Faktencheck

Nein, Georg Nüßlein hat nicht bestätigt, dass das dritte Bevölkerungsschutzgesetz zur Einführung einer Impfpflicht gedacht war

Auf dem Youtube-Kanal der „Anwälte für Aufklärung“ ist ein Video zu sehen, in dem der Politiker Georg Nüßlein anscheinend bestätigt, dass eine Impfpflicht eingeführt werden soll. Das stimmt nicht. Nüßlein hat sich lediglich versprochen und den Fehler sofort korrigiert – dieser Teil des Videos wurde jedoch weggeschnitten.

von Steffen Kutzner

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Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Bundestag Georg Nüßlein bei seiner Rede am 18. November 2020. (Quelle: Youtube / Screenshot vom 20. November 2020: CORRECTIV)
Behauptung
Georg Nüßlein habe aus Versehen bestätigt, dass das dritte Bevölkerungsschutzgesetz der Einführung einer Impfpflicht dienen sollte.
Bewertung
Manipuliert. Nüßlein hat sich versprochen. Das Video wurde so geschnitten, dass es endet, bevor er sich selbst korrigiert.

„Das Ursprungsanliegen dieses dritten Bevölkerungsschutzgesetzes war die Grundlegung einer Impfpflicht.“ Das sagte Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, am 18. November bei der Besprechung eines Gesetzesentwurfs, mit dem das Infektionsschutzgesetz geändert werden sollte. Unmittelbar danach korrigierte er sich. 

Eine irreführend geschnittene Version dieses Videos, in der die Korrektur nicht zu sehen ist, kursiert nun im Netz. Zum Beispiel in einem Video, das die „Anwälte für Aufklärung“ auf ihrem Youtube-Kanal veröffentlicht haben und das bisher mehr als 90.000 Mal angesehen wurde. Auch auf Facebook wurde das Video verbreitet.

Nüßlein korrigierte sich sofort selbst

Was Nüßlein nach dem abrupten Ende des geschnittenen Videos sagt, ist auf der Aufzeichnung der Bundestagssitzung zu hören: „Das Ursprungsanliegen dieses dritten Bevölkerungsschutzgesetzes war die Grundlegung einer Impfpflicht. Nochmals: keiner — die Grundlegung einer Impfstrategie, nochmals: keiner Impfpflicht!“ Die Rede beginnt bei 1:34:56. Der Versprecher wurde im stenografischen Bericht der Sitzung korrigiert.

Auch die „Anwälte für Aufklärung“ erwähnen in der Videobeschreibung, dass Nüßlein sich versprochen hat. Sie bezeichnen den Fehler jedoch als „wunderbaren Freudschen Versprecher“. Damit wird unterstellt, dass Nüßlein unbeabsichtigt das sagte, was er eigentlich meinte und damit ungewollt die wahre Absicht der Gesetzesänderung preisgab. Die „Anwälte für Aufklärung“ sind eine Gruppierung, die die juristischen Aspekte der Corona-Maßnahmen kritisiert.

Auch Gesundheitsminister Jens Spahn hatte jedoch kurz vor Nüßleins Rede im Bundestag noch einmal betont, dass eine Impfpflicht nicht zur Debatte steht: „Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben“ (bei Minute 1:09:35). In der Debatte ging es um eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes, die einige spezifische Maßnahmen nennt, die die Regierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergreifen kann.

Redigaturen: Alice Echtermann, Sarah Thust

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: 

  • Video der Bundestagssitzung vom 18. November 2020 (Link)
  • Transkript der Bundestagssitzung vom 18. November 2020 (Link)