Krankschreibungen per Telefon: Regierung ignoriert den Rat von Experten
Bundeskanzler Merz und Gesundheitsministerin Warken wollen die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen auf den Prüfstand stellen. Fachleute sehen mit der Entwicklung des Krankenstandes allerdings keinen Zusammenhang.
„Ist das wirklich notwendig?“: Mit diesen Worten entfachte Friedrich Merz bei einer Wahlkampfveranstaltung am vergangenen Samstag (17. Januar) eine Diskussion über den seiner Ansicht nach zu hohen Krankenstand. Der Bundeskanzler verwies auf die Statistik. Die Deutschen waren demnach im vorvergangenen Jahr im Schnitt 14,8 Tage krank. Drei Jahre zuvor, 2021, waren es laut Statistik nur 11,2 Tage.
Im Fokus des CDU-Politikers steht vor allem eine Regelung, die erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde: die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung.
Gesundheitsministerin Nina Warken (ebenfalls CDU) unterstützte Merz. Seine Äußerungen seien „zunächst eine Tatsachenbeschreibung“. Und es gehöre zur Wahrheit, „dass die niedrigschwellige Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung missbräuchlich ausgenutzt werden kann.“ Merz selbst bekräftigte seine Forderung nach einer Sitzung des CDU-Bundesvorstandes: „Eine der Ursachen ist sicherlich auch die leichte Krankschreibung durch telefonische Krankschreibungen.“
Haben der Kanzler und seine Gesundheitsministerin recht?
Klar ist: Die Statistiken der Krankenkassen weisen für Deutschland einen sprunghaften Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage aus – und zwar im Jahr 2022. Experten gehen allerdings davon aus, dass es sich dabei nicht um einen realen Anstieg handelt, sondern nur um einen statistischen Effekt. Denn die Zunahme fällt mit der Einführung einer 2022 erlassenen neuen Regelung zusammen, die mit der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht im Zusammenhang steht: der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Arbeitnehmer müssen Krankschreibungen seitdem nicht mehr eigenständig beim Arbeitgeber einreichen. Die Arztpraxen übermitteln die Bescheinigungen vielmehr auf elektronischem Weg automatisiert an Arbeitgeber und Krankenkassen. Die Möglichkeit, dass Patienten ihren „rosa Zettel“ nicht einreichen sondern wegschmeißen – etwa, weil Arbeitgeber oft ohnehin erst nach drei Tagen Abwesenheit ein Attest verlangen – ist somit entfallen. Krankschreibungen werden durch die elektronische Übermittlung nunmehr vollständig registriert.
Susanne Hildebrandt, Expertin des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES), sagte zum statistischen Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage seit 2022: „Wir sehen dadurch jetzt auch viel mehr sehr kurze Krankschreibungen, die vorher praktisch nicht erfasst wurden.“
Einführung wegen der Corona-Pandemie
Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, hat mit der elektronischen Übermittlung von Krankschreibungen nichts zu tun. Sie wurde bereits vorher eingeführt, im März 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie.
Ermöglicht wurden telefonische Krankschreibungen seinerzeit bei einer Covid-, sowie bei leichten Atemwegserkrankungen. Die Maßnahme wurde mehrmals verlängert, zunächst bis März 2023. Seit Dezember 2023 wurde sie unter dem damaligen SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf Dauer gestellt.
Auch telefonische Krankschreibungen dürfen nur von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt werden, für maximal fünf Tage. Hausärzte sollten damit entlastet, gesundheitlich schwache und infektiöse Patienten aus überfüllten Wartezimmern ferngehalten werden.
Führte die telefonische Krankschreibung zu einem Anstieg des Krankenstandes?
Dieser Frage widmete sich unter anderem das Institut für Gesundheitssystemforschung der Barmer-Krankenkasse. Der Untersuchung zufolge wurden in den Jahren 2020 bis 2023 nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Bescheinigungen zur Bestätigung einer Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Konsultation ausgestellt. Ein klarer Trend ist der Studie zufolge nicht erkennbar. Im Ergebnis heißt es: „Insgesamt weisen die Ergebnisse der Analysen darauf hin, dass weder die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde einen maßgeblichen Einfluss auf die Verlaufsentwicklung bei den AU-Fällen hat (Anm. d. Red.: AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung kam bereits im Oktober 2024 zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage sei nach Einführung der telefonischen Krankschreibung nicht gestiegen. Als die Regelung zwischen März und Dezember 2023 aufgehoben war, seien die Zahlen auch nicht gesunken. Als „treibende Kraft“ zur Erklärung der Entwicklung des Krankenstandes könne die Regelung also nicht herangezogen werden. Im Fazit der Studie heißt es: „Es ist zudem davon auszugehen, dass die Vorteile der telefonischen Krankschreibung die Nachteile deutlich überwiegen.“
Bei Arbeitnehmerbefragungen zum Krankenstand liegt Deutschland im Mittelfeld
Bemerkenswert erscheint auch eine Untersuchung des ExpertInnenrates „Gesundheit und Resilienz” vom Februar 2025. Das Gremium wertete darin Untersuchungen zur Entwicklung des Krankenstandes in Deutschland aus, sowohl im zeitlichen Verlauf als auch im europäischen Vergleich.
Ein Vergleich mit anderen Ländern ist laut Analyse schwierig, weil es „keine einheitliche Definition für die erfassten AU-Tage gibt“ (AU-Tage = Arbeitsunfähigkeitstage). Betrachte man Arbeitnehmerbefragungen, liege Deutschland beim Krankenstand „im Mittelfeld“.
Zum statistischen Anstieg des Krankenstands im Jahr 2022 schreibt der ExpertInnenrat im Einklang mit anderen Forschern, dieser beruhe „primär auf einer besseren Datenerfassung durch die elektronische Erfassung“. Der Anstieg sei „wahrscheinlich nicht auf die (schon früher eingeführte) telefonische Krankschreibung zurückzuführen“.
Gesundheitsministerin und Kanzler lassen die Experten-Einschätzungen außen vor
Der ExpertInnen-Rat arbeitete im Auftrag der (damals noch von Olaf Scholz geführten) Bundesregierung. Das Gutachten ist bis heute auf der Internetseite der Bundesregierung abrufbar.

Gesundheitsministerin Warken und Kanzler Merz erwähnten die Stellungnahme der Fachleute indes mit keinem Wort. Auf Anfrage von CORRECTIV teilte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums zwar mit, die Aussagen des ExpertInnen-Rates sei dem Ministerium „selbstverständlich bekannt“. Das Ministerium würde Stellungnahmen von Expertinnen und Experten aber „grundsätzlich nicht bewerten“.
Warken selbst behauptete im Tagesspiegel, der Krankenstand in Deutschland sei im internationalen Vergleich hoch. „Darauf hinzuweisen ist in keiner Weise gegen diejenigen gerichtet, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind.“ Man werde die aktuellen Regelungen auf den Prüfstand stellen.