Fakten-Check

Nein, Ausbildungsprogramm der Bundeswehr für syrische Flüchtlinge war kein Söldnerprogramm

Eine Broschüre der Bundeswehr für ein Ausbildungsprogramm für syrische Flüchtlinge sorgt für Unruhe auf Facebook. Werden Flüchtlinge als Söldner ausgebildet? Nein.

von Jacques Pezet

MALI-GERMANY-UN-MINUSMA
A German soldier from the parachutists detachment of the MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) search for IED (improvised explosive device) during a patrol on the route from Gao to Gossi, Mali on August 2, 2018. (Photo by SEYLLOU / AFP)
Bewertung
Falsch. Das „Ausbildungsprogramm der Bundeswehr für syrische Flüchtlinge“ war eine Ausbildung, die zivil berufsorientierte (und keine militärische) Kenntnisse an syrische Flüchtlinge vermittelte.

Die Facebook-Seite „Unsere Heimat Deutschland“ veröffentlichte am 27. Juli 2018 ein Foto eines „Ausbildungsprogramm der Bundeswehr für syrische Flüchtlinge“ mit der folgenden Beschreibung: „Dieses Programm ist schon viel älter als die derzeitigen Pläne, auch kulturfremde Ausländer als Söldner in die Bundeswehr zu holen und ihnen als Gegenleistung für den Waffendienst die deutsche Staatsbürgerschaft nachzuwerfen“. Diese Beschreibung erweckt den Eindruck, dass auch das Ausbildungsprogramm ein Söldnerprogramm sei. Der Post wurde 668 Mal seit dem 27. Juli 2018 geteilt.

Screenshot aus Facebook, 24.10.18

Correctiv hat das Bundesministerium der Verteidigung für mehr Informationen zu diesem Programm kontaktiert. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums antwortete:

„Ziel des ‘Ausbildungsprogramms für syrische Flüchtlinge’ war es, den Teilnehmenden zivil verwertbare berufsorientierte Kenntnisse und Fertigkeiten unterhalb der Ebene deutscher Berufsqualifikationen zu vermitteln, die es erlauben, nach Wiederherstellung friedlicher Verhältnisse aktiv am Wiederaufbau Syriens teilzunehmen sowie in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Es handelte sich um ein Kooperationsprojekt der Bundeswehr mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Zusammenhang mit Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Konkret lag eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III vor.“

Laut dem Sprecher des Verteidigungsministeriums nahmen 217 syrische Flüchtlinge (darunter 54 Syrerinnen) an dem Programm im Zeitraum vom 29. August bis 18. November 2016 und vom 20. März bis 9. Juni 2017 teil. An sechs Standorten (Delmenhorst, Meppen, Berlin, Ingolstadt, Bogen und Greding) konnten sie insgesamt 17 vierwöchige Ausbildungsmodule „aus den Themenbereichen Bau (Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbetonbau, Schweißen), Handwerk (Schlosser, Schreiner, Bauklempner, Maler, Geländebetreuung), Sanität (Hygiene, Anatomie, Erste Hilfe, Pflege, Vorsorge) und Technik (Kfz-Technik, Informationstechnik, mechanische und elektrische Grundlagen)“ absolvieren.

Das Ministerium fügt hinzu: „Das Ausbildungsprogramm ist beendet. Weitere Durchläufe sind derzeit nicht vorgesehen.“

Zusammengefasst: 217 syrische Flüchtlingen haben an einem Kooperationsprojekt der Bundeswehr mit der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2016 und 2017 teilgenommen. Während dieses Programm wurden ihnen „zivil verwertbare berufsorientierte Kenntnisse und Fertigkeiten“ vermittelt. Sie wurden nicht als Söldner ausgebildet.