Die AfD will die Bundesagentur für Arbeit abschaffen – den Arbeitslosen drohen massive Kürzungen
Die AfD fordert in ihrem Parteiprogramm, dass Arbeitslose künftig von Jobcentern betreut werden – die bisher nur für Hartz IV-Empfänger zuständig sind. Arbeitsmarktexperten sehen darin die kaum verklausulierte Forderung, das Arbeitslosengeld in seiner jetzigen Form abzuschaffen.
Geht es nach dem im Mai 2016 verabschiedeten Grundsatzprogramm, dann wird die rechtsradikale Partei Alternative für Deutschland (AfD) die „Bundesagentur für Arbeit auflösen“. Deren Aufgaben sollen dann „vor allem auf kommunale Jobcenter“ verteilt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit verwaltete die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung. Experten aus den Gewerkschaften und aus dem Arbeitgeberlager sind sich einig: Eine Auflösung der Arbeitsagentur bedeutet das Ende der Arbeitslosenversicherung in der jetzigen Form.
Wer heute seinen Job verliert, bekommt bis zu zwölf Monate lang Arbeitslosengeld, maximal 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Für Arbeitslose ohne Kinder sind es maximal 60 Prozent. Für Personen ab 50 Jahren gelten besondere Regeln.
Anschließend bekommen Arbeitslose Hartz IV. Ein Erwachsener höchstens 404 Euro pro Monat, plus Mietzuschuss und Leistungen für Kinder. Der grundsätzliche Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Hartz IV ist aber, dass letzteres nur gezahlt wird, wenn der Arbeitslose bedürftig ist. Verdienen zum Beispiel der Partner oder die eigenen, im Haushalt lebenden Kinder gut, werden die Leistungen gekürzt – oder es gibt gar nichts.
„Wer die Bundesagentur für Arbeit auflöst, beendet damit auch die bisherige Arbeitslosenversicherung“, sagt Johannes Jakob, Arbeitsmarktexperte beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Die AfD gebe vor, „sich um die kleinen Leute zu kümmern, in Wirklichkeit schwächt sie ihre Rechte“.
Auch für den Leiter des von der Post-Stiftung finanzierten Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), Hilmar Schneider, ist die Konsequenz aus der AfD-Forderung eindeutig: das Ende der Arbeitslosenversicherung, „Völlig unklar bleibt, ob es die bisherigen Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung dann überhaupt noch geben sollen“, sagt Schneider gegenüber CORRECTIV. Zumal im AfD-Programm nicht stehe, dass eine andere Bundesbehörde die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung übernehmen soll.
Was plant die AfD wirklich?
Für die Frage, was die AfD in Sachen Arbeitslosenversicherung plant, lohnt auch der Blick in den Grundsatzprogramm-Entwurf der Partei, den CORRECTIV im März 2016 veröffentlicht hat.
Hier war die Abschaffung der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung noch klarer formuliert: „Wir wollen das Arbeitslosengeld I privatisieren“, hieß es im Entwurf des AfD-Programms. Der Entwurf forderte – genau wie das später verabschiedete Bundesprogramm – die Auflösung der Bundesagentur für Arbeit, beschrieb aber dann genau, wie deren bisherige Aufgaben neu zu verteilen sind:
- Die Jobcenter übernehmen die Arbeitsvermittlung.
- Die Rententräger übernehmen das Kurzarbeitergeld.
- Die Kommunalverwaltung erteilt die Arbeitserlaubnis.
- Die AOK übernimmt das Insolvenzgeld.
- Arbeitslosengeld I wird privatisiert.
Diese Aufgabenverteilung fehlt im später verabschiedeten Bundesprogramm. „Privatisierung der Arbeitslosenversicherung“ hört sich harmlos an. Es bedeutet aber, dass es jedem selbst überlassen bleibt, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen.
Bisher wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Bei einer Privatisierung wären die Arbeitgeber aus dem Schneider. Die Lohnnebenkosten würden für sie sinken – was seit langem eine Arbeitgeber-Forderung ist.
Aber es gibt einen Haken: „Private Arbeitslosenversicherungen funktionieren nicht“, sagt IZA-Chef Schneider. Ohne Versicherungszwang würden überwiegend jene einzahlen, die damit rechnen, auch mal arbeitslos zu werden, sagt Schneider. Entweder wären dann die Versicherungsbeiträge so hoch, dass sich das kein normaler Arbeiternehmer leisten könnte, „oder die Versicherung wäre nach kurzer Zeit pleite“. Daraus folge: Wer die bisherige beitragsfinanzierte Arbeitslosenpflichtversicherung privatisieren wolle, beende die soziale Absicherung für Arbeiter und Angestellten.
Bei der Verabschiedung ihres Bundesprogramms hat die AfD die schärfsten Formulierungen gestrichen, die Forderung nach einer Auflösung der Bundesagentur blieb aber bestehen.
Noch ein Widerspruch: Im AfD-Programm für die Landtagswahl in NRW steht, dass die Zahlungen des Arbeitslosengeldes I für Leute, die zuvor lange gearbeitet haben, auf mehr als ein Jahr angehoben werden soll.
AfD-Bundeschefin Frauke Petry weist in einer E-Mail an CORRECTIV die Deutung zurück, dass die AfD Arbeitslose gleich von Anfang an in Hartz IV drängen wolle. „Die AfD plant nicht, die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung abzuschaffen“, teilt Petry mit. Wie die Auflösung der Arbeitsagentur zu verstehen sei, erläutert die Parteichefin nicht.
Es ist wie häufig bei rechtspopulistischen Parteien: Jede Wählergruppe kann das heraushören, was ihr gefällt. Die Arbeitgeber können sich über die Abschaffung des Arbeitslosengeldes freuen. Die Arbeitnehmer über die Verlängerung des Arbeitslosengeldes im NRW-Programm.