Pfungstadt: Facebook-Nutzer beschuldigen einen Mann, Kinder in ein Auto zu locken – doch die Polizei hat „keinerlei Hinweise“ darauf
In Sozialen Netzwerken wird das Foto eines Mannes verbreitet, der angeblich im hessischen Pfungstadt versucht haben soll, Kinder in ein Auto zu locken. Laut der Polizei stammt das Foto jedoch aus Darmstadt und es liegen keine Hinweise auf solche Vorfälle vor.
In einem Facebook-Beitrag vom 28. Juni wird mit einem Foto vor einem Mann gewarnt, der „in Pfungstadt und Umgebung“ in Hessen angeblich Kinder in ein Auto locken wolle. Die Polizei sei informiert, wird behauptet. Der Beitrag wurde bisher mehr 3.000 Mal auf Facebook geteilt und laut Polizeiangaben auch in Chatgruppen verbreitet. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die Vorwürfe gegen den Mann stimmen.
CORRECTIV.Faktencheck hat diesbezüglich bei der zuständigen Polizei in Pfungstadt nachgefragt. Ein Sprecher schrieb per E-Mail: „Im Rahmen der Ermittlungen unseres Kommissariats 10 der Darmstädter Kriminalpolizei konnten bislang keinerlei Hinweise oder Anhaltspunkte dafür erlangt werden, dass der auf den kursierenden Bildern abgebildete Mann Kinder angesprochen oder sich ihnen auf andere unpassende Art und Weise genähert haben soll.“
Zudem hätten die Nachforschungen der Polizei ergeben, dass das Foto nicht in Pfungstadt aufgenommen wurde. „Die Ermittlungen zu den Erstellern der Aufnahme und der Person, die das Bild verbreitet hat, dauern derzeit noch an“, schreibt der Sprecher.
Polizei bittet, von privaten Fahndungen in Sozialen Netzwerken abzusehen
In einer Pressemitteilung am 29. Juni erklärte das Polizeipräsidium Südhessen, dass das Foto des Mannes an einem Bolzplatz im hessischen Darmstadt entstanden sei. Darmstadt liegt etwa 15 Minuten mit dem Auto von Pfungstadt entfernt. Auch dort lägen den Ermittlern aber keine Hinweise dafür vor, dass Kinder angesprochen wurden. Der Mann sei der Polizei inzwischen bekannt.
Zudem bittet die Polizei „dringend von privaten Fahndungen in sozialen Medien abzusehen“. Damit werde in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person eingegriffen. „Das Verbreiten des Fotos sowie die Behauptung von Tatsachen, die dafür geeignet sind eine Person herabzuwürdigen, können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“
Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann