Stromausfall

Blackout in Deutschland – wie geschützt ist das Land? Die Notfallpläne aller Bundesländer im Check

Ein anhaltender Stromausfall legt den Alltag lahm. Eine große Abfrage von CORRECTIV bei allen Bundesländern zeigt, wie unterschiedlich sie auf den Ernstfall vorbereitet sind. Das Ergebnis: ein Flickenteppich.

von Samira Joy Frauwallner , Frida Thurm , Lilith Grull

Stromausfall
Blackout in Deutschland – wie geschützt ist das Land? CORRECTIV hat die Notfallpläne aller Bundesländer abgefragt. Quelle: Picture Alliance / Pexels, Collage: Samira Joy Frauwallner

Was passiert, wenn alles dunkel bleibt? Kein Summen mehr aus dem Kühlschrank dringt, kein Piepen des Routers. Wenn der Handyakku leer bleibt und wenige Minuten später auch die Straßenbahnen stillstehen. Strom ist unsichtbar – erst wenn er fehlt, wird spürbar, wie existenziell er ist. 

Klar ist: Ein anhaltender Stromausfall, der mehrere Tausend Wohneinheiten lahmlegt, ist mehr als ein technisches Problem – er bedeutet einen massiven Stresstest für den Staat. Eine CORRECTIV-Abfrage bei allen Bundesländern nach der Notversorgung mit Strom, Notstromaggregaten und Versorgungsleistung zeigt: Es gibt keinen gemeinsamen Standard. Stattdessen 16 verschiedene Antworten der Länder auf dieselbe Gefahr. 

Zunächst wichtig zu wissen: In Deutschland sind die Bundesländer für den Katastrophenschutz verantwortlich. Also alle organisierten Maßnahmen, mit denen der Staat Menschen, Umwelt, Sachwerte und die Versorgung der Bevölkerung vor den Folgen großer Unglücke oder Krisen schützt. Die eigentliche Umsetzung haben die Länder jedoch an die Landkreise delegiert. 

Wie stark die Landesregierungen selbst aktiv werden oder die Arbeit vor Ort begleiten, variiert erheblich. Das zeigt eine umfassende Abfrage von CORRECTIV bei allen 16 Bundesländern und den jeweiligen Landesministerien.

Zuständigkeit für Katastrophenschutz in Deutschland

Nach Information des Bundesministerium des Innern (BMI): „Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren (,Zivilschutz‘) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten (,Katastrophenschutz‘) zuständig. 

Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des ,integrierten Hilfeleistungssystems‘ eng vernetzt zusammen. Das bedeutet, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz ebenso genutzt werden können wie ihre eigenen Mittel. Zugleich sind die Organisationen, die im Katastrophenschutz der Länder tätig sind, bereit, ihre Kräfte und Fähigkeiten im Verteidigungsfall dem Bund zur Verfügung zu stellen. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfsorganisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“

 

Was ist Kritische Infrastruktur?

Kritische Infrastruktur (kurz „KRITIS“) sind Einrichtungen, Anlagen und Systeme, deren Ausfall oder Störung die Versorgung der Bevölkerung oder die öffentliche Sicherheit ernsthaft gefährden würde. „Kritisch“ heißt dabei nicht, dass dort ständig etwas passiert, sondern dass ein Ausfall systemrelevant wäre und schnell große Teile der Gesellschaft treffen würde.

Zu KRITIS gehört zum Beispiel: 

  • Energieversorgung (Strom, Gas, Mineralöl)
  • Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr (Bahn, Straße, Luft, See, ÖPNV, Logistik)
  • Gesundheit (Krankenhäuser, Rettungsdienste, Arzneimittelversorgung)
  • Ernährung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung, -handel)
  • Finanz- und Versicherungswesen (Banken, Zahlungsverkehr)
  • Staat und Verwaltung (z.B. Polizei, zentrale Verwaltungsstrukturen)
  • Medien und Kultur (Rundfunk, zentrale Presseinfrastruktur)

Auf der Webseite des Bundes lässt sich hier alles über Kritische Infrastruktur nachlesen. 

 

Bauarbeiten am Heizkraftwerk Lichterfelde am Teltow Kanal. In den vergangenen fünf Tagen war der Berliner Südwesten von einem Stromausfall betroffen. (Quelle: Picture Alliance/DPA | Britta Pedersen)

Bayern äußert sich verhältnismäßig umfangreich zu Notstrom und Ausgaben

Bayern antwortet auf die CORRECTIV-Anfrage verhältnismäßig ausführlich. Der Freistaat sieht die Verantwortung für Notstromvorsorge grundsätzlich bei Kommunen und Betreibern kritischer Infrastruktur; das Land greife erst bei größeren, nicht sofort kontrollierbaren Schadenslagen ein. Aktuell beschaffe das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Notstromgeräte für den Katastrophenschutz, die mittelfristig allen 96 Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung stehen sollen. 

Parallel rüste der Freistaat in Abstimmung mit dem Technischen Hilfswerk (THW), die bayerischen THW-Fachgruppen Elektroversorgung, mit Aggregaten aus. Sie sollen dadurch Einsatzstellen, Notunterkünfte, Krankenhäuser und kritische Einrichtungen, wie die der Wasserversorgung, im Ernstfall entsprechend unterstützen.

Krankenhäuser würden zwar über geförderte Notstromsysteme verfügen und könnten versorgungsrelevante Bereiche weiterbetreiben, doch bei mehrtägigen Ausfällen sei der Regelbetrieb auch dort nicht vollständig aufrechtzuerhalten.

Nach Informationen des BBKs und des Bundes plant das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine nationale Notstromreserve für großflächige und lang anhaltende Stromausfälle: 

„Nach der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes stehen hierfür von 2025 bis 2029 insgesamt zunächst 50 Millionen Euro zur Verfügung.“
Sprecherin
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bayern

Zugleich stellt das Bayerische Innenministerium klar: Ein Stromausfall sei rechtlich nur dann eine Katastrophe, wenn es förmlich festgestellt wird und eine einheitliche Leitung erfordert – eine flächendeckende Stromversorgung von Privathaushalten sei weder vorgesehen noch leistbar. „Alle Anstrengungen müssen vielmehr auf die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Wiederherstellung der Versorgung ausgerichtet sein“, so die Sprecherin. 

In allen anderen Ländern gibt es eigene Katastrophenschutzgesetze (z.B. KatSG NRW, KatSG SH), die den Begriff „Katastrophe“ inhaltlich ähnlich fassen, aber mit teils anderer Wortlaut‑ und Zuständigkeitsregelung, informiert der Bundestag (hier PDF lesen). Demnach ist nicht jedes schwere Schadensereignis automatisch eine Katastrophe im Rechtssinn. Es braucht eine bestimmte Intensität oder Lage und regelmäßig eine formelle Feststellung oder entsprechende Lageentscheidung der zuständigen Behörde.

Schleswig-Holstein bereitet sich mit Planungshilfe auf den Ernstfall vor

Schleswig-Holstein bereitet sich schon länger auf Ernstfälle vor: Vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport heißt es, dass sich seine Katastrophenschutzbehörden seit vielen Jahren auf einen großflächigen Stromausfall und die daraus folgenden Probleme bei der Treibstoffversorgung vorbereiten würden. „Nicht erst seit Beginn des Ukraine-Krieges“, heißt es. Grundlage dafür ist eine im Jahr 2014 veröffentlichte „Planungshilfe Stromausfall“, die alle Bereiche der Kritischen Infrastruktur berücksichtige.  

Seitdem habe das Land jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt zwei Notstromaggregate zur Verfügung gestellt, mit denen im Blackoutfall ausgewählte Tankstellen betrieben werden könnten, um Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten zu versorgen. Zusätzlich hat jede Kommune eine große, koppelbare Netzersatzanlage erhalten. 

Zwei solcher Aggregate würden ausreichen, um beispielsweise ein mittleres Kreiskrankenhaus mit Strom zu versorgen. Eine detailliertere Beantwortung der CORRECTIV-Abfrage würde jedoch eine „nicht zu verantwortende Offenlegung von schützenswerten Informationen“ bedeuten. 

Ein Notstromaggregat ist eine Ersatzstromquelle. Es kann mobil oder fest installiert sein und wandelt mechanische Energie (etwa durch Benzin, Diesel oder Gas) in elektrische Energie um. (Symbolbild. Quelle: Pexels, Kindel Media)

Hessen: 100 Millionen Euro für Katastrophenschutz

Hessen vermeldet, seit dem Jahr 2008 habe das Land im Rahmen der Ausstattungsoffensive mehr als 100 Millionen Euro in den Katastrophenschutz investiert. 

Bereits 2012 veröffentlichte das Land etwa Rahmenempfehlungen für den Brand- und Katastrophenschutz, die auch für Behörden und Betreiber Kritischer Infrastruktur gelten. 

Zusätzlich habe das Innenministerium allen Landesdienststellen eine eigene Checkliste zur Verfügung gestellt, unter dem Namen „Vorbereitung auf einen lang anhaltenden, großflächigen Stromausfall (,Blackout‘)“.

Weiter habe es auch Technik für den Fall eines Stromausfalls beschafft und dafür über 70 Millionen Euro investiert; darunter in mobile Notstromaggregate. Es liege jedoch keine Statistik vor, wie viele mobile oder stationäre Notstromaggregate vorhanden sind.

Nordrhein-Westfalen: 78 Millionen Euro für Krankenhäuser

„Die Stromversorgung in Deutschland ist sehr sicher“, heißt es zunächst in Nordrhein-Westfalen vonseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Wie viele Notstromaggregate es jeweils auf Landkreisebene in dem Bundesland gibt, kann das Ministerium jedoch nicht beantworten. 

Ebenfalls keine „pauschale“ Antwort kann es auf die Frage geben, wie lange im Katastrophenfall der Strombedarf für Privathaushalte sichergestellt werden kann. 

Und wie lange könnte der Strombedarf für Krankenhäuser sichergestellt werden? Dazu erläutert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zunächst, es gebe in diesem Bundesland keine gesetzliche Regelung, die den Krankenhäusern vorschreibt, eine Notstromversorgung zu betreiben. Laut einer Umfrage im Jahr 2022 habe die sogenannte Kraftstoffbevorratung in 77 Prozent der Einrichtungen für mehrere Tage ohne „Nachbefüllung“ ausgereicht. 

Um die Versorgung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalenmit Notstromaggregaten weiter zu verbessern, sei aber Anfang des Jahres 2023 die Förderrichtlinie erlassen worden (hier einsehen), die den mehrzeiligen Namen trägt: „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der zugelassenen Krankenhäuser in Nordrhein- Westfalen in der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bei der Sicherstellung der stationären Versorgung durch die Ausstattung mit einer Notstromversorgung für einen Zeitraum von 72 Stunden“. 

Von den bereitgestellten 100 Millionen Euro seien zudem mehr als 78 Millionen Euro von den Krankenhäusern abgerufen worden. Die Mittel seien insbesondere für die Beschaffung von Notstromaggregaten, die Erweiterung von Kraftstofftanks und den Anschluss weiterer Anlagen (zum Beispiel MRT) verwendet worden.

Die Meldung der Katastrophenschutz-App Katwarn am 7. Januar. (Quelle: Picture Alliance/DPA | Britta Pedersen)

Weitere Informationen zu sensibel für Auskunft – oder nicht möglich

In anderen Bundesländern wird sich die Bevölkerung in Bezug auf Versorgung wohl eher überraschen lassen müssen. Einige Bundesländer antworteten auf Anfrage nämlich sinngemäß, das Thema sei so sensibel, dass sie aus Sicherheitsgründen keine Auskünfte geben könnten. Oder sie verwiesen stattdessen auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Katastrophenschutzbehörden. 

So oder ähnlich vermeldeten es Bremen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Mecklenburg-Vorpommern verwies auf eine Übersicht über die vorhandenen Katastrophenschutz-Leuchttürme. Die Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben bis Redaktionsschluss keine Informationen geliefert.  

Sachsen konzentriert sich in der Antwort auf die Verantwortung der Krankenhäuser

Sachsen gibt Auskunft, informiert aber hauptsächlich nur zu Krankenhäusern: Nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz sind Krankenhäuser eigenständig wirtschaftende Einrichtungen. Sie würden daher selbst die Verantwortung dafür tragen, wie sie die gesetzlichen und technischen Vorgaben zur Notstromversorgung umsetzen. Dazu gehöre auch die Frage, ob und in welcher Form eine alternative Notstromversorgung eingerichtet wird.

Ähnlich ist das in anderen Ländern. Gemäß des Prinzips des deutschen Föderalismus gelten Krankenhäuser unter anderem als private oder kommunale Unternehmen und müssen bundesrechtliche Standards selbst erfüllen (hier PDF für Planung bis 2035 einsehen). Länder können fördern, die Kernpflicht zur Planung und Ausstattung bleibt jedoch bei den Betreibern. Dazu äußert sich wiederum auch Baden-Württemberg: 

„Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von öffentlichen und privaten Einrichtungen bei einem Stromausfall ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber. (…) Die Sicherstellung der Stromversorgung, auch von Privathaushalten, ist auch im Katastrophenfall Aufgabe der Energieversorger.“
Sprecher
Landesinnenministerium,
Baden-Württemberg 

Wer selbst vorsorgen möchte: Im Oktober veröffentlichte CORRECTIV einen Bericht zur wachsenden Kriegsangst der Deutschen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hatte die Sorgen erkannt und einen Ratgeber für Notlagen veröffentlicht. Hier können Sie alles dazu lesen und erfahren, wie Sie sich selbst für Extremsituationen jeder Art vorbereiten können (und sollten). Es ist auch möglich, Kurse zu Sicherheits- und Notstromversorgung zu machen, zum Beispiel an der TÜV-Akademie, beim DGWZ (Deutscher Generatoren- und Verband), bei der Feuerwehr oder dem THW mittels lokaler Schulungen. 

Über einen großflächigen Blackout – und wie er für Panikmache benutzt werden könnte – hatte CORRECTIV übrigens bereits 2022 berichtet, hier lesen. Und über die mutmaßlichen Verursacher hinter dem aktuellen Stromausfall im Januar 2026 in Berlin und wer die Vulkangruppe ist, die dahinter vermutet wird, berichtet CORRECTIV aktuell hier

Bei Hinweisen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte gerne an unsere CORRECTIV.Europe-Reporterin Lilith Grull via lilith.grull@correctiv.org.

Text: Samira Joy Frauwallner, Frida Thurm, Lilith Grull
Recherche: Frida Thurm, Lilith Grull (CORRECTIV Europe)
Redigat und Faktencheck: Pia Siber