Sicherheit und Verteidigung

Im Dienste Ihres Bundeskanzlers

Der Bundesnachrichtendienst sammelt im Ausland Informationen zu Bedrohungen gegen Deutschland. Die Merz-Regierung will ihm offenbar bald Sabotage ermöglichen. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch.

von Till Eckert

Russische Botschaft
Deutsche Nachrichtendienste im Wandel: Sie sollen bald Sabotage verüben dürfen. (Symbolbild: picture alliance/dpa | Christoph Soeder)

Martin Jäger verschlägt es kurz die Sprache, als er im Herbst 2025 gefragt wird, ob der Bundesnachrichtendienst (BND) jetzt eine „Doppel-Null-Abteilung mit der Lizenz zum Töten“ bekommen solle. Es ist Montagmorgen und der neue BND-Präsident sitzt mehreren Bundestagsabgeordneten gegenüber. Es ist die jährliche Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium, für Jäger eine Premiere.

Gerade hat er darüber gesprochen, dass der Dienst künftig größere Risiken eingehen müsse. „Das heißt nicht, dass wir jetzt Bonanza spielen oder zu James Bond werden“, scherzt Jäger dann. Aber der Dienst solle wagemutiger und „operativer“ werden. Darüber hinaus bleibt der BND-Chef an diesem Tag im Herbst 2025 vage. Deutlich wird nur: Da kommt was auf Deutschland zu.  

Tatsächlich ist es nicht weniger als ein Paradigmenwechsel für den BND, der derzeit im Hintergrund vorbereitet wird. Wachgerüttelt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die hybriden Angriffe auf die Bundesrepublik soll der Dienst jetzt, 70 Jahre nach seiner Gründung, mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. Sie gehen weit über das hinaus, was ihm bisher möglich war: Neben einer besseren Lagebilderstellung und einer wiederbelebten Gegenspionage-Abteilung steht jetzt sogar Sabotage im Raum. 

Die Pläne können auch als Reaktion auf Versäumnisse der Vergangenheit interpretiert werden: Der BND hatte unter Jägers Vorgänger Bruno Kahl die Gefahr eines russischen Angriffs auf die Ukraine fatal unterschätzt. Von Auslandsnachrichtendiensten wird erwartet, dass sie Konflikte vorhersagen können; es ist ein wesentlicher Legitimationsgrund. 

Überhaupt agiert der BND in den Augen einiger schon lange zu lasch. Jetzt soll er zu einem Geheimdienst umgebaut werden, der in einer Reihe mit der US-amerikanischen CIA oder dem britischen MI6 stehen soll. In der „Champions League“ also, sagt Jäger. Das habe ihm sein Chef, Bundeskanzler Friedrich Merz, so aufgetragen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf ist offenbar schon ausgearbeitet. Doch das Vorhaben scheint so leicht nicht umsetzbar. Die rechtlichen Hürden sind hoch, wie Fachleute gegenüber CORRECTIV erklären: Damit der BND künftig selbst aktiv werden könne, brauche es laut ihnen kein einfaches Gesetz, sondern eine Verfassungsänderung. Ob der Bundestag das mittragen würde, ist fraglich.

Wiederbelebte und neue BND-Fähigkeiten: Spionage und Sabotage

Die Aufgabe des BND ist es, Informationen über das Ausland zu sammeln, die für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung relevant sind. Dazu gehören Terrorismus, die unkontrollierte Verbreitung von Material oder Wissen zu Massenvernichtungswaffen, Cyberbedrohungen, militärische Entwicklungen oder politische Krisen. 

Der Dienst muss die politische Führung frühzeitig warnen. Hierfür soll er künftig besser ausgestattet werden. So soll künftig ein sogenanntes „Echtzeitlagebild“ entstehen, um zu jeder Zeit live nachvollziehen zu können, was auf der Welt geschieht. Der BND werde „gezielt höhere Risiken“ eingehen, um Informationen zu beschaffen, die zeigen, „worauf der Gegner zielt“, sagte Jäger im Bundestag. Es solle aufgezeigt werden, „wo seine Schwachstellen liegen“.

Was genau mit höheren Risiken gemeint ist, ist unklar. Neuerungen bei der Lagebilderstellung dürften aber ohne größere Schwierigkeiten umzusetzen sein. Laut der Tagesschau baut Jäger den Dienst intern derzeit bereits um und setzt anders als bisher auf eine tägliche Lagebesprechung statt einer wöchentlichen. 

Das Lagezentrum, ein großer Konferenzraum mit Videotechnik, im Leitungsgebäude des BND in Berlin. (Foto: Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Im Vergleich zu Diensten anderer Länder handelt der BND abgesehen davon schon lange zurückhaltend: Die sogenannte „Gegenspionage“ etwa, also das gezielte Anwerben von Geheimdienst-Mitarbeitenden anderer Länder, wurde nach dem 11. September 2001 de facto abgeschafft. Wegen neuer Prioritäten und aus „Effizienzgründen“, sagte der damalige BND-Präsident August Hanning. Laut Süddeutscher Zeitung soll auch diese Fähigkeit derzeit wieder ausgebaut werden

Sabotage, Cyberattacken, Hacking, Festnahmen oder Anschläge gehörten bislang gar nicht zum Repertoire des BND. Die Reform des BND-Gesetzes soll so etwas jetzt zumindest teilweise ermöglichen – wenn es nach der Bundesregierung geht. 

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Bundestag bisher nicht vor, Eckpunkte wurden jedoch durch Medienberichte und Interviews mit Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) bekannt. Frei nennt als Beispiele das Stören von Funkverbindungen oder das Lahmlegen von Krypto-Wallets feindlicher Agenten. Doch genau hier wird es rechtlich schwierig.

Verfassungsänderung? Für neue Befugnisse wäre wohl gesetzgeberischer Stunt nötig

„Eine Geheimpolizei ist nicht vorgesehen“, heißt es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum BND. Gemeint ist damit: Rechtlich darf der BND nicht so wie etwa Polizeien tätig werden. Das würde er aber, wenn er Gefahren nicht nur aufklären, sondern selbst abwehren würde. Erst recht, wenn er selbst Cyberangriffe oder Sabotage durchführen könnte. 

Bisher darf er selbst Informationen mit der Polizei wegen des sogenannten Trennungsgebots nur unter strengen Voraussetzungen austauschen. In Fachkreisen wird daher darüber diskutiert, ob für so weitreichende neue Befähigungen wie beispielsweise Drohnenangriffe oder Sabotageakte im Ausland ein einfaches Gesetz überhaupt ausreichen würde. Es zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung dafür einen regelrechten Stunt hinlegen müsste.

„Das wird nicht so einfach durchgehen“, schätzt etwa der Geheimdienst- und Rechtsexperte Thomas Rieger gegenüber CORRECTIV ein. Die Regierung könne den BND laut ihm nicht ohne Weiteres strukturell umwandeln. „Er soll sozusagen paramilitärisch hochgerüstet werden und im Stile der CIA agieren. Solch ein kriegerisches Auftreten birgt verfassungsrechtliche Probleme en masse.“ 

Die deutsche Regierung scheint da sorgloser. Sie will Sabotageakte oder Cyberattacken als Kompromiss offenbar erst nach Feststellung einer neuen Sonderlage durch den Nationalen Sicherheitsrat – und einer Zweidrittelmehrheit der Bundestagsabgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium – erlauben. So soll es in einer frühen Version eines Gesetzentwurfs stehen, die WDR-Journalisten einsehen konnten

Laut Rieger hätte aber selbst eine solche Einschränkung keinen Bestand: Der Machtzuwachs, den ein multifunktionaler Geheimdienst dem Kanzleramt bescheren würde, wäre laut ihm nur mit einer Verfassungsänderung zu legitimieren. Die Aufsicht des BND obliegt dem Kanzler, seine Aufgaben kommen direkt von der jeweils aktuellen Bundesregierung. 

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags beschäftigte sich Anfang des Jahres mit der komplexen Frage, ob das BND-Vorhaben mit der Verfassung kollidiert. Er kommt, anders als Rieger, allerdings zu keiner eindeutigen Bewertung. Klar scheint aber: Nötig wären für die neuen Pläne ein gesetzgeberisches Limbo. 

„Unverantwortlich“: Experte sieht hohes Risiko für BND-Agenten

Erich Schmidt-Eenboom, Autor und Experte für Nachrichtendienste, sieht abgesehen davon hohe Risiken für diejenigen, welche solche Missionen letztlich ausüben sollen: die BND-Agenten. Er nennt Jägers Ausführungen gegenüber CORRECTIV „Kriegsgeschrei“. 

„Sprüche von wegen ‚auch mal Kabel kappen‘ halte ich für unverantwortlich. Das Risiko, dass da jemand entdeckt wird, ist ausgesprochen hoch“, sagt Schmidt-Eenboom. „Das kann man BND-Agenten eigentlich guten Gewissens in Friedenszeiten nicht zumuten. Und im Kriegsfall wären sie nicht geschützt, sie erwartet dann Haft oder Tod.“ 

Bestrebungen zur Gegenspionage gerade in Ländern wie Russland wären laut Schmidt-Eenboom zudem wohl kaum von Erfolg gekrönt. „Der FSB (Anm. der Redaktion: der russische Inlandsgeheimdienst) ist so stark, weil die Unterstützung durch die russische Bevölkerung so hoch ist“, sagt der Experte.

Ein mutmaßlicher Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen wird vom Bundesgerichtshofs (BGH) zu einem Hubschrauber geführt. (Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck)

Die Bundesregierung nehme zu „Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienst betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung“, sagt eine Regierungssprecherin auf Fragen von CORRECTIV zu den konkreten Umbauplänen des BND. Aber: „Damit ist keine Aussage getroffen, ob Sachverhalte zutreffend sind oder nicht.“

Die Sprecherin verweist weiter auf den Koalitionsvertrag. In diesem wurde festgelegt, dass das Recht der Nachrichtendienste „umfassend reformiert“ werden solle, um die nationale Souveränität und operative Fähigkeiten zu stärken und „um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt“halten zu können. 

„Die beteiligten Ressorts (BMI, BMVg, BKAmt und BMJV) arbeiten derzeit intensiv im Rahmen einer Vorabstimmung zusammen, um diese Vorgaben des Koalitionsvertrages zu erfüllen“, sagt die Sprecherin. „Eine Ressortabstimmung wurde noch nicht eingeleitet. Daher bitten wir um Verständnis, dass in diesem Stadium noch keine genaueren Angaben möglich sind.“

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Wie auch immer es mit dem BND weitergeht: Im Geschäft der Nachrichtendienste sind Informationen die harte Währung. Man kann sich das wie ein Tauschgeschäft vorstellen. Nur wer selbst etwas anzubieten hat, erhält auch von anderen Diensten relevante Erkenntnisse über die globale Sicherheitslage. 

Und zumindest darin sind sich viele einig: Der BND bietet auf diesem Marktplatz bisher zu wenig an. Martin Jäger und sein Chef, Bundeskanzler Friedrich Merz, werden sich also etwas einfallen lassen müssen. 

Redaktion: Anette Dowideit, Stella Hesch
Faktencheck: Stella Hesch