Flucht & Migration

Ignoriertes Potenzial

Der Bildungsstand von geflüchteten Menschen wird in der Schweiz nirgends erfasst. Dabei bringen die meisten von ihnen Know-how mit, welches das Land dringend brauchen könnte.

von Hanna Fröhlich

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Die Geflüchteten Arda Nur, Lara Sombo und Birhane Tadesse in den Schweizer Bergen. Illustration: Mohamed Anwar

Das ehemalige Kurhotel und Restaurant „Gurnigelbad“ liegt auf dem Gurnigel, einem Hügelzug am Nordrand der Freiburger Alpen im Berner Rüti. Es ist ein hölzernes altes Haus, das eher an eine Herberge für Wanderer als an ein Hotel erinnert. Seit gut einem Jahr dient es als Asylunterkunft. Der Zweck: geflüchtete Personen unterzubringen, solange sie auf einen Bescheid warten, der über ihre Zukunft entscheidet.

Birhane Tadesse, ein ruhiger Mann Mitte dreissig mit wachen Augen und breitem Lachen, wohnt seit einem Jahr hier. Zuhause in Äthiopien hat er als Feuerwehrmann am Flughafen gearbeitet. Auch hier in der Nähe, in Belp, gibt es einen kleinen Flughafen. Er war schon dort, hat nach Arbeit gefragt. Man hat ihm die Technik gezeigt und ihm alles erklärt. Die Arbeit ist die gleiche wie zuhause.

Wohnsituation verhindert Integration

Birhane Tadesse, der eigentlich anders heisst und wie alle Menschen im Asylprozess hier anonymisiert auftritt, spricht gerne über seinen ehemaligen Beruf, nur hat ihn bis jetzt niemand danach gefragt. Der Bildungsstand von geflüchteten Menschen wird in der Schweiz nirgends erhoben. Während Tadesse wartet, ist er nur eines: ein Asylbewerber. Seine Ausbildung, seine Berufserfahrung, sein Potenzial für den Schweizer Arbeitsmarkt spielen keine Rolle.

Einen Tag in der Woche kann Tadesse die Asylunterkunft verlassen, um als freiwilliger Helfer auf einem Friedhof zu gärtnern. Mehr ist nicht möglich, obwohl er gerne öfter aushelfen würde. „Rausgehen, um zu arbeiten, befreit den Geist, schafft Sinn“, sagt Tadesse. „Die Atmosphäre in der Asylunterkunft ist aufgeladen und depressiv, den Leuten geht es nicht gut, sie alle haben ihre Probleme, ihre individuellen Fluchtgeschichten, Heimweh.“

Bild von Birhane Tadesse, wie er über Berge hinaus schaut
„Rausgehen, um zu arbeiten schafft Sinn, befreit den Geist“, sagt Birhane Tadesse
Illustration: Mohamed Anwar

Rauszukommen sei schwierig, die Asylunterkunft liegt oben auf dem Berg, der letzte Bus vom Dorf aus fährt um 19 Uhr, danach erreicht man die Unterkunft nur noch zu Fuss von Riggisberg aus. Elf Kilometer läuft einer der Bewohner jeden Abend nach oben, um trotzdem das Boxtraining in Bern besuchen zu können. In der Türkei, dem ersten Fluchtland nach Afghanistan, hat er sein Geld als professioneller Boxer verdient.

Zweimal die Woche kommt eine Handvoll ältere Damen in die Unterkunft, um Deutsch zu unterrichten. „Im Vordergrund steht die Beschäftigung der Geflüchteten“, sagt Katharina Müller, eine der Freiwilligen. Die Frauen sind pensioniert und engagieren sich in ihrer Freizeit für die Leute. Neben den Angestellten des SRK, das die Asylunterkunft führt, sind sie ihre einzigen Ansprechpersonen, der einzige Kontakt nach draussen.

Fokus auf Herausforderungen

In den Kursen ist die Stimmung gut, die Leute scherzen und helfen einander, wenn der Wortschatz einer Person mal nicht ausreicht, um einen Satz zu formulieren. Heute üben sie Bewerbungsgespräche. Sie alle wären bereit zu arbeiten. Den meisten ist bewusst, dass sie nicht mehr das Gleiche tun können wie zuhause – vorerst jedenfalls, da das Deutsch noch nicht gut genug ist oder das Zertifikat nicht anerkannt wird. Beides zählt zu den grössten Herausforderungen zur Arbeitsmarktintegration, wie Jonas Lehner vom Schweizerischen Arbeitergeberverband bestätigt: „Das Beherrschen einer Landessprache ist nach wie vor in vielen Branchen eine wichtige Voraussetzung für eine Anstellung und für die professionelle Ausübung des Berufs. Eine weitere Herausforderung ist die Vergleichbarkeit von Diplomen und Abschlüssen. Bildungssysteme und Berufsabschlüsse variieren von Land zu Land erheblich.“

Diese Recherche wurde in Koorperation mit dem Surprise Strassenmagazin erstellt. Surprise ist redaktionell unabhängig und berichtet schwerpunktmässig über Armut und Ausgrenzung. Über den Verkauf des Strassenmagazins erwirtschaften sich Armutsbetroffene ein Einkommen, der Verein Surprise bietet zudem vielfältige Angebote im Bereich soziale Begleitung und Beratung sowie Teilhabe.

„Ich war Mitglied des afghanischen Parlaments, bevor die Taliban an die Macht kamen, in der Türkei habe ich als Lehrer und als Bauleiter gearbeitet“, berichtet ein Mann in Farsi. „In der Schweiz kann ich als Koch arbeiten, auch als Lehrer wenn möglich, oder als Bauleiter.“ Ein früherer Decathlon-Angestellter kann sich vorstellen, im Restaurant zu arbeiten, der erfahrene Arzt als Pfleger im Krankenhaus, der ehemalige Journalist in der IT. In all diesen Sektoren gibt es in der Schweiz Bedarf. Laut Bundesamt der Statistik (BfS) gab es Ende letzten Jahres 4850 freie Stellen in der IT. Unbesetzte Stellen im Gesundheitswesen gibt es 17 559 in der Schweiz. Und der Gastronomieverband beklagt, er finde seit Covid keine Servicekräfte mehr, derzeit sind gemäss BfS 7728 Stellen frei.

Die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF) konkretisiert den Mangel an Arbeitskräften in folgenden Bereichen: im Gesundheitswesen (z.B. bei der Pflege und bei Ärztinnen, in der Psychiatrie und bei medizintechnischem Fachpersonal), in technischen Berufen der Industrie und auf dem Bau (z.B. Zimmerleute, Sanitärfachpersonen, Heizungsinstallateurinnen sowie Bauingeneure), im IT-Bereich (z.B. Softwareingenieurinnen), im Verkehrswesen (etwa Buschauffeure und Lokomotivführerinnen), im Bildungswesen (z.B. Lehrer und Kinderbetreuende) oder auch in gewissen Berufen des Gastgewerbes (z.B. Köche).

Arbeiten wollen, aber nicht dürfen

An Potenzial, diese Stellen zu besetzen, mangelt es nicht. Unsere Befragung von 79 geflüchteten Personen mithilfe der digitalen Plattform CrowdNewsroom in 12 verschiedenen Sprachen zeigt: Menschen im Asylverfahren könnten und möchten die Arbeit leisten, die in der Schweiz so dringend übernommen werden müsste.

Viele der von uns befragten Personen geben an, in der IT arbeiten zu wollen, diverse als Busfahrerinnen oder Fahrer von schweren Maschinen, auch auf dem Bau, auch Köchinnen gibt es einige. Diverse haben Erfahrungen als Logistiker, ferner als Sanitärpersonal, im Handwerk, im IT-Bereich; viele geben an, in der Pflege arbeiten zu wollen. Diese Berufe decken sich mit den vom KOF beschriebenen.

Doch so gern die Bewohnerinnen von Gurnigelbad auch arbeiten wollen, so sehr der Markt Arbeitskräfte benötigt: Sie dürfen nicht. Denn dafür bräuchten sie eine Aufenthaltsbewilligung. Ein Jahr wartet Birhane Tadesse nun schon auf einen Bescheid: Auf eine B-Bewilligung (für eine Übersicht der Aufenthaltsbewilligungen siehe unten) oder eine der Kategorie F, die es ihm ermöglichen würde, eine Stelle zu suchen, von der Asylunterkunft wegzukommen, eine eigene Wohnung zu finden, Menschen kennenzulernen, sich zu integrieren, einen weiterführenden Deutschkurs besuchen zu können und ein neues Leben zu beginnen. Interessieren sich die Behörden nicht dafür, was ein Bewerber wie Birhane Tadesse zur Eidgenossenschaft beitragen könnte? Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) heisst es dazu: „Bei der Behandlung und dem Entscheid über ein Asylgesuch ist der Bildungsstand der Gesuchstellenden nicht von Belang.“

Nur bei Ukrainerinnen sieht die Situation anders aus. Hier hat man bereits Daten erhoben, wenn auch unvollständig. Begründet wird dies vom SEM mit dem ihnen gewährten Schutzstatus S, der eine Arbeitserlaubnis enthält. Hier seien in Rahmen eines Pilotprojekts Qualifikationen erhoben worden. „Das ist bei anderen Geflüchteten im ordentlichen Asylverfahren bisher noch nicht der Fall. Wir prüfen aber derzeit, wie sich neue Erhebungsmethoden im SEM ermöglichen lassen. Die Kantone führen Potenzialabklärungen durch, wo u.a. Qualifikationen erhoben werden“, sagt Regula Mader, Vizepräsidentin des SEM. Bei Asylsozialhilfeabhängigen Personen komme seit 2019 zudem eine Integrationsagenda zum Zuge: „Das Ziel ist, dass diese Personen unterstützt werden, damit sie Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Bildung finden.“

Die Politik bremst

SP-Nationalrätin Sandra Locher Benguerel wünscht sich mehr als das. Sie hat einen Vorstoss eingereicht, der die Erhebung des Bildungsstands von Schutzsuchenden fordert. Das liegt im Interesse der Schweiz, wie sie betont. „Das Erfassen der Kompetenzen und Bildungspotenziale von Geflüchteten in der Schweiz würde helfen, den bildungspolitischen Handlungsbedarf abzulesen, gezielt steuern zu können und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, sagt Benguerel. Denn es sei sowohl für die geflüchteten Menschen als auch für die Schweiz von grundlegender Bedeutung, den Neuankommenden und insbesondere denjenigen, die zu einem langfristigen Exil gezwungen sind, berufliche Perspektiven zu bieten, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und sich in die Gesellschaft integrieren könnten. Der Nationalrat teilt Benguerels Meinung und hat den Vorstoss angenommen. Der Bundesrat hingegen hat die Ablehnung beantragt. Den obligatorischen Bericht dazu hat er noch nicht veröffentlicht.

 

Jeder Punkt in der obigen Visualisierung steht für eine von 79 Personen, im Asylverfahren die uns von ihrer ehemaligen Arbeit und ihren Fähigkeiten erzählt haben. Arda Nur ist einer von ihnen. Jeden Tag scrollt er auf seinem Handy durch die Fotos und Videos von seiner Familie, die immer noch in der Türkei ist. Arda Nur ist Kurde und wird in der Türkei politisch verfolgt. „Da in der Region, aus der ich stamme, ausschliesslich Kurdinnen leben, haben wir dort Probleme. Ich musste hierherkommen, nachdem in der Türkei aus politischen Gründen ein Haftbefehl gegen mich erlassen wurde.“

Arda Nurs Bilder, die er mit Acrylfarbe malt, hängen in der Asylunterkunft an der Wand. Er hat in der Türkei als Verkäufer im Export- und Logistikunternehmen seiner Familie gearbeitet. Seine Muttersprache ist Kurdisch, schreiben und lesen kann er jedoch nur auf Türkisch, da Kurdisch in der Türkei unterdrückt wird. Er lebt seit etwa elf Monaten in der Schweiz. Mit ihm leben in der Asylunterkunft Gurnigelbad zurzeit knapp 160 Personen. Jeweils acht Leute teilen sich ein Zimmer. Ein Grossteil von ihnen wartet schon über ein Jahr auf einen Entscheid. 160 Leute, die seit einem Jahr einer Arbeit nachgehen könnten.

Arda Nur blickt über Schweizer Berge
„Da in der Region, aus der ich stamme, ausschliesslich Kurd*innen leben, haben wir dort Probleme. Ich musste hierherkommen, nachdem in der Türkei aus politischen Gründen ein Haftbefehl gegen mich erlassen wurde“, sagt Arda Nur.
Illustration: Mohamed Anwar

Der demografische Wandel führt dazu, dass die Schweizer Bevölkerung immer älter wird und gleichzeitig immer weniger Leute arbeiten und in die AHV einzahlen werden. Insgesamt bedeutet dies, dass bis 2040 rund 431 000 Personen im Arbeitsmarkt fehlen. Dies sind rund acht Prozent der gesamten heute erwerbstätigen Bevölkerung. Michael Siegenthaler von KOF macht in diesem Zusammenhang auf einen grundsätzlichen Punkt aufmerksam: „Fachkräftemangel bedeutet für die Volkswirtschaft primär eine Bremswirkung. Wenn zusätzliche Fachkräfte in den Arbeitsmarkt integriert werden können, um die nicht gefüllten Stellen zu besetzen, bedeutet das sehr wahrscheinlich zusätzliches Wachstum.“ Deshalb sei eine Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Daher sei es fragwürdig, dass gewisse Kantone Geflüchteten mit Restriktionen den Weg in den Arbeitsmarkt erschwerten.

Neben Asylunterkünften hat uns die Recherche auch in Rückkehrzentren geführt. Hier wohnen die Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Der politische Wille ist: Sie sollen sich nicht integrieren, sondern das Land möglichst schnell verlassen. Eine Arbeitserlaubnis steht deshalb ausser Frage. Die Realität ist jedoch: Die Hälfte der Abgewiesenen kann aus humanitären Gründen gar nicht ausgeschafft werden, weil die unsichere Lage in ihrem Heimatland es nicht zulässt. Sie bleiben länger in der Schweiz, viele von ihnen bis zu mehreren Jahren.

Gefangen in der Nothilfe

Ein solches Rückkehrzentrum ist Bellelay im Kanton Bern, von den Höhenzügen des Juras umgeben. Hier oben ist es still. Eine weisse Schneedecke hat das Dorf unter sich bedeckt. Das Zentrum befindet sich im Gebäude einer ehemaligen Psychiatrie. Hier wohnen fünf Familien, hauptsächlich Frauen mit ihren Kindern. Wie in Gurnigelbad fährt auch hier der letzte Bus um 18:30 Uhr nach Tavannes, dem nächstgelegenen Dorf mit einem Laden. Nur die Kinder verlassen das Haus, um zur Schule zu gehen.

Die Bewohnerinnen sitzen zusammen im Gemeinschaftsraum. Eine Freiwillige, die regelmässig nach Bellelay kommt, verteilt Weihnachtsbeleuchtung und Kleider an die Frauen. Auch Lara Sambo wohnt hier. Sie trägt einen knöchellangen hellgrünen Rock mit afrikanischem Wachsprint und auf dem Kopf eine übergrosse gestrickte Wollmütze mit Schweizerkreuz und dem Logo der Schweizer Bank Raiffeisen. „Wir warten und warten“, sagt sie. Sie ist mit ihrem kleinen Sohn hergekommen. Weit gereist, eine gefährliche Strecke. Im Kongo hatte sie eine Ausbildung als Näherin gemacht.

Hier in der Schweiz würde sie sich gerne zur Pflegeassistentin ausbilden lassen. Eine andere Frau aus Ghana spricht fliessend Englisch und hat als Sekretärin bei einer Immobilienfirma gearbeitet, jetzt in der Schweiz sähe sie sich im Marketing oder in der Pflege.

Lara Sombo blickt über Schweizer Berge
„Wir warten und warten“, sagt Lara Sombo.
Illustration: Mohamed Anwar

Die Frauen versuchen positiv zu bleiben, und doch ist ihren Gesichtern die Resignation anzusehen. Schlimmstenfalls droht ihnen eine Zwangsausschaffung, bestenfalls können sie auf ein Härtefallgesuch mit positivem Ausgang hoffen. Das Gesuch kann bei Familien nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz beantragt werden, bei Alleinstehenden, je nach Alter, nach fünf- oder zehnjährigem Aufenthalt. Vorweisen müssen sie dafür unter anderem Deutsch-, oder wie hier in Bellelay, mit Zertifikat nachgewiesene Französischkenntnisse auf Niveau A1 sowie ein Stellenangebot. Um das Härtefallgesuch stellen zu können, müssen heimliche Wege gegangen werden, da die Kriterien dafür – nämlich Integration in die Gesellschaft, Sprachkenntnisse und ein in Aussicht stehender Arbeitsplatz – in der Situation als abgewiesene Person auf dem offiziellen Weg nicht unterstützt werden. Zudem braucht es Anwältinnen, die sich für die Leute einsetzen. Hauptsächlich sind das Freiwillige aus Solidaritätsorganisationen sowie Netzwerken.

Eine Rückkehr kann Jahre dauern

Im Jahr 2022 hat das Migrationsamt 12 383 Asylgesuche abgelehnt, knapp die Hälfte der weggewiesenen Personen hat Nothilfe bezogen. Auch Freiwilligenarbeit ist abgewiesenen Asylsuchenden nicht gestattet, und die acht bis zwölf Franken am Tag, die sie vom Kanton bekommen, verunmöglichen eine berufliche Integration – nur schon das Busticket ins nächste Dorf kostet die Hälfte davon. Eine ausweglose Situation: Es ist nicht klar, wann sie in ihr Herkunftsland zurückkönnen, eine Rückkehr kann Jahre dauern. In der Zwischenzeit werden die Betroffenen minimal versorgt, dürfen den ganzen Tag nichts tun und wären eigentlich sehr gern zur Arbeit bereit. 

Das Rückkehrzentrum Enggistein liegt ebenfalls auf einem Hügel in einem spärlich besiedelten Tal. Eigentlich ein schöner Flecken, aber ausser Pferden haben die Leute keine Nachbarn. Soweit das Auge reicht, grasen sie eingezäunt auf der Weide um das Haus herum. Manchmal, wenn die Bewohner des Zentrums eine Geburtstagsparty feiern, werden sie von der Besitzerin des Gutshofs zurechtgewiesen – die Pferde brauchen Ruhe, heisst es.

Einige der vierzig Leute, die hier leben, sind nun seit zehn Jahren in der Schweiz. Zehn Jahre, ohne einer Beschäftigung nachgehen zu können, sich beruflich zu entwickeln, sich zu qualifizieren. Ausserdem zehn Jahre Bangen und Angst haben vor der Abholung. Auch wenn sie es schaffen, nach zehn Jahren in der Nothilfe, ist es danach oft schwierig. Khalid Akram hat jahrelang in einem Rückkehrzentrum in Aarwangen gelebt. Er hat das Härtefallgesuch überstanden und eine Bewilligung erhalten. Nun ist er daran, sich für Lehrstellen zu bewerben. „Aber wenn ich mich bewerbe, fragen die Leute mich, wieso ich die letzten zehn Jahre nichts gearbeitet habe.“

Europa hat bereits Lösungen

Auf die Frage, wieso hier keine Lösung für die Beschäftigung der Menschen gefunden werde, sagt Regula Mader vom SEM, dass die rechtlichen Bestimmungen keine Möglichkeit für den Fall vorsehen, dass aufgrund eines Härtefallgesuchs keine Lösung gefunden würde. Die Kompetenz, die rechtlichen Bestimmungen zu ändern, liege beim gesetzgebenden Nationalrat. Im Oktober letzten Jahres hat der Bundesrat auf Antrag des Nationalrates entschieden, dass die Voraussetzungen von abgewiesenen Asylsuchenden und jugendlichen Sans-Papiers für den Zugang zur beruflichen Grundbildung gelockert werden sollen.

Andere haben bereits Lösungen entwickelt. Der Europarat und die UNESCO wollen mit einem „European Qualifications Passport“ eine Art universellen Beleg für den Bildungsstand von geflüchteten Personen schaffen. So würde aufgrund verfügbarer Nachweise klar werden, welche Qualifikationen sie haben. Einen solchen Nachweis könnten sie bei potenziellen Arbeitsstellen vorweisen und so besser, schneller und von Anfang an in Berufen arbeiten, für die sie qualifiziert sind.

Die Schweiz unterstützt bis dahin weder das Projekt des Europarats noch jenes der UNESCO. Die Schweizer Vertretung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mit seinem Hauptsitz in Genf sagt dazu: „Was den Europäischen Qualifikationspass für Flüchtlinge betrifft, so würden wir es in der Tat begrüssen, wenn sich die Schweiz an diesem Projekt des Europarates beteiligen würde. Das ist noch nicht der Fall. Dies würde vor allem jenen Geflüchteten den Zugang zur Hochschulbildung und zum Arbeitsmarkt erleichtern, die auf der Flucht einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Diplomdokumente verloren haben.“ Doch bisher hat das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen.

Asylsuchende (Ausweis N)
Der Ausweis N gibt einer Person von der Gesuchstellung bis zur Beendigung des Asylverfahrens ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz.

Vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F)
Der Ausweis F kann aufgrund einer vorläufigen Aufnahme ausgestellt werden, ist aber keine ausländerrechtliche Bewilligung. Die vorläufige Aufnahme wird Personen gewährt, die von einer Wegweisung betroffen sind, aber aufgrund von Unzulässigkeits, Unzumutbarkeits, oder Unmöglichkeitsgründen nicht weggewiesen werden können.

Anerkannter Flüchtling ohne Asylgewährung (Ausweis F)
Wird die Flüchtlingseigenschaft anerkannt, bestehen aber Asylausschlussgründe, erhält der/die Betroffene einen Ausweis F. Diese Personengruppe ist rechtlich besser gestellt als vorläufig aufgenommene Personen, da die Genfer Flüchtlingskonvention ein Mindestmass an Rechten für anerkannte Flüchtlinge vorschreibt, von denen auch per nationaler Gesetzgebung nicht abgewichen werden darf.

Anerkannter Flüchtling mit Asylgewährung (Ausweis B bzw. C)
Wird die Flüchtlingseigenschaft anerkannt und bestehen keine Asylausschlussgründe, hat der/die Betroffene Anspruch auf die Aufenthaltsbewilligung B. Die Erlangung einer Niederlassungsbewilligung C richtet sich nach den allgemeinen ausländerrechtlichen Kriterien.

Schutzbedürftige (Ausweis S)
Der Schutzstatus S gewährt einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder in Situationen allgemeiner Gewalt, kollektiven Schutz. Es handelt sich hierbei um einen rückkehrorientierten Status.

Sans-Papiers
Wurde ein Antrag auf Asyl oder auf eine Aufenthaltsbewilligung abgelehnt, eine Aufenthaltsbewilligung entzogen oder wurde nach Einreise kein entsprechender Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung gestellt, handelt es sich um Personen, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben.

Quelle: beobachtungsstelle.ch

 

Recherche: Hanna Fröhlich
Redaktion: Marc Engelhardt
Faktencheck: Sven Niederhäuser
Illustrationen und Datenvisualisierung: Mohamed Anwar
Design: Maximilian Bornmann
Kommunikation: Luise Lange-Letellier

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