Redaktionsstatut

In Verbindung mit einer umfassenden Transparenz unserer Finanzen sowie einem diesem Redaktionsstatut wird eine größtmögliche Unabhängigkeit garantiert. 

I. Interner Umgang

  1. Wir sind keine Einzelkämpfer und stehen zueinander nicht in Konkurrenz.
  2. Wir teilen unser Wissen miteinander.
  3. Wir berücksichtigen und diskutieren miteinander von Beginn eines jeden Rechercheprozesses an, wie wir eine Geschichte modern und multimedial erzählen können. Wir binden einander bei unserer Arbeit ein.
  4. Wir sind ständig darin bestrebt, besser zu werden.
  5. Wir äußern notwendige Kritik offen, direkt und frühzeitig. Wir sind dabei kollegial und nicht nachtragend.
  6. Wir nehmen Angebote zur Fortbildung wahr und geben unser Wissen weiter.

II. Themenfindung

  1. Wir legen unseren Fokus auf solche Themen, die eine besondere Relevanz für die konkrete Lebensführung unserer Leser besitzen.
  2. Wir zielen mit unseren Recherchen auf die Offenlegung problematischer Strukturen statt auf die Veröffentlichung unzusammenhängender Scoops. Unsere Recherchen sind nicht Ereignis- sondern Strukturenorientiert.
  3. Wir wollen mit unseren Themen und unseren Veröffentlichungen überraschen.

III. Quellen, Whistleblower & Rechercheprozess

  1. Wir identifizieren uns gegenüber unseren Gesprächspartnern als Journalisten von CORRECTIV und recherchieren nur in begründeten Ausnahmefällen verdeckt.
  2. Wenn wir gegenüber unseren Informanten Zusagen machen, dann können sie sich auf die Einhaltung dieser Zusagen verlassen.
  3. Wir offenbaren die Identität unserer vertraulichen Quellen auch innerhalb der CORRECTIV-Redaktion nur mit Einverständnis der Quellen.
  4. Falls dieses Einverständnis nicht vorliegt, muss dennoch eine offene und kritische Debatte über die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Quelle sowie über mögliche Gefahren der Instrumentalisierung durch die Quelle möglich gemacht werden, ohne die Identität der Quelle preiszugeben.
  5. Wir schützen unsere Quellen nach besten Wissen und Gewissen.
  6. Wir akzeptieren in unserer Funktion als CORRECTIV-Journalisten keine Vergünstigungen oder sonstigen materiellen Vorteile.
  7. CORRECTIV-Journalisten machen keine PR.
  8. Wir bilden Arbeitshypothesen, aber recherchieren ergebnisoffen.
  9. Wir beziehen Juristen unseres Vertrauens frühzeitig in den Rechercheprozess mit ein.
  10. Unbeteiligte Dritte erhalten keine Informationen über unsere Recherchen.
  11. Wir diskutieren untereinander offen.
  12. Wir bemühen uns um eine größtmögliche Transparenz unseres Arbeitsprozesses und veröffentlichen regelmäßig Rechercheprotokolle.

IV. Veröffentlichungen

  1. Wir sind journalistische Aufklärer, gehen dahin wo´s weh tut und fremdeln mit der Macht.
  2. Wir veröffentlichen nach dem Grundsatz: „Be first. But first be sure.“
  3. Wir machen die jeweilige Grundlage einer Tatsachenbehauptung gegenüber unseren Lesern so weit wie irgend möglich transparent. Wir veröffentlichen soweit es geht auch die Dokumente und Daten, auf die unsere Stücke basieren.
  4. Wir veröffentlichen nur Informationen, die auf mindestens einer der folgenden Grundlagen fußen:
    1. Ein schriftliches Dokument in unserem Besitz, das aus glaubwürdiger Quelle stammt
    2. Ein von uns selbst analysierter Datensatz, der aus glaubwürdiger Quelle stammt
    3. Die Auskunft einer glaubwürdigen und für das jeweilige Themengebiet nachweislich kompetenten Person
  5. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit wir in Ausnahmefällen die Identität einer Personenquelle gegenüber unseren Lesern und Nutzern nicht nennen:
    1. Person besteht ausdrücklich auf den Schutz ihrer Identität. Und dieser Wunsch ist nachvollziehbar für Außenstehende.
    2. Wir haben intensiv – aber erfolglos – versucht, eine alternative Quelle für dieselbe Information zu finden, die sich namentlich zitieren lässt.
    3. Es gibt eine zweite anonyme Person, welche die Information der ersten anonym zu zitierenden Quelle unabhängig von dieser bestätigt.
    4. Wir dürfen das Umfeld bzw. den Arbeitgeber mindestens einer der beiden anonymen Quellen offenbaren.
    5. In presserechtlich heiklen Fällen besorgen wir vor der Veröffentlichung eine eidesstattliche Versicherung der anonym zitierten Quelle.
  6. Für jede unserer Veröffentlichungen gilt mindestens das 4-Augen-Prinzip: Jeder Autor hat die Pflicht, sein Stück inhaltlich und stilistisch kritisch von einem CORRECTIV-Kollegen checken zu lassen.
  7. Wir verschweigen gegenüber unseren Lesern keine Informationen, die gegen die von uns getätigten Bewertungen und Schlussfolgerungen sprechen.
  8. Wenn unsere Stücke oder Teile von ihnen trotz aller Sorgfalt und Vorsicht fehlerhaft sein sollten, dann räumen wir dies öffentlich und selbstkritisch ein, entschuldigen uns und korrigieren die Fehler.
  9. Wir bekennen uns zu den Standards des Kodex des Deutschen Presserates.

V. Stifterinnen und Stifter & Spenderinnen und Spender

Zur Annahme von Spenden und Zuwendungen

Unser Kapital ist unsere Unabhängigkeit und unsere Glaubwürdigkeit.
Als glaubwürdig werden wir wahrgenommen, wenn dieselben Maßstäbe, nach denen wir andere journalistisch und kritisch beurteilen, auch für uns selbst gelten. Wir sind uns bewusst, dass ethisch-moralische Maßstäbe der Öffentlichkeit an ein gemeinnütziges Projekt wie unseres ungleich höher sind, als an kommerzielle Medien.

Deshalb: Wir veröffentlichen alle eingehenden Zuwendungen und Spenden. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zeitnah.

Auf dieser Grundlage gelten folgende Regeln:

    1. Alle Spenden und Zuwendungen über 1000 Euro werden grundsätzlich veröffentlicht. Spenden und Zuwendungen von institutionellen Geldgeberinnen und Geldgebern, die nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, nehmen wir nicht an. Alle Spenden und Zuwendungen von privaten Personen werden mit Name und Höhe des Betrags in Form einer Spendenliste regelmäßig an den Aufsichtsrat zur Genehmigung übergeben. Alle eingegangenen Beträge werden in Summe veröffentlicht. Mit Zustimmung eines Spenders oder einer Spenderin kann der Name veröffentlicht werden.
    2. Anonyme Spenden und Zuwendungen über 1.000 Euro werden grundsätzlich nicht angenommen. Beträge bis 1.000 Euro werden als Summe ausgewiesen.
    3. Wir behalten uns vor, Spenden und Zuwendungen von Geldgeberinnen und Geldgeber abzulehnen, deren ethische Grundsätze wir nicht teilen.
    4. Geldgeberinnen und Geldgeber haben ausnahmslos keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte, Recherchen oder jedwede anderen Entscheidungen der CORRECTIV-Redaktion und ihrer Autorinnen und Autoren.
    5. Wir legen mögliche Interessenkonflikte zwischen Geldgeberinnen und Geldgebern und der Arbeit von CORRECTIV-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder der CORRECTIV-Redaktion offen. Stellen wir Interessenkonflikte fest, können einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Recherchen zu einem konkreten Projekt ausgeschlossen werden, oder ganze Recherchen von der CORRECTIV-Redaktion können abgebrochen werden. Tritt dieser Fall ein, legen wir es offen.

VI. Medien-Kooperationspartner

  1. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unsere Recherchen mit anderen Medien partnerschaftlich zu publizieren.
  2. Exklusiven Medienpartnern wird Zugang zu unseren Primärquellen zum Factchecking ermöglicht. Bedingung dabei: Quellen, die anonym bleiben wollen, bleiben auch gegenüber exklusiven Medienpartnern anonym, ihnen darf keine Enttarnung drohen.
  3. CORRECTIV muss von den jeweiligen Medien als Quelle genannt werden.
  4. Weitere Medien, die unsere Geschichten im Nachgang veröffentlichen möchten, müssen CORRECTIV als Quelle nennen.
  5. Unsere Texte dürfen von anderen Medien keinesfalls sinnentstellend redigiert werden. Wir formatieren unsere Texte (auch die langen Stücke) mindestens einmal auf ein 100-Zeilen Stück.
  6. CORRECTIV haftet presserechtlich nur für Publikationen eigener AutorInnen auf der eigenen Website oder in eigenen Printprodukten (Magazin oder Bücher). Das presserechtliche Risiko bei Übernahme von CORRECTIV-Geschichten durch andere Medien liegt wie bei der Arbeit mit freien Autoren auch bei diesen Medien.

VII. Selbstverständnis

  1. Wir verstehen unsere Arbeit nicht als Konkurrenz zu etablierten Medien, sondern als Ergänzung.
  2. Wir betreiben kein Medienbashing.
  3. Wir sind unabhängig, gemeinnützig und investigativ, bezogen auf den gesamten deutschsprachigen Raum. Wir sind der Gesellschaft verpflichtet, nicht einzelnen Interessen.
  4. Wir haben einen Bildungsauftrag: Wir wollen Wissen erwerben und weitergeben.
  5. Wir sind der Überzeugung, dass Recherche-Journalismus in einer Demokratie systemrelevant ist und deshalb…
    1. … einen Aufklärungs-Auftrag hat,
    2. … im öffentlichen Interesse der so genannten Volksbildung dient,
    3. … somit als ein Kulturgut wahrgenommen und verstanden werden muss, das genauso förderungswürdig ist, wie Bildungseinrichtungen, Museen oder Theater

VIII. Community

  1. Die Berichterstattung von CORRECTIV wird erst durch den Austausch mit unseren Leserinnen und Lesern lebendig. Mit Kommentaren auf CORRECTIV, Facebook und Twitter, per E-Mail und per Post können sich Interessierte beteiligen. Dafür sind wir sehr dankbar.
  2. Nur so schaffen wir Räume, in denen sich viele Menschen gerne austauschen. Damit eine Diskussion interessant wird und Spaß macht, ist unser Grundsatz bei Kommentaren immer: Qualität steht über Quantität.
  3. In unserer Netiquette nennen wir Richtlinien und geben Tipps, die zu beachten sind, wenn Ihr auf unseren Plattformen kommentiert wird: CORRECTIV Netiquette.

IX. Ethik- und Aufsichtsrat

Die Rolle des Ethikrates

  1. Der Ethikrat berät die Geschäftsführung von CORRECTIV mit Blick auf die ethische Vereinbarkeit der redaktionellen Aktivitäten von CORRECTIV mit guter journalistischer Arbeit.
  2. Die Mitglieder des Ethikrates sind an Weisungen nicht gebunden. Sie vertreten ihre persönlichen Überzeugungen und sind nur ihrem Gewissen unterworfen.
  3. Tritt bei einer bestimmten Frage die Besorgnis eines Interessenkonflikts eines Ethikrats-Mitgliedes auf, so hat das betreffende Mitglied dies dem Vorsitzenden bzw. den beiden stellvertretenden Vorsitzenden anzuzeigen und mit ihm bzw. ihnen darüber ein Gespräch zu führen. Ergibt sich dabei keine Übereinstimmung darüber, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, so entscheidet der Ethikrat in Abwesenheit des Betreffenden über dessen Teilnahme an der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung.
  4. Der Ethikrat ist von der Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Kalenderquartal, über die wesentlichen inhaltlichen Entwicklungen und Programme sowie über wesentliche inhaltliche Vorkommnisse zu unterrichten.
  5. Der Ethikrat tagt mindestens einmal im Jahr. Er kann durch Beschluss jederzeit von der Geschäftsführung Auskünfte und Berichte in allen Angelegenheiten verlangen, die die inhaltliche Arbeit der Gesellschaft betreffen, soweit dies nicht den Informantenschutz betrifft.
  6. Der Ethikrat besteht aus mindestens einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Alle Erklärungen des Ethikrates werden namens des Ethikrates von seinem Vorsitzenden oder – wenn der Vorsitzende verhindert ist – von einem seiner Stellvertreter abgegeben.
  7. Der Ethikrat wird erstmalig von den Gesellschaftern berufen. Beim Ausscheiden eines Mitglieds berufen die Gesellschafter ein neues Mitglied in Abstimmung mit den verbliebenen Mitgliedern des Ethikrates.
  8. Mitglieder des Ethikrates werden für drei Jahre berufen. Eine mehrfache Berufung ist zulässig.
  9. Beschlüsse des Ethikrates werden in Versammlungen gefasst. Außerhalb von Versammlungen können Beschlüsse auch in Textform und/oder im Rahmen von Telefonkonferenzen gefasst werden. Die Einberufung und Leitung von Sitzungen des Ethikrates erfolgt durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch einen seiner Stellvertreter schriftlich oder in Textform mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Ethikrates ohne Stimmrecht teil, wenn und soweit dieser nichts Abweichendes beschließt. Der Ethikrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende und einer seiner Stellvertreter oder bei Abwesenheit des Vorsitzenden seine beiden Stellvertreter, in der Sitzung anwesend sind. An einer Abstimmung müssen sich mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ethikrates beteiligen, darunter der Vorsitzende und einer seiner Stellvertreter oder bei Abwesenheit des Vorsitzenden seine beiden Stellvertreter. Es wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Jedes Mitglied des Ethikrates hat eine Stimme; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  10. Der Ethikrat tagt nichtöffentlich. Seine Beratungen sind vertraulich. Es wird gegebenenfalls nur über die Ergebnisse der Beratungen berichtet, nicht darüber welches Mitglied des Ethikrates, welche Positionen vertreten hat.
  11. Die Beschlüsse des Ethikrates sind zu protokollieren. Das Protokoll ist innerhalb von vier Wochen den Mitgliedern des Ethikrates, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, der Geschäftsführung und den Gesellschaftern zu übermitteln.

Die Rolle des Aufsichtsrates

  1. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt die wirtschaftliche Geschäftsführung von CORRECTIV. Er kann jederzeit Einblick in die Bücher und Schriften der Gesellschaft nehmen. Mit dieser Aufgabe kann er auch sachverständige Dritte beauftragen.
  2. Der Aufsichtsrat hat drei Mitglieder. Einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter.
  3. Er tagt mindestens zweimal im Jahr. Und wird quartalsweise unterrichtet.
  4. Der Aufsichtsrat wird von den Gesellschaftern berufen. Bei dem Ausscheiden eines Aufsichtsrates berufen die Gesellschafter in Abstimmung mit den verbliebenen Aufsichtsräten ein neues Mitglied.
  5. Mitglieder des Aufsichtsrates werden für drei Jahre berufen.
  6. Beschlüsse des Aufsichtsrates sind zu protokollieren.

X. Grundsätze für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Unser Ziel ist es, konstruktiv, offen und zugleich kritisch auszuloten, wie wir Künstliche Intelligenz und darauf basierende Werkzeuge in unserer täglichen Arbeit nutzen können. KI-Tools können unsere Arbeit unterstützen, aber nicht ersetzen. Bei der Nutzung von KI steht für uns die journalistische Sorgfaltspflicht an oberster Stelle. 

  1. Wir können KI im redaktionellen Rahmen einsetzen, etwa zur Unterstützung der Recherche oder um Texte, Überschriften oder Teaser vorzuschlagen. Inhalte, die mit KI-Unterstützung erstellt werden, müssen vor Veröffentlichung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Dafür gelten die üblichen Produktionsschritte wie Faktencheck und Endabnahme der Inhalte durch die jeweilige Redaktion. Die finale Entscheidung trifft immer eine verantwortliche Person.
  2. Wir können KI-basierte Tools zur Unterstützung, aber nicht als aussagekräftige Quelle für Recherchen nutzen. Eine Überprüfung erfolgt immer.
  3. Wir veröffentlichen von KI generierte Bilder, Videos und Grafiken nur, wenn wir sie als KI-basiert deutlich kennzeichnen. Wir können KI-basierte Visualisierungen entwickeln, bei denen der kreative Anteil der Erstellung überwiegt. 
  4. Wir nutzen KI-Unterstützung bei unveröffentlichten Recherchen nur, wenn unsere Inhalte mindestens mit Passwort auf der jeweiligen Plattform gesichert sind. Wir geben keine vertraulichen Inhalte oder personenbezogenen Daten an KI-Systeme weiter, die die Sicherheit der Informanten gefährden können.
  5. Wir gehen transparent mit der Nutzung von KI-Tools um.
  6. Wir experimentieren intern mit KI-Tools. Wir bilden uns zur Nutzung generativer KI-Tools fort und geben dieses Wissen an die Gesellschaft weiter, um die Medienkompetenz in Bezug auf KI zu stärken.