Klimawandel

Urteil für mehr Klimaschutz

Die Regierung muss beim Klimaschutz nachliefern. Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

von Elena Kolb

Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klimaklage
Aktivistinnen und Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: picture alliance/dpa | Jennifer Brückner)

Tempolimit, Verbot von Inlandsflügen oder weniger Gaskraftwerke: Welche Maßnahmen die Regierung ergreift, bleibt ihr überlassen. Nach einem am heutigen Donnerstag ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist aber klar: Beim Klimaschutz muss Deutschland nachlegen.

Geklagt hatte die Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für das Jahr 2023. Es reiche nicht aus, um die deutschen Klimaschutzziele 2030 zu erreichen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der DUH bereits im Mai 2024 recht gegeben. Die Bundesregierung legte gegen die Entscheidung Revision ein, weil sie Klagen gegen Klimaschutzprogramme für unzulässig hielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun zurückgewiesen.

„Heute ist ein großer Tag nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für unsere Demokratie“, sagt Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, gegenüber CORRECTIV. In den letzten Jahren habe er beobachtet, wie die fossile Industrie gemeinsam mit rechten Parteien versuche, Umwelt- und Klimaschutz zu zertrümmern. Dem habe sich das Bundesverwaltungsgericht entgegen gestellt. „Das Urteil zeigt: Gesetze gelten nicht nur für den Bürger, sondern auch für den Staat”, sagt Resch.

Klimaschutz kann eingeklagt werden 

Grundlage für das Klimaschutzprogramm ist das deutsche Klimaschutzgesetz. Es wurde 2019 beschlossen und legt das deutsche Klimaziel fest: Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein.

Auf dem Weg dahin muss die Regierung regelmäßig zeigen, wie sie das Ziel und Zwischenziele erreichen will. Pro Legislaturperiode muss sie dafür ein Klimaschutzprogramm veröffentlichen. Das streitgegenständliche Klimaschutzprogramm wurde im Jahr 2023 von der Ampel-Regierung erlassen.

Tempolimit könnte schnelle CO₂-Einsparung bringen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte nun, dass dieses Klimaschutzprogramm für das Erreichen des Klimaziels für 2030 nicht ausreicht. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von einer offenen Lücke von 25 Millionen Tonnen CO₂. Allein die Umsetzung des Tempolimits könnte laut Deutscher Umwelthilfe fast die Hälfte der Lücke einsparen. Laut der Berechnung würde ein Limit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen eine Einsparung von fast zwölf Millionen Tonnen CO₂ erwirken.

Welche Klimamaßnahmen die Bundesregierung nach dem Urteil umsetzen muss, schreibt das Leipziger Gericht jedoch nicht vor. Es fordert nur, dass so schnell wie möglich Maßnahmen ergriffen werden müssen. Damit wächst die Aufgabenliste der Regierung beim Klimaschutz. Neben den gerichtlich geforderten Nachbesserungen am Klimaschutzprogramm 2023 muss sie bis Ende März auch ihr neues Klimaschutzprogramm vorlegen – so verlangt es das Klimaschutzgesetz. Falls die vorgelegten Maßnahmen dann wieder nicht ausreichen, können Umweltverbände erneut klagen. Das hat das Urteil aus Leipzig heute bestätigt.

Redigat: Ulrich Kraetzer

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