Neue Rechte

„Geheimplan“-Recherche: Fragen und Antworten

Nach Veröffentlichung der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ erreichen uns neugierige, manchmal auch skeptische Fragen. Wir beantworten sie hier.

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Wir haben die wichtigsten Fragen zur Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“  gesammelt und beantworten sie hier.

Juristische Auseinandersetzungen

Unsere Methodik

Über CORRECTIV

 


War das Treffen gar nicht geheim?

Doch. Aus den beiden Einladungsbriefen, die uns zugespielt wurden, geht eindeutig hervor: Das Treffen sollte nicht öffentlich bekannt werden. Darin steht: „Die Teilnehmer unserer privaten Treffen schätzen besonders den konstruktiv-vertraulichen Gedankenaustausch und die inspirierenden Ideen aus den Kurzvorträgen.“ Und weiter: „Falls Du weitere Persönlichkeiten kennst, für die Du bürgen kannst, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.“

Auch während des Treffens wies der Veranstalter auf die absolute Vertraulichkeit der Gespräche hin.
Für den geheimen Charakter spricht auch dies: Eingeladen hatte das „Düsseldorfer Forum“. Dabei handelt es sich um eine Gruppierung, die vor allem der bekannte rechtsextreme ehemalige Zahnarzt Gernot Mörig organisiert. Sie ist den Verfassungsschutzbehörden schon länger als Veranstalter konspirativer Treffen bekannt, in denen völkisch-nationales Gedankengut verbreitet werden soll.

 

Die AfD und das rechte Vorfeld benutzen doch schon länger den Begriff „Remigration“. Was also war neu an der Recherche?

Wenn die AfD öffentlich über „Remigration“ sprach, benutzte sie diesen Begriff anders als im Geheimtreffen. Offiziell sprach die Partei in ihren Stellungnahmen bis Anfang 2024 davon: Sie wolle dafür sorgen, dass straffällig gewordene Asylbewerber oder geduldete Schutzsuchende Deutschland verlassen.

Beim Treffen in Potsdam dagegen wurde der Begriff auch für etwas ganz anderes genutzt. Die Teilnehmer an der Runde sprachen explizit darüber, dass deutsche Staatsbürger mit Zuwanderungsgeschichte dazu gedrängt werden sollten, das Land  zu verlassen. Der bekannte Neonazi Martin Sellner, der den Hauptvortrag auf dem Treffen hielt, vertritt diese These in seinem Buch und Videovorträgen bei Compact – einen unmittelbar vor der Veranstaltung. Er spricht von mehreren Gruppen, die aus dem Land vertrieben werden sollen. Dass sich nun AfD-Politiker aus dem Bundestag, aus dem Umfeld des Bundesvorstandes und ein Fraktionsvorsitzender offensiv mit der Umsetzung seines Planes befassten, war der Öffentlichkeit bis zur Veröffentlichung der Recherche nicht bekannt. Nach Sellner ist „Remigration  nicht nur Abschiebung (…), sondern ein (…) Konzept, das (…)  auch nicht-assimilierte Staatsbürger im Fokus hat“ (vgl. eingebettetes Video hier).   

Ursprünglich war Remigration übrigens ein neutraler Begriff. Migrationsforscher beschreiben damit Wanderungsbewegungen zwischen Staaten, bei denen Menschen nach langen Zeitspannen in ihr Herkunftsland zurückkehren. Erst später wurde er gezielt von Rechtsextremen gekapert und ideologisch mit der völkischen Ideologie aufgeladen.

 

Wie verhält sich die AfD nach der Recherche zu dem Konzept der „Remigration“?

Der ursprüngliche Plan der Neuen Rechten war, den Tarn-und Funktionsbegriff „Remigration“ unbemerkt in der politischen Debatte zu platzieren. Die Funktion des Wortes ist dabei, die völkisch-rechtsextreme Ideologie zu verschleiern. Durch unsere Recherche ist diese Planung durchkreuzt worden. Das Gedankengut hat die AfD seither aber weiter verbreitet, der völkische Tarnbegriff „Remigration“ steht auf Wahlplakaten, ist in der Alltagssprache angekommen.

Im November 2024 – etwa ein Jahr nach dem Treffen in Potsdam – zeigte sich das bisher deutlichste Beispiel dafür, wie Teile der Partei versuchen, den völkischen Kampfbegriff „Remigration“ zu normalisieren. Die bayerische AfD will Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen den deutschen Pass entziehen. Festgelegt wurde dies in einer „Resolution für Remigration“. In ihrem Zehn-Punkte-Plan vermengt die AfD Bayern verfassungskonforme Forderungen wie die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber mit dem verfassungsfeindlichen „Remigrations“-Konzept.

Auf dem Parteitag in Riesa am 11. und 12. Januar hievt die AfD den Begriff „Remigration“ in ihr Bundes-Wahlprogramm. Alice Weidel hat den Begriff sogar offensiv in ihrer Rede verwendet, füllte den Begriff jedoch mit weiteren Forderungen. „Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration“, sagte Weidel in ihrer Eröffnungsrede in Riesa.

Diese Kontexte sollten in der weiteren Auseinandersetzung um die Recherchen zum Treffen von Potsdam berücksichtigt werden.

 

Was ist die „völkische Ideologie“, die hinter dem Plan Sellners steht?

Martin Sellner, Hauptredner in Potsdam, bezieht sich in seinen Vorträgen und Büchern immer wieder auf völkische Begriffe und Ideen; zudem beruft er sich in seinem 2023 erschienenen Buch „Regime Change von rechts“ ausdrücklich auch auf den Kronjuristen der NS-Zeit, Carl Schmitt, der 1923 schrieb: „Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens – nötigenfalls – die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.“ Dazu haben wir einen ausführlichen Text veröffentlicht.

In seinem Buch erklärt Sellner den Erhalt der „ethnokulturellen Identität“ zum Hauptziel der rechten Bewegung, die gegen einen „Bevölkerungsaustausch“ zu schützen sei. Bei dem Ausdruck „Bevölkerungsaustausch“ handelt es sich um ein zentrales, aus Überfremdungsängsten abgeleitetes Verschwörungsbild der völkischen Rechten, das als Kampfbegriff dient. Die völkische Ideologie geht davon aus, dass eine Gemeinschaft nur aus dem „Eigenen“ bestehen könne, weshalb das „Fremde“ verdrängt werden müsse. Doch eine solche Einteilung kann zwangsläufig nur mit willkürlicher Definitionsmacht erfolgen. 

Die Angst vor dem Untergang und damit verbunden die „Verteidigung des Eigenen“ ist wesentlicher Teil des völkischen Denkens – so heißt auch der Titel eines einflussreichen Buches, das Sellners Verleger Götz Kubitschek herausgebracht hat. Diese Angst griff auch der Gastgeber Mörig bei der Veranstaltung in Potsdam auf, als er „Remigration“ zu der entscheidenden Frage erklärte, „ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht“.

Sellner ist, wie erwähnt, der ideologische Kopf der Identitären Bewegung, die dieses Denken in den von der „Neuen Rechten“ Ende der 1960er-Jahre entwickelten Begriff „Ethnopluralismus“ kleidet. Dabei handelt es sich um einen ähnlichen Tarnbegriff wie „Remigration“, „ethno-kulturelle Identität“ und „Bevölkerungsaustausch”“ mit dem die Neue Rechte ihre radikalen Inhalte verharmlost.

 

Wie bewerten Gerichte Sellners Konzept der „Remigration“? 

Mehrere Gerichtsentscheidungen lassen den Schluss zu, dass die „Remigration“ von „nicht assimilierten Staatsbürgern“ auf Basis eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 

Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte am 13. Mai 2024 die Beschwerde der AfD ab, vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet zu werden. In der Begründung findet sich folgender Satz: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist allerdings die Verknüpfung eines ,ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt ist”. Des Weiteren schreiben die Münsteraner Richter zum „Remigrations“-Begriff von Björn Höcke, dem Thüringer Vorsitzenden der AfD: „Wenn Björn Höcke die „geordnete Rückführung, der hier nicht integrierbaren Migranten in ihre ursprünglichen Heimatländer“ als „gesamteuropäisches Remigrationsprojekt“ bezeichnet oder davon spricht, dass „langfristig (…) die Auflösung der Parallelgesellschaften sowie die Remigrationsprogramme, die natürlich De-Islamisierung inkludieren, auf der Tagesordnung“ stehen, beschränkt sich die Forderung nach „Remigration“ nicht auf Ausländer ohne Aufenthaltsrecht, sondern legt die Formulierung nahe, dass auf lange Sicht auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund Deutschland verlassen sollen, wenn sie kulturell nicht integriert sind“. 

Das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht wiederum schreibt über ein an die sogenannte „ethnische Volksgemeinschaft“ anknüpfendes Remigrationskonzept unter Bezugnahme auf die dortigen Äußerungen Sellners in seinem Beschluss zum Verbot des Compact-Magazins vom 14. August 2024: „Vielmehr ist über eine – schon für sich genommen gegen die Menschenwürde verstoßende – demütigende Ungleichbehandlung hinaus eine Rechtsverweigerung für einen Teil der deutschen Staatsangehörigen vorgesehen. Diesem Personenkreis sollen grundlegende Rechte wie Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit versagt sein; im Grunde soll jegliches Fremdsein unterdrückt und verwehrt werden. Den Betroffenen wird damit anknüpfend an ihre ethnische Herkunft, an ihre Religionsausübung und letztlich auch an Gesichtspunkte wie ,Rasse’ der soziale Achtungsanspruch aberkannt; sie werden nicht als gleichberechtigte Mitglieder in der rechtlich verfassten Gemeinschaft angesehen.“ 

Das Verwaltungsgericht München schreibt in seinem schon erwähnten Urteil vom 20. Juni 2024, es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die „jedenfalls bei Teilen der AfD bestehende Zielsetzung“ vor: „Deutschen mit Migrationshintergrund soll ein rechtlich abgewerteter Status zuerkannt werden, wenn zwischen ihnen – den ,Passdeutschen’ – und einem auf einem ethnisch-biologischen bzw. ethnisch-kulturellen Volksverständnis basierendem deutschen Staatsvolk unterschieden wird und Forderungen nach ,Remigration’ befürwortet werden, die Deutsche mit Migrationshintergrund einschließen.“

Von einer Freiwilligkeit könne man bei dem Konzept Sellners nicht sprechen:
„Die Remigrationsforderungen Sellners umfassen damit auch die Unterstützung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zwar wird der Eindruck vermittelt, dass lediglich ‚Druck’ aufgebaut werden solle, um eine ‚freiwillige’ Ausreise zu erreichen. Von einer tatsächlichen Freiwilligkeit kann bei Umsetzung der von Sellner geplanten Maßnahmen jedoch nicht gesprochen werden.“

Wir haben dazu mehr Hintergründe in dieser Einordnung beschrieben.

 

Haben die Teilnehmenden rechtliche Schritte gegen CORRECTIV eingeleitet?

Bisher gibt es zwei Gerichtsentscheidungen aus dem Februar 2024. Eine Klage eines im Text genannten Unterstützers haben wir vollumfänglich gewonnen. Eine weitere Klage, die einer der Teilnehmer, Ulrich Vosgerau eingereicht hatte, hat dieser zu zwei Dritteln verloren. CORRECTIV musste lediglich einen Nebenaspekt ändern.

Wichtig ist, dass bisher bei den gegen CORRECTIV und anderen Medien oder Organisationen nie die Sachverhalte in Bezug auf die diskutierten Pläne Sellners attackiert wurden, die in der Recherche zitiert wurden. In einer parallelen Medienwelt, die sich rechtspopulistische und rechtsextreme Stimmen seit Jahren aufbauen, werden zudem Narrative über die Recherche gesponnen, um eigene Interessen zu bestärken. Hier wird CORRECTIV zunehmend als Feindbild aufgebaut und jede noch so kleine Gelegenheit genutzt, um Verschwörungserzählungen zu unserer Organisation zu schüren.

 

Warum mussten andere Medien Sätze verändern?

Medien haben unsere Recherche in einer zusammenfassenden Darstellung wiedergegeben. Einige schreiben etwa, dass in „Potsdam über die Deportation oder Ausweisung von Deutschen gesprochen wurde“. Die Gerichte haben in einigen Verfahren zugunsten des Klägers geurteilt und offenbar die die völkische Dimension des Gesagten nicht erkennen wollen. In diesen juristischen Auseinandersetzungen ging es darum, wie der Begriff „Remigration“ übersetzt und kontextualisiert werden kann. Vertreibung ist unstrittig, Begriffe wie „Deportation“ wurden von Gerichten bei anderen Medien und Organisationen in Zusammenfassungen untersagt, weil nicht „ausdrücklich“ darüber gesprochen wurde. 

Die Einordnung als „Ausweisung“ hat CORRECTIV aufgrund der Zitate vorgenommen. Dies wurde ein Jahr lang bei uns nicht juristisch angegriffen, nun versuchen zwei Kläger dagegen vorzugehen. Wir werden für die Einordnung kämpfen, die wir vorgenommen haben und die auch in anderen Zusammenhängen von Gerichten so gesehen wird.

 

Gibt es jetzt Begriffe, die wir nicht mehr benutzen dürfen?

„Remigration“ ist der Tarn- und Funktionsbegriff der völkischen Ideologie, den wir bisher unangefochten mit Vertreibung übersetzen. Die Übersetzung dieses Begriffes als „Ausweisung“ ist Gegenstand des Rechtsstreits und daher strittig. Wir stehen aber weiterhin zu unserer Bewertung.

 

Gibt es noch weitere Klagen?

Seit der Veröffentlichung der Recherche zum „Geheimplan gegen Deutschland“ werden wir angegriffen – insbesondere von jenen, denen unsere Enthüllung unbequem wurde. Falsche Narrative gegen unsere Geheimplan-Recherche verstärken sich in rechten Echokammern. Immer und immer wieder wird behauptet, wir hätten gelogen und Aussagen zurückgenommen. Das ist nicht wahr. 

Im Gegenteil. Und daher wehren wir uns gegen solche Falschbehauptungen vor Gericht. Dabei konnten wir drei wichtige Erfolge gegen AfD-Größen verzeichnen.

In einem anderen Urteil – im Fall von Beatrix von Storch – werden Diffamierungen als Meinungsäußerungen eingestuft und daher als zulässig eingestuft. Wir werden uns weiter dagegen wehren.

Ebenso wie gegen weitere Klagen: Knapp ein Jahr nach der Veröffentlichung greifen uns der Teilnehmer Ulrich Vosgerau und der Veranstalter Gernot Mörig in drei Formulierungen an. Bei den Klagen geht es erneut darum, wie der Tarn- und Funktionsbegriff der völkischen Rechten von CORRECTIV eingeordnet werden darf, und auf wen sich das von Mörig vorgeschlagene „Expertengremium“ bezieht.

Wir stehen zu unserer Bewertung und wehren uns gegen diese juristischen Forderungen. Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren in den nächsten Monaten entschieden wird. 

 

Die Zeit hat die Recherche kritisiert. Worum geht es?

Ein Jahr nach dem Erscheinen des „Geheimplan“-Artikels von CORRECTIV hat die Zeit einen langen Text veröffentlicht, der sich mit unserer Recherche befasst. Die Zeit gibt darin mehreren Teilnehmern viel Raum für ihre Positionierung. Diese beteuern, in dem Treffen keinen Plan gesehen zu haben.

Warum haben wir von einem „Plan“ geschrieben? In der schriftlichen Einladung des Gastgebers der Veranstaltung, Gernot Mörig, vom Oktober 2024 steht folgendes: „Unsere Zielrichtung ist eindeutig. Wir müssen im Rahmen eines Gesamkonzepts jede Projekte bzw. Aktivisten intensiv unterstützen, die erfolgreich über unsere Blase hinaus wirken. (…) Das Gesamtkonzept im Sinne eines Masterplans wird kein Geringerer als Martin Sellner einleitend vorstellen.“ Auf dem Treffen wurden mehrere Aspekte besprochen, die dem inhaltlichen Input Sellners folgten.

Außerdem haben Teilnehmer in der Zeit beteuert, es sei nicht um eine Ausweisung von Staatsbürgern gegangen. Wir haben in unserem Artikel und weiteren Veröffentlichungen sehr genau dokumentiert, was Sellner vorgestellt hat und haben das Gesagte eingeordnet.

Neu ist an der Zeit-Recherche lediglich, dass sie ausführlich Rechtsextreme zu Wort kommen lässt. Dennoch wurde der Text der Zeit bereits von einer Reihe bekannter Rechtsaußen-Vertreter auf deren Social Media-Plattformen sinnentstellend für deren politische Zwecke instrumentalisiert. Wir von CORRECTIV haben die Zeit-KollegInnen darauf hingewiesen.

Zuvor hatte der Medienblog Übermedien die Methodik der Recherche kritisiert. Die Kritik der drei Autoren, die unseren Text als unzureichend empfinden, beruht überwiegend auf stilistischen Anmerkungen und der Wahrnehmung anderer Medienberichte über unsere Recherche. Stilkritik ist immer willkommen. Sie sollte aber als solche erkennbar sein und nicht Zweifel am Wahrheitsgehalt eines Textes säen. Wir haben hier ausführlich Stellung bezogen.

Beide Kritiken sind nicht näher auf das Konzept der „Remigration“ und den völkischen Hintergrund, wie sie von Sellner vorgestellt wurde, eingegangen und haben auch nicht die Gerichtsurteile berücksichtigt, die auf das Konzept eingehen. Das Ausblenden der völkischen Ideologie bei dem Text von Übermedien hat auch der Jurist Thomas Stadler und die liberal-konservative Publizistin Liane Beddnarz zum Thema gemacht.

 

Können wir belegen, was in dem Treffen gesagt wurde?

Für jene, die an der Glaubhaftigkeit unserer Schilderungen zweifeln: Bis heute hat keiner der Teilnehmenden an dem Treffen bestritten, dort über Pläne, Menschen aus Deutschland über den Funktionsbegriff „Remigration“ zu vertreiben, beraten zu haben. Martin Sellner selbst hat nach der Veröffentlichung seine Thesen erneut bestätigt. Im Nachgang der Recherche brüsten sich sogar AfD-Politiker damit, dass solche Pläne doch längst Ziele der Partei seien. Bemerkenswert ist zudem, dass sich Alice Weidel nach Veröffentlichung der Recherche von ihrem Mitarbeiter Roland Hartwig, der aktiv an dem Treffen teilgenommen hatte, trennte.

Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde. Die Dokumente wie die Einladungsschreiben, die wir zitieren, liegen uns zudem vor. Über unsere Quellen können wir allerdings keine Auskunft geben, denn Quellenschutz ist ein elementarer Grundsatz im Investigativjournalismus, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Würden wir unsere Quellen nicht schützen, würden uns Menschen, die sich mit brisanten Informationen an uns wenden, nicht mehr vertrauen.

 

Warum wurden nicht mehr Fotos oder Video veröffentlicht?

Wir haben die Fotos der Personen, die wir in dem Text beschreiben, veröffentlicht. Im Hotel haben wir kurze Video-Sequenzen drehen können, die für den Text nicht relevant sind. Wir haben uns dafür entschieden, die verwackelten Bilder vor allem für Video-Beiträge zur Recherche zu nutzen.

 

Was haben die Teilnehmenden zu den Erkenntnissen der Recherche geantwortet?

Mehrere Teilnehmende antworteten uns auf unsere Fragen zu den Rechercheergebnissen oder später in sozialen Netzwerken: Sie seien als „Privatperson“ bei dem Treffen gewesen und nicht als politische Mandatsträger, und hätten aus ihrer Sicht nicht, wie sie sagen, „bespitzelt“ werden dürfen.

Unsere journalistische Haltung dazu ist: Bei einer Zusammenkunft, in der es um rein politische, verfassungsrechtlich hochrelevante Inhalte geht, können sich Politikerinnen und Politiker nicht darauf berufen, privat und nicht beruflich dort gewesen zu sein.

 

Warum geht es bei eurer Recherche nicht mehr um die Rolle der CDU-Mitglieder, die am Treffen teilnahmen?

Die von uns im Text erwähnten CDU-Mitglieder hatten bei dem Treffen keine aktive Rolle; anders als die AfD-Politiker, von denen einige selbst Vorträge hielten. Zudem haben sie in der Partei keine herausgehobenen Ämter. Wir hatten beide namentlich erwähnt, insofern liegt es an der CDU, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

 

War ein Aktionskünstler an der Recherche beteiligt?

Die Recherche ist im CORRECTIV-Team entstanden, das nach höchsten journalistischen Standards arbeitet. Für die Geheimplan-Recherche liegen uns mehrere zuverlässige Quellen vor. Alle recherchierten Belege wurden durch einen internen Faktencheck sorgfältig geprüft. Eines der Team-Mitglieder ist Jean Peters. Früher war er als Aktionskünstler beim Künstlerkollektiv Peng tätig. Heute ist er investigativer Journalist für CORRECTIV und arbeitet wie die gesamte Redaktion nach diesen Standards, denen alle Recherchen des Medienhauses unterliegen.    

 

Hat CORRECTIV eine politische Haltung zur Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren?

CORRECTIV hat eine politische Grundhaltung: Jede und jeder Einzelne hat die Verantwortung, am Erhalt der Demokratie mitzuwirken. Dabei fällt den Medien, zu denen auch wir gehören, die Verantwortung zu, mögliche Bedrohungen für die Demokratie sichtbar zu machen. Dies tun wir durch unsere Recherchen.

Es gehört dagegen nicht zu unserer Rolle als Investigativjournalisten, Rechercheergebnisse mit Meinungen aufzuladen. Jeder und jede kann eine begründete Einzelmeinung formulieren, etwa wenn es darum geht, die Ergebnisse einer Recherche zu bewerten, auch wenn es zum Beispiel Anfragen von anderen Medien oder Organisationen gibt. So auch zu einem möglichen Verbotsverfahren. 

 

Wie ist CORRECTIV finanziert?

Mit unserer Arbeit setzen wir uns für Transparenz, die Enthüllung systematischer Missstände sowie freien Zugang zu Informationen ein. Der Anspruch auf Transparenz beginnt bei uns selbst. Hier finden Sie zentrale Fragen und Antworten zu unserer Arbeitsweise und Finanzierung.

 


Wenn Sie offene Fragen zur Recherche haben, melden Sie sich gerne unter info@correctiv.org.
Dieses FAQ wird kontinuierlich erweitert und nach aktuellen Erkenntnissen angepasst. Aktueller Stand: 04.02.2025 

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