Juristische Angriffe gegen CORRECTIV
CORRECTIV deckt mit seinen Recherchen Machtmissbrauch und systemische Missstände auf. Nicht selten führten Enthüllungen unserer Redaktionen zu politischen Debatten, Strafzahlungen oder nachhaltigen gesellschaftlichen Veränderungen. Nicht jedem passt das.
Viele greifen uns an, weil wir ihnen mit unseren Recherchen oder Faktenchecks unbequem wurden oder sie Journalistinnen und Journalisten als Feinde ihres Weltbildes sehen. Das traurige Mittel, um ihre Meinung durchzusetzen, sind Einschüchterungsversuche – in Form von hasserfüllten Nachrichten, diffamierenden Berichten oder juristischen Attacken. Bereits während der COVID-Pandemie nahmen die Angriffe auf uns zu, nach der Veröffentlichung der Geheimplan-Recherche im Januar erreichten sie ein neues Ausmaß.
Ausgetragen werden sie in einer parallelen Medienwelt, die sich rechtspopulistische und rechtsextreme Stimmen seit Jahren aufbauen. In Blogs, auf Youtube-Kanälen und in sozialen Netzwerken verbreiten sie ihre Narrative, um eigene Interessen zu bestärken. Sie bauen CORRECTIV zunehmend als Feindbild auf und nutzen jede noch so kleine Gelegenheit Verschwörungserzählungen zu unserer Organisation zu schüren. Manchmal führt der offene Umgang mit unserer Finanzierung dazu, dass Zahlen oder Strukturen bewusst fehlinterpretiert werden, um CORRECTIV in ein schlechtes Licht zu stellen – meist von Seiten, die selbst keine Transparenz zeigen.
Zu den „prominenten“ Gesichtern in dieser Szene gehört auch Joachim Steinhöfel, Anwalt für Medienrecht und immer wieder Vertreter der AfD.
Vor dem Landgericht Hamburg hat der Rechtsanwalt nun eine Reihe von Niederlagen für seine Falschbehauptungen gegenüber CORRECTIV erlitten. Dabei ging es um falsche Unterstellungen zum Geschäftsbetrieb von CORRECTIV, sowie Behauptungen zu unserem Publisher David Schraven, er würde sich bereichern, und seine Familie.
Wir wehren uns bei Diffamierungen explizit, wenn es nötig wird und stellen damit auch ein paar grundlegende Sachen klar. Steinhöfel wird das nicht beeindrucken – aber vielleicht ein paar Menschen erreichen, die seinen Erzählungen ausgesetzt sind.
Vor Jahren hat ein Kritiker bei der Lektüre unserer veröffentlichten und transparent gemachten Unterlagen einen Formfehler gefunden. Unsere Buchhaltung hatte den Tag, an dem unsere Jahresabschlüsse festgestellt wurden, nicht korrekt an das Handelsregister übermittelt. Dieser Fehler kann, wenn er nicht korrigiert wird, bestraft werden. Wir haben den Fehler jedoch korrigiert und sind deswegen nicht bestraft worden.
Steinhöfel bauscht rund um diesen nichtigen Vorgang einen Skandal auf, als würden wir vom Bundesamt für Justiz verfolgt. Das Gegenteil ist richtig: Ein Formfehler in der Bürokratie wurde behoben, es gibt keine Verurteilung durch das Bundesamt für Justiz.
Weil Steinhöfel nichts findet, greift er die Familie des Publishers an, erfindet Falschbehauptungen zu unseren Mitarbeitern und zu Rechtsstreitigkeiten. Auf die Details der Verfahren einzugehen, macht kaum Sinn. Es sind schlicht zu viele Fehler bei Steinhöfel – der Rechtfertigung zu folgen wäre zu komplex.
Es geht aber auch um eine grundsätzliche Frage. Sollen wir uns von einem Rechtsanwalt blockieren lassen, weil er uns mit Wirrwarr überzieht? Das Gericht hat nun mehrfach bestätigt, dass er schon in einfachen Sachen Unfug behauptet. Er hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, weil er sich die Zahl von Prozessen nicht merken konnte. Wie wird es erst bei komplizierten Sachverhalten? Wir wollen uns lieber auf wichtige Recherchen konzentrieren.
In juristischen Auseinandersetzungen gewinnt CORRECTIV seit Anfang des Jahres viele Prozesse. Doch jedes Verfahren kostet viel Geld. Das Ziel von Steinhöfel und Konsorten ist es, langfristig unsere Glaubwürdigkeit zu untergraben und unser Team zu zermürben.
Wir lassen uns davon aber nicht einschüchtern und setzen uns weiterhin für unabhängigen Journalismus und eine starke Demokratie.
Wir verurteilen zutiefst die persönlichen Angriffe, den Hass und die Hetze auf CORRECTIV Publisher David Schraven und seine Familie.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Joachim Steinhöfel kann Berufung einlegen.
Appendix: Über unsere Rechtsform
Mit unserer Arbeit setzen wir uns für Transparenz, die Enthüllung systematischer Missstände sowie freien Zugang zu Informationen ein. Der Anspruch auf Transparenz beginnt bei uns selbst. Hierzu beantworten wir immer wieder zentrale Fragen zu unserer Arbeitsweise und Finanzierung. Hier wollen wir näher auf unsere Rechtsform und Organisationsstruktur eingehen: CORRECTIV ist eine gemeinnützige Organisation. Unsere Rechtsform ist die gemeinnützige GmbH, die gGmbH. Hier finden Sie unsere Satzung.
Grundsätzlich hat jede gemeinnützige Gesellschaft vier Sphären, in denen sie tätig werden kann.
- Den ideellen Bereich.
- Die Vermögensverwaltung.
- Den Zweckbetrieb.
- Den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Im ideellen Bereich nimmt sie Spenden an und verwirklicht ihre gemeinnützigen Zwecke. Die Einnahmen beruhen hier nicht auf einem Leistungsaustausch, sondern sind uneigennützig. Unsere redaktionelle Arbeit zur Demokratieförderung findet in diesem Bereich statt. Hier fördern wir Kunst und Kultur, machen Jugendarbeit und setzen uns für Bildung ein.
Recherchen zu CumEx, der Klimakrise oder Plänen von Rechtsextremen; unsere Jugendredaktionen, in denen Jugendliche ihre eigenen Inhalte als Podcasts produzieren und Journalismus lernen; unsere Bildungsaktivitäten rund um unsere Reporterfabrik und Bürgerakademie, unser Einsatz für Theater und Kunst – das alles ist unser ideeller Bereich.
Die anderen Sphären dienen der Mittelbeschaffung für diese gemeinnützigen Zwecke.
In der Vermögensverwaltung könnten wir zum Beispiel ein Erbe aus Wertpapieren oder ein Eigenheim verwalten, wenn uns das jemand hinterlassen würde. Die Einnahmen aus der Vermögensverwaltung würden in den ideellen Bereich fließen.
Im Zweckbetrieb können wir Geld verdienen, das in einem engen Zusammenhang mit unserer gemeinnützigen Tätigkeit erwirtschaftet wird. Dieser Betrieb ist steuerlich begünstigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn wir einen Workshop oder Event anbieten und dafür Eintrittsgelder nehmen.
Auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat CORRECTIV. Dieser ist weitgehend ausgelagert in die Tochterfirma, die CORRECTIV Verlag und Vertrieb UG. Eine UG ist eine so genannte kleine GmbH. In der UG verlegen wir Bücher, wie den Bestseller „Der AfD-Komplex“, produzieren Filme und Dokumentationen und sind als Dienstleister im Faktencheck-Programm von Meta tätig.
Mehr zu unseren Finanzen und unserer Rechtsform lesen Sie hier. Die zentralen Fragen rund um unsere Finanzierung beantworten wir in diesem Artikel.