Wirtschaft

Wird das Wohnen noch teurer? Unsere Crowd-Recherche zur Grundsteuerreform

In ganz Deutschland gelten ab 2025 neue Steuersätze für Grundstücke. Für einige wird es nun deutlich teurer. Gemeinsam mit Ihnen recherchieren wir zu den Folgen der Reform.

von Sebastian Haupt

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Foto: Simone Hutsch / unsplash.com

Dieses Thema sorgt in ganz Deutschland für Aufregung: Ein Großteil der Kommunen verschickt derzeit die Bescheide, wie viel Steuern die Eigentümerinnen und Eigentümer von nun an für ihre Grundstücke zahlen müssen. Und die Medien sind voll von Schreckensnachrichten: Achtmal so hohe Steuerbeträge in der Münchner Innenstadt, der Berliner Kurier schreibt vom Grundsteuer-Hammer und in Hagen mobilisieren Betroffene mit einer Petition gegen die Reform.

Aber: Stimmt es überhaupt, dass jetzt überall im Land die Steuern auf Immobilienbesitz so viel höher sind? Darum geht es in unserer CORRECTIV-Recherche – gemeinsam mit Ihnen, den Lesern, mit Lokalredaktionen im ganzen Land und mit dem Portal finanztip.de. Wie Sie uns dabei unterstützen können – und was Sie als Grundstücksbesitzer jetzt unbedingt tun sollten: 

Unsere Recherche zur Grundsteuerreform

Wir wollen einen vollständigen Überblick über alle Städte und Gemeinden im Land erhalten: Wo steigen die Steuern, wo sinken sie? Auf dieser Datenbasis wollen wir im nächsten Schritt gemeinsam mit Redaktionen aus dem ganzen Land berichten: Was bedeutet es zum Beispiel für eine Kleinstadt, wenn dort plötzlich die Mieten drastisch steigen? Und was, wenn deshalb noch mehr Ladenlokale in der Innenstadt leer stehen? Was tut die Politik, um gegenzusteuern?

Wir haben dafür unseren CrowdNewsroom angeworfen. Und dort konnten Sie – und können Sie auch weiter – Ihre neuen Grundsteuer-Bescheide hochladen. Wichtig ist: Wir benötigen nicht nur diejenigen Meldungen, bei denen der Steuersatz steigt, sondern genauso diejenigen, die jetzt weniger zahlen müssen oder bei denen sich kaum etwas verändert.  Wenn Sie mitmachen mögen, hier entlang: 

Was wir bereits herausgefunden haben:

Bislang haben bereits mehr als 600 Menschen bundesweit mitgemacht und ihre Steuerbescheide hochgeladen. Ein erstes Zwischenergebnis hatten wir schon im Dezember veröffentlicht (siehe hier: Grafik des Tages). Darin zeigte sich: Tatsächlich steigen die Grundsteuern vielerorts. Aber eben nicht überall. Um ein differenziertes Bild zeichnen zu können, sammeln wir weiter.

Tipps: Wie geht man als Hausbesitzer mit den neuen Bescheiden um?

Für einige ist der Grundsteuerbescheid eine positive Überraschung, sie müssen weniger zahlen. Für andere wird es teils deutlich teurer. Wie Sie jetzt vorgehen können, dazu haben wir hier ein paar erste Hinweise. 

Kann ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?

Ja, die Frist dazu beträgt grundsätzlich einen Monat. Allerdings sind die Aussichten auf Erfolg relativ gering. Dennoch kann es sich lohnen, die formale Richtigkeit des Grundsteuerbescheides zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten. Worauf Sie achten sollten, erklärt die Redaktion von Finanztip hier

Ich habe schon gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt. Muss ich trotzdem zahlen? 

Vor dem eigentlichen Grundsteuerbescheid haben Sie – je nach Bundesland – bereits ein oder zwei Bescheide vom Finanzamt erhalten, die den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag festlegen. Viele haben dagegen Widerspruch eingelegt. Zahlen sollten Sie trotzdem erstmal den Betrag, der nun im Steuerbescheid steht. Das rät der Bund der Steuerzahler – sonst riskiere man unnötigen Ärger. Bei erfolgreichem Widerspruch gibt es das Geld später zurück. 

Ich habe noch keinen Bescheid erhalten, soll ich einfach den bisherigen Betrag zahlen? Bzw. bucht das Finanzamt weiter ab? 

Hier rät der Bund der Steuerzahler, die Zahlung erst einmal auszusetzen, bis der Bescheid da ist. Gegebenenfalls sollte man das mit den Behörden absprechen. Einige Städte (wie etwa Hamburg), die besonders spät verschicken, haben den Zahlungstermin entsprechend nach hinten gelegt. Im Falle einer Einzugsermächtigung sollten die Finanzämter bis zum Bescheid nicht abbuchen.

Gibt es Härtefallregelungen?

Falls der neue Steuersatz ein riesiges Loch in Ihre Kasse reißt, können Sie prüfen, ob eine Befreiung durch Härtefallregelungen für Sie infrage kommt. In Berlin beispielsweise können Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer stellen, wenn sie das Gebäude vollständig selbst nutzen und der neue Steuersatz ihre finanzielle Existenz gefährdet. 

Übrigens: Unser Recherchepartner finanztip.de veranstaltet nächste Woche eine digitale Sprechstunde dazu, allerdings kostenpflichtig.

Das ist noch wissenswert:

Der Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. In der Folge mussten erst der Bund, dann die Länder neue Regelungen für eine vergleichbare Berechnung der Steuersätze schaffen – und als Letztes die Kommunen die Hebesätze festlegen, die darüber entscheiden, wie viel Sie am Ende tatsächlich zahlen müssen. Allerdings haben noch immer nicht alle Städte und Gemeinden ihre Hebesätze bestimmt. In einigen Städten könnte es zudem auch im Anschluss nochmal zu einer Revision kommen.

Wichtig: Auch wenn einzelne jetzt mehr zahlen müssen, soll das Steueraufkommen insgesamt nicht verändert werden. Es soll also keine verdeckte Steuererhöhung stattfinden (das Stichwort heißt Aufkommensneutralität). Ob das der Fall ist – auch das wollen wir mit der Recherche prüfen. Sie haben noch Hinweise für uns? Schreiben Sie uns gern an spotlight@correctiv.org

 

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