Faktencheck

Terroranschlag in Hanau: AfD-Chef Meuthen verbreitet irreführende Theorie zum Tatmotiv

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen behauptet, es habe sich beim Anschlag in Hanau „weder um rechten noch linken Terror“ gehandelt – dutzende AfD-Verbände teilten den Beitrag auf Facebook. Generalbundesanwalt und Innenministerium sehen das jedoch anders.

von Till Eckert

Wahlkampfauftakt AfD Sachsen-Anhalt zu Kommunal- und Europawahl
Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen im Mai 2019 beim Wahlkampfauftakt vor der Europawahl in Sachsen-Anhalt. (Foto: Ronny Hartmann / dpa)
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Größtenteils falsch. Laut bisherigem Kenntnisstand der Behörden handelte es sich um eine rassistische und daher politisch motivierte Tat.

Nach dem Anschlag in Hanau äußerten sich viele Politiker in den Sozialen Netzwerken. Darunter auch der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen, der in einem Facebook-Beitrag vom 20. Februar behauptete, es habe sich dabei „weder um rechten, noch linken Terror“ gehandelt. Stattdessen sei es die Tat eines „offenkundig Irren“ gewesen. 

Der Beitrag wurde bisher mehr als 3.500 Mal geteilt, darunter von dutzenden AfD-Verbänden und -Politikern. Meuthens Beitrag suggeriert, der mutmaßliche Täter habe nicht aus politischen Motiven gehandelt. Das ist nach dem bisherigen Kenntnisstand von Generalbundesanwalt und Innenministerium falsch – den Indizien nach handelte es sich um eine politisch motivierte Tat.

Facebook-Beitrag von Jörg Meuthen. (Screenshot: CORRECTIV)

In Hanau tötete Tobias R. mutmaßlich zehn Menschen

Zum Hintergrund der Tat: Am 19. Februar gegen 22 Uhr erschoss der 43-jährige Tobias R. laut Generalbundesanwalt in Hanau neun Menschen und verletzte fünf weitere Personen zum Teil schwer. Unter ihnen seien sowohl ausländische als auch deutsche Staatsangehörige. Laut Medienberichten suchte er für seinen Anschlag zwei Shishabars in der Innenstadt auf. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in der Nacht wurden R. und seine 72-jährige Mutter tot aufgefunden. Neben ihm habe eine Schusswaffe gelegen. Sein Vater sei unverletzt gewesen. 

„Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor. Diese ergeben sich aus den augenscheinlich von Tobias R. herrührenden Videos und Dokumenten“, schreibt der Generalbundesanwalt in einer Mitteilung und bezeichnete die Tat als „Anschlag“.

In ihrer Stellungnahme sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 20. Februar, es sei noch zu früh für eine abschließende Bewertung. „Doch weist derzeit Vieles darauf hin, dass der Täter aus rechtsextremistischen, rassistischen Motiven gehandelt hat, aus Hass gegen Menschen mit anderer Herkunft, anderem Glauben oder anderem Aussehen.“

Innenminister Seehofer: Dritter rechtsterroristischer Anschlag in wenigen Monaten

Bundesinnenminister Horst Seehofer geht sogar noch einen Schritt weiter. Am 21. Februar bezeichnete er die Tat als „rassistisch motivierten Terroranschlag“ (Youtube-Video ab Minute 0:10). Es sei der dritte „rechtsterroristische Anschlag in Deutschland in wenigen Monaten“ – neben dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke und dem Anschlag in Halle.

Es sprechen alle bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag in Hanau dafür, dass es sich dabei um eine rassistische – und insofern auch politisch und rechtsextrem zu bewertende – Tat handelte. Das Bundesinnenministerium nennt Rassismus als „typisches Merkmal rechtsextremer Ideologien und Verhaltensweisen“. Der Verfassungsschutz schreibt in einem Glossar: „Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis […].“ Der Verfassungsschutz Brandenburg schreibt außerdem: „Alle Ausprägungen des Rechtsextremismus sind rassistisch.“ 

Über den Gesundheitszustand des mutmaßlichen Täters sind hingegen keine offiziellen Informationen verfügbar. Für Meuthens Aussage dazu gibt es demnach keine Belege.