Doch, Impfstoffhersteller informieren über mögliche Nebenwirkungen – und können bei Impfschäden haften
Auf Facebook kursiert die Behauptung, Impfstoffhersteller würden nicht über Inhaltsstoffe und mögliche Nebenwirkungen ihrer Vakzine informieren. Im Fall der Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca stimmt das nicht. Laut mehrerer Gesetze können sie außerdem bei möglichen Impfschäden haften.
In einem Facebook-Beitrag wird behauptet, Impfstoffhersteller würden nicht über Inhaltsstoffe und mögliche Nebenwirkungen informieren. Außerdem würden sie angeblich „keine Haftung“ übernehmen. Der Beitrag wurde bisher mehr als 4.300 Mal geteilt.
Nach CORRECTIV.Faktencheck-Recherchen sind diese Behauptungen falsch: Die Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca informieren sowohl über Inhaltsstoffe ihrer Vakzine, als auch über mögliche Nebenwirkungen. Und laut Arzneimittelgesetz haften Impfstoffhersteller durchaus für mögliche Impfschäden.
Impfstoffhersteller informieren über Inhaltsstoffe und Nebenwirkungen
Wir haben uns für diesen Faktencheck beispielhaft auf die Impfstoffhersteller Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca fokussiert, da deren Covid-19-Impfstoffe in Deutschland bereits im Einsatz sind:
- Biontech/Pfizer informieren in den Gebrauchsinformationen des Covid-19-Impfstoffs mit dem Namen „Comirnaty“ über Inhaltsstoffe und mögliche Nebenwirkungen (PDF, Seiten 2 und 3). Diese sind in mehreren Sprachen über eine Webseite der Hersteller abrufbar. Die Hersteller informierten bereits im Dezember in einer Präsentation für die Presse über mögliche Nebenwirkungen (PDF, Seite 17), die auch in der klinischen Studie nachzulesen sind
- Moderna informiert in verschiedenen Datenblättern über die Inhaltsstoffe (PDF, Seite 18) und mögliche Nebenwirkungen (PDF, Seite 3). Diese sind über eine Webseite des Herstellers abrufbar und in den Ergebnissen der klinischen Studie nachzulesen.
- AstraZeneca entwickelte den Impfstoff gemeinsam mit der Universität Oxford, die auf einer eigenen Webseite über Inhaltsstoffe und mögliche Nebenwirkungen informiert. Sie stellt den Impfstoff dabei dem von Biontech und Pfizer gegenüber – die beiden Vakzine ähneln sich laut der Übersicht stark. Auch sind bei der Entwicklung aufgetretene Nebenwirkungen in der klinischen Studie nachzulesen.
Impfstoffhersteller können für mögliche Impfschäden haften
Die Frage nach der Haftung bei möglichen Impfschäden ist nach der Gesetzesgrundlage nicht pauschal zu beantworten, es kommt auf den Einzelfall an. Darüber informiert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite.
Bei Impfstoffen, die von staatlichen Stellen „öffentlich empfohlen“ werden, wie bei den Covid-19-Vakzinen der Fall, haftet laut Paragraph 60 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich die Bundesrepublik Deutschland – dann kann ein „Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz“ gestellt werden.
Zudem können aber auch Hersteller haften. Das ist im Produkthaftungsgesetz, im Arzneimittelgesetz und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Ähnliche Behauptungen kursieren schon seit September 2020
Bereits im vergangenen Sommer gab es im Zusammenhang mit AstraZeneca und den Vorverträgen mit der EU-Kommission Behauptungen, Impfstoffhersteller könnten bei potenziellen Nebenwirkungen nicht rechtlich belangt werden. Wie wir in einem Faktencheck im September erläutert haben, ging es dabei lediglich darum, dass die Vorverträge Entschädigungsklauseln für den Fall vorsehen, dass ein Hersteller zu Schadensersatzzahlungen verurteilt würde.
Pharmaunternehmen könnten dennoch weiterhin rechtlich belangt werden, erklärte uns eine Sprecherin der Europäischen Kommission damals. Wenn jemand gegen den Hersteller klagen würde, käme jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nicht das Unternehmen selbst, sondern das Land des Geschädigten für eine mögliche finanzielle Entschädigung auf.
Laut eines Artikels des BR zum Thema Impfschäden könnten auch behandelnde Ärzte oder Klinikpersonal in Haftung genommen werden, wenn die Impfung etwa nicht sorgfältig durchgeführt wurde. Auf der Webseite der Berliner Senatskanzlei wird etwa beschrieben, dass vor der Impfung über Nebenwirkungen aufgeklärt werde und eine „kurze, symptombezogene Untersuchung“ stattfinde.
Ein „Impfschaden“ bedeutet nach Definition im Infektionsschutzgesetz: „[…] die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch die Schutzimpfung […].” Ein Schaden muss also über übliche Reaktionen wie zum Beispiel Müdigkeit, Armschmerzen oder Schwellungen hinausgehen.
Fazit: Die Behauptungen im Facebook-Beitrag sind falsch. Impfstoffhersteller informieren über Inhaltsstoffe sowie möglichen Nebenwirkungen und können bei möglichen Impfschäden haften.
Redigaturen: Sarah Thust, Uschi Jonas
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck: