Anwaltskanzlei des Ex-Papstes: Bisher keine Erben für Ratzinger
Die Rechtsnachfolge des verstorbenen Papst Benedikt XVI. bleibt auch bis zum Verhandlungstermin am 20. Juni vor dem Landgericht Traunstein über die Schmerzensgeldklage von 350.000 Euro eines Missbrauchsopfers ungeklärt. Die Kanzlei Hogan Lovells hat bisher keine Erben gefunden, die den Nachlass Ratzingers antreten.
Die Suche nach den Erben des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. gestaltet sich weiterhin schwierig. Die Anwaltskanzlei Hogan Lovells, die den verstorbenen Papstes Benedikt XVI. vertritt, hat dem Landgericht Traunstein mitgeteilt, dass „die Frage der Rechtsnachfolge“ des verstorbenen Papstes „weiterhin ungeklärt ist, und dies bis zum Termin der mündlichen Verhandlung wohl auch bleiben wird“. Weiter schreibt die renommierte Wirtschaftskanzlei, dass „nicht abzusehen“ sei, „wann mit einer Klärung der Frage zu rechnen“ ist. Das Schreiben liegt CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Zeit vor.
Abtrennung des Verfahrens gegen Ratzinger wahrscheinlich
„Die Strategie des Testamentsvollstreckers Georg Gänswein zielt darauf ab, die Ungewissheit, ob und welche Erben überhaupt existieren, dafür zu nutzen, um das Verfahren in der Warteschleife zu halten und so den verstorbenen Papst auch posthum noch zu schützen“, sagt der Klägeranwalt Andreas Schulz gegenüber CORRECTIV, BR und Zeit. Der Klägeranwalt beantragte bereits eine Abtrennung des Verfahrens, sollten die Erben nicht gefunden werden. Das Landgericht wird darüber bis zur Verhandlung am 20. Juni entscheiden.
Vor einem Jahr hatte ein Missbrauchsopfer den ehemaligen Priester H., den Papst emeritus Benedikt XVI, das Erzbistum München und Freising und den ehemaligen Erzbischof Friedrich Wetter auf Feststellung des Schadens verklagt, der ihm durch den Missbrauch des Priesters H. entstanden sei. Nach dem Tod des Papstes Benedikt XVI. geht die Klage auf die Erben über. Die Anwaltskanzlei Hogan Lovells hatte dem Gericht gegenüber angekündigt, dass sie sich bemühen würde, diese zu finden. Erzbischof Georg Gänswein, Privatsekretär und Testamentsvollstrecker des verstorbenen Papstes, sprach in Medienberichten von fünf Cousinen und Cousins, die erbberechtigt seien. Eine der Cousinen schlug, wie BR und CORRECTIV berichteten, das Erbe wegen des Verfahrens in Traunstein bereits aus.
Anwalt des Missbrauchspriesters beantragt Klageabweisung
Der Berliner Rechtsanwalt Schulz hatte letzte Woche die Schmerzensgeldforderung konkretisiert: Sein Mandant fordert 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 von den Erben des Papstes. Joseph Ratzinger ist Teil des Verfahrens, weil er nach Ansicht der Klägerseite als Erzbischof und auch Präfekt der Glaubenskongregation für den Einsatz des verurteilten Sexualstrafttäters in die oberbayerische Gemeinde Garching mitverantwortlich gewesen sei, in der H. den Kläger missbrauchte. Ein Briefwechsel zwischen dem Erzbistum und dem Vatikan, den CORRECTIV und BR aufgedeckt hatten, zeigt, dass Ratzinger in seiner Zeit als Kardinal im Vatikan die Informationen über die Sexualstraftaten des Priesters H. vorlagen, bevor dieser den Kläger missbrauchte.
Das Erzbistum München und Freising hatte Anfang des Jahres auf die Einrede der Verjährung verzichtet, die Amtshaftung anerkannt und generell die Bereitschaft zur Zahlung eines Schmerzensgeldes erklärt. Den Missbrauch hatten das Erzbistum und der Anwalt des ehemaligen Priesters H. nicht bestritten.
Dennoch beantragt der Anwalt von H., die Klage kostenpflichtig abzuweisen, so ein Schriftsatz an das Gericht, der CORRECTIV, BR und Zeit vorliegt. Der Anwalt sieht keine Verbindung zwischen dem Missbrauch und den Schäden, die der Kläger vorgetragen hat.