Nein, CDU-Politiker Henke will Kinder nicht für Zwangsimpfungen abholen lassen
Auf Facebook wird aktuell ein Videoausschnitt geteilt, der suggeriert, der Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke (CDU) wolle die Polizei zu Impfverweigerern nach Hause schicken und die Kinder zur Zwangsimpfung mitnehmen. Das Video ist jedoch von 2019 und manipulativ geschnitten. Henke sagte das genaue Gegenteil.
Knapp 900 Mal wurde bisher ein Video vom 26. April auf Facebook geteilt, das einen Ausschnitt einer Rede des CDU-Bundestagsabgeordneten Rudolf Henke zeigt. Henke sagt darin, mit einer Impfpflicht assoziiere er, dass ungeimpfte Kinder von der Polizei aus den Familien geholt und dann zwangsgeimpft würden. An dieser Stelle bricht das Video jedoch ab. Es wurde vom Inhaber des Accounts kommentiert mit „Es is [sic] raus. Kinder sollen mit der Polizei aus Familien geholt werden um die Zwangsimpfung zu vollziehen“.
Das ist falsch.
Der im Beitrag geteilte Ausschnitt ist so gewählt, dass die eigentliche Aussage in ihr Gegenteil verkehrt wird. Henke sagte wörtlich: „Meine Assoziation zur Impfpflicht ist: Ein Kind, dessen Eltern sich weigern, das Kind impfen zu lassen, bekommen Besuch von der Polizei, das Kind wird ihnen entzogen und wird in ein Gesundheitsamt gebracht und dort wird eine Pflichtimpfung durchgeführt.“ Da der Ausschnitt auf Facebook an dieser Stelle endet, schneidet er den entscheidenden Teil der Aussage ab. Denn Henke sagte unmittelbar danach: „Das ist nirgendwo in diesem Gesetzentwurf vorgesehen.“ (ab Minute 2:17)
Henke, der Mitglied des Gesundheitsausschusses und selbst Internist ist, hatte die Rede im Bundestag am 18. Oktober 2019 bezüglich der 1. Lesung des Masernschutzgesetzes gehalten. Die Rede ist auf der Webseite des Bundestages als Video und als schriftliches Protokoll festgehalten.
Henke: „Definitiv keine Zwangsimpfungen von Kindern“
Henke ging am 14. November 2019 bei einer weiteren Rede zu dem Gesetzentwurf noch einmal darauf ein und stellte klar, es gehe um eine Nachweispflicht. „Es wird nach diesem Gesetz definitiv keine Zwangsimpfungen von Kindern oder sonstigen Personen geben. […] Die gesetzliche Schul- und Unterbringungspflicht bleibt davon unberührt. Das stärkste Mittel sind Bußgelder und die Durchführung der Schutzimpfung an sich bleibt freiwillig.“ (Timecode: 3:07 im Video und im schriftlichen Protokoll)
Das Gesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. Zwangsimpfungen werden darin explizit ausgeschlossen, erklärt das Gesundheitsministerium auf einer Übersichtsseite.
Fazit: Der Videoausschnitt im Facebook-Beitrag ist so geschnitten, dass eine gegenteilige Aussage entsteht. Henke sagte, dass der Gesetzentwurf keine Abholung von Kindern durch die Polizei vorsehe. Zwangsimpfungen sind nach dem Masernschutzgesetz nicht möglich.