Wegen psychischer Krankheit polizeibekannt?
In Hessen gilt seit einigen Monaten eine Meldepflicht für Menschen mit schweren psychischen Krankheiten – wenn Ärzte sie als potenziell gefährlich einstufen. Niedersachsen plant nun Ähnliches. Ein bedrohlicher Grundrechtseingriff – oder wirksamer Schutz für die Bevölkerung vor Gewalttaten?
In Niedersachsen soll bald ein höchst umstrittenes Gesetz verabschiedet werden: Demnach dürfen sich psychiatrische Einrichtungen bald mehr mit Polizeibehörden austauschen. Grund ist ein Gesetzesentwurf des Landes Niedersachsen, der vorsieht, dass Kliniken psychisch kranke Menschen nach einer stationären Behandlung an die Polizeibehörden melden – vorausgesetzt, dass danach eine „Fremdgefährdung“ von ihnen ausgehen könnte. Geplant ist das Gesetz für Juli dieses Jahres.
Die Pläne aus Niedersachsen sind nicht neu. Hessen hat ein ähnliches Gesetz bereits im Dezember 2025 beschlossen. Von Anfang an gab es Kritik an den Plänen – auch von besorgten Bürgerinnen und Bürgern im Netz. Besonders ein Video des hessischen CDU-Gesundheitsexperten Ralf-Norbert Bartelt aus dem Juni 2025 sorgte für Unmut.
Zu sehen ist CDU-Gesundheitsexperte Ralf-Norbert Bartelt. Er sagt darin: „Es gibt Menschen, die schwer psychiatrisch erkrankt sind. Sie sind eine Gefahr für sich selbst und die Gemeinschaft. Da müssen wir vom Staat etwas tun.“ Ein Gesetzesentwurf sehe vor, dass diese Menschen an die Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen. Es gehe dabei um den Schutz der Betroffenen und der Gemeinschaft.
Unter dem Video sammelten sich viele wütende Kommentare. Die Sorge vor einem Register, in dem psychische kranke Menschen pauschal als potenziell gefährlich gebrandmarkt würden, war groß. Später beteuerte Bartelt in einem Beitrag der Hessenschau, ein solches Video sei eben doch zu kurz, um ein komplexes Thema zu erklären.
Ein paar Monate zuvor hatte aber auch schon CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann mit einer ähnlichen Aussage im Deutschlandfunk für Schlagzeilen gesorgt. In dem Gespräch war es um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt gegangen: „Wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter.“
Nach Anschlägen wie dem in Magdeburg geht es immer wieder um mögliche psychische Erkrankungen der Täter. Fälle wie diese bringen die Politik und die Behörden in Bedrängnis. Hätte man Täter aufhalten können? Den Anschlag verhindern? Haben die zuständigen Stellen nicht ausreichend zusammengearbeitet? Was war bekannt?
Manche Länder, wie Hessen und Niedersachsen, ziehen daraus Konsequenzen und versuchen, potenziellen Gefahren mit der Datensammlung zu Menschen mit psychischen Erkrankungen Herr zu werden. In der Hoffnung, so mehr Gewalttaten zu verhindern und potenzielle Täter früher zu erkennen. Frei nach dem Motto: Mehr Daten = mehr Sicherheit.
Doch Studien zeigen, dass schwere psychische Erkrankungen nicht zwangsläufig zu Gewalttaten führen. Sie sind einer von vielen Faktoren. Die Meldepflicht weckt hingegen die Sorge, dass psychisch kranke Menschen als potenzielle Gewalttäter stigmatisiert werden. Dazu kommt: In keinem der beiden Gesetze gibt es so einen klaren Diagnosekatalog, der bestimmte psychische Erkrankungen ein- oder ausschließt.
Hessen hat trotz aller Bedenken das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz PsychKHG beschlossen. Es sieht vor, dass einerseits Hilfsangebote ausgebaut werden sollen, andererseits gilt nun auch: Kliniken sollen psychisch kranke Menschen, die wegen einer „Fremdgefährdung“ in stationärer Behandlung waren und weiterhin eine Gefahr für andere darstellen könnten, an die Polizei melden, sobald diese entlassen werden.
Das geplante Gesetz in Niedersachsen liest sich in großen Teilen ähnlich. Es soll den Datenaustausch zwischen Kliniken und Polizeibehörden sowie dem sozialpsychiatrischen Dienst regeln. Dieser unterstützt Menschen mit psychischen Krankheiten.

Das niedersächsische Gesundheitsministerium betont gegenüber CORRECTIV, dass die beteiligten Stellen Daten nur in „Ausnahmefällen“ austauschen. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte hätten eine „hohe Priorität“.
Das Ministerium verweist zudem auf den laufenden Gesetzgebungsprozess und ergänzt: „Ziel der Novelle ist es insbesondere, die Versorgung und Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter zu verbessern […].“
Vor allem fehlt es an Therapieplätzen
Das scheint auch dringend nötig. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wies bereits im vergangenen Jahr darauf hin, dass insbesondere schwer psychisch Kranke Probleme hätten, einen Therapieplatz zu finden.
Und nicht nur die Länder sollen sich bewegen, auch der Bund. Eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen fordert von der Regierung zum einen eine bessere Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Aber auch der „Informationsaustausch“ zwischen staatlichen Stellen solle besser werden. Der Bundesrat hat der Initiative mehrheitlich zugestimmt.
Das niedersächsische Gesundheitsministerium schreibt auf Anfrage dazu: „Menschen mit psychischen Erkrankungen bewegen sich häufig über Ländergrenzen hinweg oder werden im Verlauf ihrer Behandlung von Einrichtungen in verschiedenen Bundesländern betreut. Deshalb ist es wichtig, dass relevante Gesundheitsinformationen bei Bedarf auch länderübergreifend verfügbar sind, um eine kontinuierliche und sichere Behandlung zu gewährleisten.“
Polizei nutzt bestimmte „Marker“ bereits
Tatsächlich sammeln Polizeibehörden schon jetzt Daten zu psychischen Erkrankungen. In ihrem bundesweiten elektronischen Fahndungs- und Auskunftssystem Inpol – betrieben vom Bundeskriminalamt – werden sogenannte Personengebundene Hinweise (PHW) und Ermittlungsunterstützende Hinweise (EHW) genutzt. Diese „Marker“ dienen laut BKA primär Polizeikräften im Einsatz sowie der Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion aus dem vergangenen Jahr hervorgeht, gibt es in Inpol mit Stand vom 15. Juli 2025 rund 16.000 PHW unter dem Titel „Psychische und Verhaltensstörung“.
Die Sprecherin für psychische Gesundheit der Fraktion die Linke im Bundestag, Evelyn Schötz, fordert, die Erfassung müsse abgestellt werden: „Dass jemand eine psychische Erkrankung hat, ist für Beamtinnen und Beamte zunächst gar nicht hilfreich, denn die Marker sagen nichts darüber aus, wie mit den Menschen sinnvoll umzugehen ist.“
Gegenüber CORRECTIV verteidigt Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, die Datenspeicherung: Die Polizei wolle niemanden diskriminieren. Die Marker schützten die Einsatzkräfte. „Nicht jede psychische Störung führt zu einem solchen Vermerk“, so Peglow.
Was kann die Polizei nun also damit anfangen?
Peglow äußert sich zurückhaltend zu der Frage, wie gut diese Erkenntnisse dabei helfen, Gewalttaten wie solche in Magdeburg zu verhindern: Vollständige Sicherheit könne und werde es nie geben. Es gehe eher um Risikomanagement.
Die PsychKHG-Regelung kann laut Einschätzung des Polizeifachmannes keine Straftaten verhindern. Ihr Nutzen liegt aus seiner Sicht vielmehr darin, Informationen über potenzielle Risikofälle zusammenzuführen und Gefährdungslagen besser einschätzen zu können. „Nach Taten wie in Aschaffenburg oder Magdeburg stellen wir häufig fest, dass wir eigentlich viel wussten, aber die Erkenntnisse nicht zusammenbringen.“
Der Kriminalbeamte sieht also den Nutzen der Sammlung, aber nicht um jeden Preis: Es gehe nicht darum, möglichst viele Datenpunkte zu sammeln, „sondern die richtigen“, sagte Peglow. Ihm seien zudem die Sorgen bewusst, die nun entstünden: „Der Spin darf nicht entstehen, dass wir Menschen mit psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen als gefährlich für die Gesellschaft stigmatisieren.“ Genauso wolle man Menschen nicht diskriminieren, indem man sie unter ständige Beobachtung stelle. Das sei von der Polizei ohnehin nicht zu leisten.
„Prävention, Prävention, Prävention“
Er plädiert vielmehr für den Ausbau therapeutischer Angebote zur Prävention: „Wir haben einfach zu wenig Betreuungsplätze“, so Peglow.
Diese Haltung ist dann auch gar nicht so weit von jener der Betroffenenvertreterinnen entfernt. „Wir brauchen keine neuen Gesetze zur Gefahrenabwehr“, sagt etwa Brigitte Richter vom Selbsthilfeverein für Menschen mit psychischen Erkrankungen Pandora. Die einzige Lösung kann laut Richter nur sein: „Prävention, Prävention, Prävention“.
Das sieht auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) so. Um die Gefahr von Gewalttaten zu senken, seien „frühzeitige, niedrigschwellige, bedarfsorientierte und konsequente Behandlungen“ besser – vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Die DGPPN sorgt sich zudem um das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und behandelnden Ärzten. „Wenn Menschen fürchten müssen, dass ihre Daten weitergegeben werden, steigt die Hemmschwelle, Unterstützung in Anspruch zu nehmen“, so die DGPPN.
Psychisch erkrankt = gewalttätig?
Obwohl der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) immer wieder betont, dass es dabei nicht um ein Register für psychisch Kranke geht, entsteht bei vielen genau dieser Eindruck – nicht nur in Kommentarspalten auf Social Media. Auch die DGPPN sagt: Die Meldepflicht, so wie sie zurzeit im Gesetzesentwurf steht, könne durchaus Registern nahekommen.
Über all diesen Diskussionen schwebt die Frage, ob von Menschen mit psychischen Erkrankungen ein höheres Gewaltrisiko ausgeht. Eine Studie der DGPPN hat sich mit dieser Frage beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass sich die Mehrheit der Gewalttaten nicht auf eine psychische Erkrankung zurückführen lässt.
Zwar besteht bei bestimmten psychischen Erkrankungen ein statistisch erhöhtes Risiko, Gewalttaten zu begehen, beispielsweise bei Schizophrenien oder schweren Persönlichkeitsstörungen. Doch auch unter den Betroffenen sei die „überwiegende Mehrheit“ nicht gewalttätig. Wenn Menschen gewalttätig werden, habe dies in der Regel viele Gründe. „Die allermeisten Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht gefährlich“, so der DGPPN.
Redaktion: Anette Dowideit und Pamela Kaethner
Redigatur und Faktencheck: Annika Joeres
