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Nein, der EU-Abgeordnete Guy Verhofstadt forderte keine „Vereinigung von Afrika und Europa“

Am 7. März 2019 erschien auf der Webseite „Journalistenwatch“ ein Artikel, der behauptet „EU-Abgeordneter Guy Verhofstadt will die Vereinigung von Afrika und Europa“. Was steckt dahinter?

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Der EU-Abgeordnete Guy Verhofstadt bei einer Pressekonferenz am 29. März 2017 im Europäischen Parlament. (Foto:Emmanuel Dunand/AFP)

In diesem Faktencheck geht es um folgende Behauptungen:

  • Der EU-Abgeordnete Guy Verhofstadt wolle die „Vereinigung von Afrika und Europa“.
  • Auf ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Ländern oder zwei Staatenbünden folge langfristig auch freier Personenverkehr.

Das Ergebnis unseres Faktenchecks:

Die Behauptungen sind:  Teilweise falsch.

Worum geht es?

Am 7. März 2019 erschien auf der Webseite Journalistenwatch ein Artikel mit dem Titel „EU-Abgeordneter Guy Verhofstadt will die Vereinigung von Afrika und Europa“. Der dazugehörige Artikeltext stammt laut Quellenangabe von der Webseite Young German und erschien dort wortgleich, jedoch mit anderer Überschrift.

Behauptung 1:

Der EU-Abgeordneter Guy Verhofstadt wolle die „Vereinigung von Afrika und Europa“.

Was stimmt?

Der Artikel basiert auf einem Tweet des EU-Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) Guy Verhofstadt vom 1. März 2019, in dem er einen einheitlichen euro-afrikanischen Wirtschaftsraum forderte.

Tweet des EU-Abgeordneten Guy Verhofstadt

Auf einem von ihm zum Text veröffentlichten Bild ist er selbst auf der 14. Konferenz der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa und Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (ALDEPAC) in Kapstadt zu sehen. Die Konferenz fand vom 1. bis 3. März 2019 statt und stand unter dem Thema „Towards a Free Trade Agreement between Africa and the European Union” (Auf dem Weg zu einem Freihandelsabkommen zwischen Afrika und der Europäischen Union).

Guy Verhofstadt forderte also ein Freihandelsabkommen zwischen Afrika und der Europäischen Union, keine generelle Vereinigung.

Behauptung 2:

Auf ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Ländern oder zwei Staatenbünden folge langfristig auch freier Personenverkehr.

Mutmaßungen ohne Belege im Artikel von „Journalistenwatch“

Was stimmt?

Die World Trade Organisation (WTO) zählt momentan insgesamt 294 regionale Handelsabkommen (z.B. Freihandelsabkommen, Zollunion). An 43 dieser Handelsabkommen ist die Europäische Union beteiligt. Insgesamt bestehen Freihandelsabkommen mit 17 Ländern der Afrikanischen Union (Algerien, Ägypten, Botswana, Elfenbeinküste, Ghana, Kamerun, Lesotho, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mosambik, Namibia, Seychellen, Südafrika, Swasiland, Tunesien und Zimbabwe).

Übersicht der World Trade Organization (abgerufen am 18. April 2019, Screenshot: CORRECTIV)

Der freie Personenverkehr hingegen gilt nur für Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens. Das sind aktuell: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Erklärung auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (Screenshot: CORRECTIV)

Fazit:

Guy Verhofstadt wirbt als Fraktionsvorsitzender der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) für ein Freihandelsabkommen zwischen Afrika und der EU. Dies ist nicht mit einer generellen „Vereinigung“ gleichzusetzen.

Von Eva Wirtz, Mitglied der Checkjetzt-Redaktion