Corona-Impfung: Die Informationen in diesem Schreiben der Techniker Krankenkasse sind falsch
Auf Facebook kursiert ein Schreiben der Techniker Krankenkasse, in dem die Versicherung mitteilt, sie würde möglicherweise auftretende Folgeschäden durch eine Corona-Impfung nicht tragen. Das Schreiben ist echt, die Informationen darauf sind falsch: Der Krankenkasse ist nach eigenen Angaben ein Fehler unterlaufen.
Ein Schreiben der Techniker Krankenkasse erhitzt derzeit die Gemüter einiger Nutzer auf Facebook. Darauf ist zu lesen, dass die Kasse möglicherweise auftretende Folgeschäden durch eine Corona-Impfung nicht trage. Bilder des Schreibens werden in mehreren Beiträgen gezeigt (zum Beispiel hier oder hier).
CORRECTIV.Faktencheck befragte die Krankenkasse zu dem Schreiben. In einer E-Mail schrieb die Pressestelle uns: „Bei dem Schreiben, das derzeit in den Sozialen Medien im Umlauf ist, handelt es sich tatsächlich um ein offizielles Schreiben der TK, das an eine einzelne Versicherte versandt wurde. Wir bedauern sehr, dass einem unserer Mitarbeiter hier ein Fehler unterlaufen ist. Die Information in dem Schreiben ist falsch.“
Die Kasse schrieb außerdem, sie wolle richtigstellen: „Treten in Folge der Impfung gegen das Coronavirus in Einzelfällen Impfschäden auf, übernehmen wir die entsprechenden Behandlungskosten selbstverständlich über die Versichertenkarte.“
Alle Verdachtsfälle auf Nachwirkungen von Corona-Impfungen werden untersucht
„Es ist uns in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass alle in der EU zugelassenen Impfstoffe ein reguläres Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Dieses stellt eine ausreichende Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe sicher“, schreibt die Kasse weiter. „Die TK folgt bei der Impfung gegen das Coronavirus vollumfänglich den Empfehlungen der Bundesregierung bzw. der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts.“
Impfstoffe durchlaufen strenge Prüfverfahren, die die Sicherheit und Wirksamkeit sicherstellen sollen. In einem Faktenblatt zu Corona-Impfstoffen (PDF) schreibt das Robert-Koch-Institut (RKI) etwa: „Für eine Zulassung muss in Studien mit Zehntausenden Probanden gezeigt werden, dass der Impfstoff wirksam, verträglich und sicher ist. Dies ist auch bei Covid-19-Impfstoffen geschehen. Im Rahmen eines ‘Rolling Review’-Verfahrens wurden keine sicherheitsrelevanten Prüfschritte ausgelassen, aber Prozesse verschlankt und zeitgleich durchgeführt.“
Aber: „Es gilt jedoch wie bei jeder Impfstoffeinführung: nach Einführung einer Impfung muss und wird die Sicherheit eines Impfstoffs in der Anwendung weiter überwacht werden (‘Surveillance’), damit eventuelle, seltene Nebenwirkungen erfasst werden können.“
Diese Überwachung übernimmt in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut. Es veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsberichte zu allen gemeldeten Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Komplikationen. Am 17. Januar berichtete das PEI, es seien rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland geimpft worden, die überwiegende Mehrheit mit dem Impfstoff von Biontech und Pfizer. 645 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen seien im zeitlichen Zusammenhang mit der Gabe dieses Impfstoffes gemeldet worden, davon 145 „schwerwiegende Reaktionen“. Das PEI betont jedoch, dass Reaktionen im zeitlichen Zusammenhang nicht zwingend einen ursächlichen Zusammenhang haben müssen.
Redigaturen: Sarah Thust, Alice Echtermann
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Faktenblatt des Robert-Koch-Instituts zu Corona-Impfungen: Link
- Übersichtsseite zu Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts: Link