Faktencheck

Volkmarsen: Keine Belege für angeblichen „muslimischen Terroranschlag“

Im Netz kursiert die Behauptung, beim versuchten Tötungsdelikt in Volkmarsen habe es sich um einen „muslimischen Terroranschlag“ gehandelt. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht dafür aber „keinen Anhalt“.

von Till Eckert

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Menschen versammeln sich um den Tatort im hessischen Volkmarsen, wo am Rosenmontag ein Auto in eine Menschenmenge fuhr. Dabei seien etwa 60 Menschen verletzt worden, darunter auch Kinder. (Foto: Elmar Schulten / dpa)
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Unbelegt. Für einen islamistischen Anschlag gibt es keine Belege.

Im hessischen Volkmarsen kam es am Rosenmontag zu einem versuchten Tötungsdelikt: Die Generalstaatsanwaltschaft verdächtigt einen 29-jährigen Deutschen, am 24. Februar um 14.45 Uhr mit einem Auto in eine Personengruppe beim Karnevalsumzug in Volkmarsen gefahren zu sein. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen (25. Februar, 16 Uhr) seien dadurch rund 60 Personen teilweise schwer verletzt worden.

Im Netz kursiert jetzt die Behauptung, es habe sich um einen „muslimischen Terroranschlag“ gehandelt, so etwa in einem Facebook-Beitrag des Hamburger AfD-Politikers Michael Tauck, in dem ein Screenshot eines englischsprachigen Blogs gezeigt wird. Die Adresse („…newsonlineisrael.blogspot.com“) ist nicht voll zu erkennen und wir konnten den Artikel nicht finden. Ein Artikel der rechten Webseite „Politaufkleber“ verweist jedoch auf einen englischsprachigen Blog namens The Jewish Collective mit einer offenbar identischen Behauptung. Eine Quelle wird dort nicht angegeben. 

Facebook-Beitrag des AfD-Politikers Michael Tauck. (Screenshot: CORRECTIV)

Wir haben die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt mit der Behauptung konfrontiert. Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk schrieb uns daraufhin per E-Mail: „Für einen politisch – auch islamistisch – motivierten Hintergrund der Tat haben die bisherigen Ermittlungen keinen Anhalt ergeben. Dringend verdächtig ist weiterhin ein 29-jähriger Beschuldigter aus Volkmarsen, der vorläufig festgenommen wurde.“

E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. (Screenshot: CORRECTIV)