Faktencheck

Nein, Statistiken für Corona-Tote in Europa werden nicht auf Anweisung der EU gefälscht

In der EU werden Corona-Tote angeblich auf Anweisung der „europäischen Seuchenbehörde“ falsch gezählt, unterstellt ein Blogautor im Internet. Das stimmt so nicht: Die Länder entscheiden selbst, welche Daten sie an das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) übermitteln.

von Sarah Thust

EU-Parlament
Die EU-Länder entscheiden selbst, wie sie die Todesfälle durch Covid-19 zählen. In Deutschland fließen teilweise auch Todesfälle in die Statistik ein, bei denen Covid-19 nicht zwangsläufig die Todesursache war. (Quelle: Erich Westendarp / Pixabay)
Behauptung
Die Statistiken für Corona-Tote würden in der EU gefälscht.
Bewertung
Größtenteils falsch
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Größtenteils falsch. Die Statistiken für Corona-Tote in Europa werden nicht auf Anweisung der EU gefälscht.

Angeblich seien die Statistiken für Corona-Tote auf Anweisung der „europäischen Seuchenschutzbehörde“ gefälscht worden. Das wird in einem Text behauptet, der sowohl auf Rubikon als auch auf Anonymous News veröffentlicht wurde. In den Texten wird suggeriert, dass jeder, der „in den vergangenen 28 Tagen mit Covid-19 infiziert wurde“ und verstarb, als Todesfall angegeben werden müsse. Wer sich also mit Covid-19 infiziert habe und nach der Genesung überfahren werde, müsse demnach als Corona-Todesfall gezählt werden. Der Autor bezieht sich vor allem auf die Zählweisen in Österreich und Deutschland.

Die Texte sind im August erschienen. Auf Facebook wurden sie insgesamt mehr als 39.500 Mal geteilt, wie das Analysetool Crowdtangle zeigt. 

Unsere Recherchen ergaben: Die Behauptung ist falsch. In der EU ist es nicht Vorschrift, jeden als Corona-Toten zu zählen, der bis zu 28 Tage vor seinem Ableben positiv auf Covid-19 getestet wurde.

Es wird behauptet, in der EU gebe es die Vorschrift, dass Todesfälle mit und an Covid-19 gezählt werden müssten

„In der EU ist es Vorschrift, jeden, der bis zu 28 Tage vor seinem Ableben positiv auf Covid-19 getestet wurde, als Corona-Toten zu zählen“, beginnt der Text auf der Internetseite Rubikon. Die Vorschrift soll von der „europäischen Seuchenschutzbehörde“ kommen – wie konkret diese heißen soll, wird nicht genannt. 

Die Institution, die dieser Beschreibung am nächsten kommt, ist das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC); eine 2005 von der Europäischen Union geschaffene Agentur, die die Länder Europas vor Infektionskrankheiten schützen soll.

Doch die ECDC hat nie eine Zählweise vorgeschrieben. Die Überwachung der Sterblichkeit („Mortalität“) wird dort gemäß der WHO-Definition durchgeführt. Ein Covid-19-Todesfall sei demnach als Tod nach einer Krankheit nach einem „wahrscheinlichen oder bestätigten“ Covid-19-Nachweis definiert. „Es sei denn, es gibt eine eindeutige alternative Todesursache, die nicht mit der Covid-Erkrankung in Verbindung gebracht werden kann (z.B. Trauma). Zwischen der Erkrankung und dem Tod sollte es keine Zeitspanne der vollständigen Genesung geben.“

Definition von Todesfällen laut ECDC. (Quelle: EDCD / Screenshot: CORRECTIV)
Definition von Todesfällen laut ECDC. (Quelle: EDCD / Screenshot: CORRECTIV)

Die Definition der Todesfälle aufgrund von Covid-19 sei nur eine Empfehlung, schrieb ein ECDC-Sprecher CORRECTIV per E-Mail. „Die Verantwortung für die Wahl, welche Option verfolgt und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, liegt ausschließlich bei den EU/ EWR-Mitgliedstaaten.“ 

In Deutschland hat das Robert-Koch-Institut die Erfassung der Todesfälle wie folgt definiert: „In der Statistik des RKI werden die COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind.“ 

Ein Sprecher der österreichischen Gesundheitsagentur AGES wies uns am 22. Oktober 2020 daraufhin, dass „Verstorben“ in der österreichischen Statistik wie folgt definiert wird: „ein laborbestätigter Fall von Covid-19 mit Ausgang Tod, wobei zwischen Status ‘Erkrankung’ und Status ‘Tod’ der Status ‘Genesen/Geheilt’ nicht vorgelegen hat“. Es gibt dort keine Hinweise auf eine Frist von 28 Tagen. 

Auf Anfrage von CORRECTIV, erläuterte das österreichische Gesundheitsministerium: „Die Definition ‘verstorben’ orientiert sich im Dashboard an den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation, die kaum Ausnahmen vorsieht (außer es gibt eine eindeutige alternative Todesursache, die nicht mit der COVID-Erkrankung in Zusammenhang gebracht werden kann wie z. B. Trauma).“ 

Ein Blick ins österreichische Covid-19-Dashboard vom 21. Oktober bestätigt, dass die dort verwendete Definition der Todesfälle den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (Seite 17) und damit auch jener der EDCD in Europa gleicht. 

Zwischenfazit: Jedes Land in der EU kann selbst entscheiden, wie die Covid-19-Todesfälle gezählt werden. In Deutschland und Österreich wird kein Unterschied zwischen „Verstorben mit“ und „Verstorben an“ gemacht. Es gibt keine 28-Tage-Regel der ECDC.  

Österreich hat nicht wie behauptet 700 Corona-Tote „generiert“

In den Blog-Texten wird Österreich als Beispiel genannt. Dort seien durch die Umstellung der Zählweise angeblich „700 Corona-Tote ‘generiert’“ worden. Der Text bezieht sich hier auf einen Screenshot von einem Eintrag im ORF 2-Teletext vom 5. August sowie auf einen Bericht im österreichischen Kurier vom 5. August 2020.

Die Überschrift im Teletext lautete am 5. August: „700 Corona-Tote wegen neuer Zählweise“. Sie ist allerdings irreführend, da sie suggeriert, dass 700 Todesfälle zusätzlich gezählt worden seien. Das stimmt nicht, wie ein anderer in den Blogs verlinkter Text zeigt.

Die EU-Länder entscheiden selbst, wie sie die Todesfälle durch Covid-19 zählen. In Deutschland fließen teilweise auch Todesfälle in die Statistik ein, bei denen Covid-19 nicht zwangsläufig die Todesursache war.
Die EU-Länder entscheiden selbst, wie sie die Todesfälle durch Covid-19 zählen. In Deutschland fließen teilweise auch Todesfälle in die Statistik ein, bei denen Covid-19 nicht zwangsläufig die Todesursache war. (Quelle: Rubikon / Screenshot: CORRECTIV )

Der Kurier schrieb, dass durch eine Umstellung der Statistik die Zahl der Todesfälle von 700 auf 719 steigen würde. Darin hieß es: „Mit Stand Mittwoch 9 Uhr gibt es laut der einen Zählweise 719 Tote, nach der anderen 700. Nun besteht die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) darauf, dass künftig nur noch die Zahl der gemeldeten Todesfälle ausgewiesen wird.“

In Österreich tauchten vorher zwei unterschiedliche Todeszahlen in den Statistiken auf, wie unter anderem die Faktenchecker von ZackZack und des ORF berichteten. Damals wurden „gemeldete Todesfälle“ und „bestätigte Todesfälle gemäß Epidemiegesetz“ dargestellt, wie ein Dokument mit Erläuterungen zum Amtlichen Dashboard Covid-19 des Gesundheitsministeriums zeigt (Seite 3, Stand: 14. Juli 2020). Als gemeldete Todesfälle galten Fälle, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 neben anderen Erkrankungen nachgewiesen wurde. „Bestätigte Todesfälle“ bezog sich auf bestätigte Todesfälle, bei denen ein Arzt Covid-19 als Todesursache eingetragen hat.

Laut Bericht des Kuriers hatte die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gebeten, künftig nur noch die Zahl der gemeldeten Todesfälle auszuweisen. Der Sprecher der AGES ging auf unsere Nachfrage per E-Mail, warum die Zählweise umgestellt wurde, nicht ein. Im aktuellen Dashboard taucht die Zahl der bestätigten Todesfälle gemäß Epidemiegesetz nicht mehr auf.

Zwischenfazit: Es stimmt nicht, dass Österreich 700 Tote „generiert“ habe. Die Zahl war laut Medienberichten durch eine „Umstellung der Zählweise“ auf 719 Fälle gestiegen.

Es wird suggeriert, dass auch die Stadt Krefeld die Zählweise ändern musste 

In beiden Blog-Texten wird auch suggeriert, dass Menschen in Deutschland, die bereits gesund gewesen waren und „ganz normal“ starben, zu den Corona-Opfern gezählt werden müssten. Dies zeige eine Mitteilung der Stadt Krefeld.

Am 6. Juli 2020 schrieb die Stadt Krefeld auf ihrer Internetseite, dass „die Zahl der Verstorbenen systemrelevant um einen Fall auf nun 23 heraufgesetzt“ werde, um die Statistik an die des Robert-Koch-Institutes (RKI) anzupassen. „Grund ist, dass Personen, die einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden und später versterben grundsätzlich in dieser Statistik aufgeführt werden.“

In Bezug auf die Mitteilung von Krefeld schrieb uns eine Sprecherin vom RKI: Es liege immer im Ermessen des Kreises oder Gesundheitsamts, ob ein Todesfall in die Meldedaten nachgetragen werde oder nicht. „Das muss also das Gesundheitsamt in Krefeld selbst bewusst entschieden haben.“

Das RKI schreibt in einer E-Mail, dass die Gesundheitsämter selbst entscheiden, welche Coronavirus-Fälle gemeldet werden.
Das RKI schreibt in einer E-Mail, dass die Gesundheitsämter selbst entscheiden, welche Coronavirus-Fälle gemeldet werden. (Screenshot: CORRECTIV)

Das RKI unterscheidet in Deutschland nicht zwischen „gestorben an“ und „gestorben mit“ Covid-19

Offiziell ist es so, dass beim RKI die Covid-19-Todesfälle gezählt werden, bei denen ein laborbestätigter Nachweis vorliegt und die in Bezug mit der SARS-CoV-2-Infektion verstorben sind, schrieb uns eine Sprecherin bereits im April. Das Risiko, an der Lungenkrankheit zu sterben, sei bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen höher. „Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion unmittelbar zum Tode beigetragen hat.“

Die Fälle „verstorben an Coronavirus“ und „verstorben mit Coronavirus“ werden also zusammengefasst, um ein genaueres Bild der Todesfälle zu bekommen. Damit solle verhindert werden, dass die Todesfälle untererfasst werden, so Degen. Jemand, der gewaltsam durch Eigen- oder Fremdeinwirkung stirbt, sei demnach „verstorben mit“ Covid-19 und werde in die Statistik der Todesfälle aufgenommen. „Wie gesagt, die beschriebene Situation – dass jemand an Covid-19 erkrankt ist und danach tödlich verunglückt – ist sehr selten.“

E-Mail von Marieke Degen, Pressesprecherin des Robert Koch-Institutes. (Screenshot: CORRECTIV)
E-Mail von Marieke Degen, Pressesprecherin des Robert Koch-Institutes. (Screenshot: CORRECTIV)

Fazit: In den Texten werden mehrere irreführende Behauptungen zur Zählweise der Todesfälle durch Covid-19 aufgestellt. Wir haben uns die im Text genannten Beispiele aus Deutschland und Österreich genauer angeschaut. In beiden Fällen haben sich die Behauptungen als falsch erwiesen. Die Aussage, die „europäische Seuchenschutzbehörde“ würde Vorschriften zur „Manipulation“ machen, ist ebenfalls falsch. 

Redigaturen: Bianca Hoffmann, Till Eckert