen verhindert, dass Unternehmen weitgehend selbst festlegen können, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Das Parlament habe zudem den Quellenschutz für Journalisten verbessert.

Auch die Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte, Experten hätten vor abschreckenden Effekten gewarnt. So hätte das Gesetz Journalisten wie Whistleblower aus Angst vor staatsanwaltlichen Ermittlungen davon abbringen können, Missstände aufzudecken. „Das kann Pressefreiheit einschränken. Das wollten wir nicht,“ sagte die Abgeordnete unter Verweis auch auf den Cum-Ex-Skandal.

Die Fraktionen von FDP und AfD stimmten gegen das Gesetz. Die Linke begrüßte die Änderungen der Koalition, enthielt sich aber bei der Abstimmung. „Wir lehnen insgesamt einen schärferen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab, wie es die EU-Richtlinie fordert“, begründete Niema Movassat die Enthaltung. Die Linke hatte im letzten Jahr mit einem Antrag dafür gesorgt, dass es im Rechtsausschuss überhaupt zu einer öffentlichen Anhörung kam und das Gesetz dadurch nicht im Eilverfahren ohne Änderungsmöglichkeiten beschlossen werden konnte.

Lob kam von den Grünen, die für das Gesetz stimmten. „Es ist ein kleines Wunder. Die Regierungsfraktionen haben sich zusammen getan und Änderungen beantragt,“ sagte Tabea Rößner. „Das habe ich in zehn Jahren Bundestag nicht erlebt.“

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll Unternehmen vor Industriespionage schützen. Journalistenverbände fürchteten jedoch, dass das Gesetz nicht nur Wirtschaftsspione, sondern auch Whistleblower und Journalisten der Strafverfolgung aussetzt. Konzerne hätten zum Beispiel Journalisten mit Strafanzeigen einschüchtern können, die zu langwierigen Ermittlungsverfahren führen können. Beobachter hatten zudem Sorge, dass das Gesetz in der ursprünglichen Fassung Journalisten zwingen könne, über ihre Quellen vor Gericht aussagen zu müssen. Pressevertreter haben das Recht, dies zu verweigern.

CORRECTIV hatte über die Hintergründe des umstrittenen Gesetzesentwurfes, den Streit und die Wende im Parlament bereits berichtet.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Frank Überall zeigt sich zufrieden: „Die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen entsprechen unseren Vorstellungen,“ sagte er gegenüber CORRECTIV vor der Abstimmung. Neben dem DJV hatten sich alle großen Medienverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen den Entwurf des Justizministeriums ausgesprochen.

Das Justizministerium hatte während der Beratungen über das Gesetz bereits bei einigen Kritikpunkten eingelenkt. Bei zwei Punkten war es jedoch bis zuletzt stur geblieben. So blieb das Ministerium bei der Frage, wie leicht Firmen etwas als Geschäftsgeheimnis erklären können, bei seiner Position. Und auch beim Schutz von Whistleblowern lenkte es nicht ein. Der Gesetzentwurf sah vor, dass Whistleblower darlegen müssen, dass sie nicht aus Eigeninteresse handeln. Diese Last ist ihnen im Gesetz nicht mehr auferlegt.

Bei der abschließenden Aussprache im Rechtsausschuss des Bundestages Mitte letzter Woche hatte Christian Lange, SPD-Staatssekretär im Bundesjustizministerium, klare Kritik an den Abgeordneten geäußert, darunter auch an Vertretern seiner eigenen Koalition.

Nach Aussagen mehrerer Anwesender kritisierte der Staatssekretär in der nichtöffentlichen Sitzung die vor allem aus seiner Sicht zu enge Definition von Geschäftsgeheimnissen.

So hatten die Fraktionen vorgeschlagen, dass es für Unternehmen höhere Hürden geben soll, zum Beispiel eine interne Email oder einen Vertrag zu einem Geschäftsgeheimnis zu erklären. CORRECTIV hatte über den Streit berichtet.

Nach Ansicht des Staatssekretärs weicht diese Ergänzung jedoch zu sehr von der EU-Richtlinie ab, die die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz umsetzen muss. Eine Einschätzung, die die Parlamentarier nicht teilten. Das Justizministerium wollte sich zu der Diskussion im Rechtsausschuss auf Anfrage von CORRECTIV nicht äußern.

Die Fraktionen der SPD und CDU reagierten auf die Kritik und nahmen Klarstellungen für den Schutz der Pressefreiheit und von Whistleblowern in das Gesetz auf. Insbesondere können Journalisten nicht wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie aus internen Firmenunterlagen zitieren.

Im Dezember 2018 führten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm zu einer öffentlichen Debatte um das Gesetz und den Schutz der Pressefreiheit. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Schröm hatte über den Steuerbetrug einer Schweizer Bank berichtet. Solche Ermittlungen sollen auf Grundlage dieses Gesetzes künftig nicht mehr möglich sein.

Einige Abgeordnete wie Nina Scheer von der SPD richteten in der Debatte den Blick bereits auf die nächste EU-Richtlinie, die die Pressefreiheit betrifft: in Brüssel befindet sich die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern auf der Zielgeraden. Auch hier hatte sich zunächst die Bundesregierung unter Führung des Justizministeriums gegen einen weitreichenden Schutz von Whistleblowern gesperrt.

In der vergangenen Woche erzielten die Unterhändler des EU-Parlaments den entscheidenden Durchbruch bei Verhandlungen mit den EU-Staaten und der Kommission. Deutschland muss auch diese Richtlinie also bald umsetzen. Und im Bundestag haben einige Abgeordnete bereits Bauchschmerzen. So wies die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner darauf hin, dass die Bundesregierung bei der entscheidenden Verhandlung nicht einmal anwesend gewesen sei.

Update vom 22. März: Wir haben den Text mit einer Stellungnahme der Linken ergänzt.