Debatte um AfD-Verbot

Alle wichtigen Dokumente zum möglichen AfD-Verbot

Das Wichtigste, was zum möglichen AfD-Verbotsverfahren auf Papier gebracht wurde: Anträge, Gutachten und Gerichtsentscheidungen – kompakt und übersichtlich.

von Marie Bröckling

AfD im Bundestag
Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot beschäftigt auch den Bundestag. Foto: Kay Nietfeld / picture alliance
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bisher gibt es zum AfD-Verbot zwei Anträge auf Bundesebene und acht auf Landesebene.
  • Entscheidend sind die Anträge auf Bundesebene, nur dort kann ein mögliches Verbotsverfahren beginnen.
  • Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten zum Parteiverbot wurden von Abgeordneten in Auftrag gegeben. Auch Gericht haben sich bereits mit der AfD beschäftigt.
  • Die meisten Dokumente sind öffentlich einsehbar. Wir haben sie hier gesammelt.

Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot beschäftigt Abgeordnete, Verfassungsschützer und Wissenschaftlerinnen – und die produzieren Aktenberge. Es ist schwierig, da den Überblick zu behalten. Deshalb hier eine Übersicht der wichtigsten Dokumente.

Anträge für ein AfD-Verbots auf Bundesebene

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet letztlich über ein Parteiverbot. Aber damit es sich überhaupt mit der AfD befasst und ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, benötigt es einen Auftrag.

Drei mögliche Wege führen dorthin:

  1. Die Bundesregierung aus CDU und SPD einigt sich auf einen gemeinsamen Verbotsantrag,
  2. Eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag stellen den Antrag, oder
  3. Die Bundesländer schließen sich zusammen und beantragen das Verfahren über den Bundesrat.

Bisher gab es zwei Anträge auf Bundesebene für ein AfD-Verbotsverfahren:

*Erledigt durch Neuwahlen heißt: Es gab keine Zeit mehr für eine Abstimmung. Die Anträge sind ungültig, weil es inzwischen einen neuen Bundestag gibt. Wenn über die Anträge abgestimmt werden soll, müssen die Abgeordnete im aktuellen Bundestag den Prozess neu beginnen.

Ohne eine Mehrheit auf Bundesebene gibt es kein Verbotsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht eigenständig ein Parteiverbot initiieren.

Anträge zum AfD-Verbot auf Landesebene

Die Landesparlamente können nur indirekt Einfluss auf ein Verbotsverfahren nehmen. Denn über ein AfD-Verbotsverfahren wird letzlich auf Bundesebene entschieden. Dennoch versuchen Abgeordnete in den Länderparlamenten, Mehrheiten für ein AfD-Verbot zu gewinnen. Anträge auf Landesebene beeinflussen ein AfD-Verbotsverfahren also nicht direkt, sondern senden vor allem ein Signal.

Bis Anfang August 2025 wurden acht Anträge auf Landesebene für ein AfD-Verbotsverfahren gestellt. Hier eine Übersicht:

Anhörungen von Fachleuten zum AfD-Verbot

Abgeordnete suchen bei komplexen Themen – wie einem Parteiverbot – regelmäßig Rat von Fachleuten. Sie informieren, gewähren Einblicke in die Praxis und beantworten Fragen.

Dafür werden Anhörungen durchgeführt, die meist öffentlich sind. Sie sind interessant, weil sie rechtliche Feinheiten klären und die praktische Umsetzung politischer Vorhaben ausloten.

Bislang gab es eine Sachverständigenanhörung zum AfD-Verbotsverfahren:

Gutachten und wissenschaftliche Ausarbeitungen rund um das Thema Parteiverbote

Abgeordnete können sich zudem Unterstützung beim wissenschaftlichen Dienst im Bundestag und auch in einigen Landtagen holen. Die Beratungsdienste recherchieren und analysieren Informationen, die sie in Infobriefen oder Gutachten veröffentlichen.

Diese Ausarbeitungen sind relevant, weil sie parteipolitisch neutral und umfassend sind. Sie erläutern den Sachstand und zeigen den rechtlichen Rahmen auf, ohne politische Empfehlungen zu geben. Hier eine Auswahl:

Gerichtsentscheidungen rund um die AfD

Ein Gerichtsverfahren zur Frage eines AfD-Verbots gibt es nicht. Aber es gibt Verfahren, die sich mit der AfD und ihrem Verhältnis zum Grundgesetz beschäftigen. Diese Urteile sind bemerkenswert, weil sie politische Konzepte und Ziele der Partei bewerten und rechtlich einordnen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Juni 2025 das Compact-Magazin-Verbot aufgehoben – ohne direkten Bezug zur AfD. Aber das Gericht hat im Urteil festgestellt, dass das „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner mit den Grundprinzipien der Verfassung – der allgemeinen Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – unvereinbar ist. Dieses Konzept wird auch von einigen AfD-Abgeordneten propagiert. Besonders auffällig ist hier die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré, die wiederholt an „Remigrations“-Kongressen teilnahm.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster hat im Mai 2024 festgestellt, dass der Verfassungsschutz (BfV) die AfD auf Bundesebene mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. In der Begründung hat das Gericht auf „menschenverachtende islamfeindliche und ausländerfeindliche“ Aussagen von AfD-Funktionären verwiesen.

Auch hier geht es nicht um ein Parteiverbot. Doch das Gericht in Münster hat hervorgehoben: „Es ist nicht erforderlich, dass eine Partei sich offen zu ihren verfassungswidrigen Zielsetzungen bekennt“. Es ist also Aufgabe von Gerichten, die tatsächlichen Ziele der Partei festzustellen.

Auch in einigen Bundesländern scheiterte die AfD mit ihrem Widerstand gegen die Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass der jeweilige Landesverband der AfD überwacht werden darf. Beispielsweise:

Die Brandenburger AfD hat ihren Eilantrag gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Potsdam im Juli 2025 zurückgezogen.

Diese Seite zu Dokumenten rund um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren wird fortlaufend aktualisiert. Fehlt etwas, gibt es Anregungen oder Hinweise? Schreiben Sie uns gerne.

Faktencheck und Redigat: Lilith Grull
Foto: Ivo Mayr