1.928 Euro vom Landratsamt Eichstätt: Was dieser Auszahlbeleg bedeutet
Online macht ein Auszahlbeleg des Landratsamts Eichstätt die Runde: Fast 2.000 Euro soll das Amt unter anderem für Bekleidung bezahlt haben. Der Beleg ist echt, doch er bezieht sich nicht – wie vielfach behauptet – nur auf die Ausstattung einer Person, sondern auf eine ganze Familie. Die entsprechenden Leistungen können zudem nicht nur Geflüchtete bekommen, sondern auch Deutsche.
Fast 2.000 Euro soll das Landratsamt Eichstätt unter anderem für Kleidung bezahlt haben. Das zeigt ein Foto des dazugehörigen Auszahlbelegs in Sozialen Netzwerken. Manche glauben, das Foto sei eine Fälschung. Doch der Beleg ist echt, wie das Landratsamt Eichstätt bestätigt.
Doch in den Beiträgen fehlt entscheidender Kontext. Der Betrag ging laut Landratsamt nicht an eine Einzelperson, wie es auf Facebook heißt, oder an einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, wie jemand etwa auf X, ehemals Twitter, schreibt. Das Geld bekam eine sechsköpfige Familie. Es stimmt auch nicht, wie in einem Facebook-Beitrag steht, dass Deutsche solche Zahlungen nicht bekommen würden.
Landratsamt: Höhe des Betrags passt nicht zu einer Einzelperson, sondern zu einer sechsköpfigen Familie
Manfred Schmidmeier, Sachgebietsleiter am Landratsamt Eichstätt, bestätigt auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck, dass der Beleg echt ist. Er schreibt: „Je nach Personenzahl (z.B. Familie mit mehreren schulpflichtigen Kindern) und Leistungsbedarf (z.B. Bildung und Teilhabe (BUT) und/oder Kleidung) können sich im Einzelfall Beträge ergeben, wie auf dem Beleg ausgewiesen.“ Über den konkreten Einzelfall wolle man aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben, doch anhand des Betrags könne man „davon ausgehen, dass eine Familie mit vier schulpflichtigen Kindern (sechs Personen) solche Leistungen erhalten kann“.
Auf dem Beleg sind zwei Leistungen angeführt: Eine Erstausstattung mit Kleidern und BUT, also „Bildung und Teilhabe“. Zur Kleiderausstattung sind in einem Informationsblatt des Landkreises Eichstätt Details festgeschrieben. Demnach können solche „Leistungen zur sozialen Sicherung und Integration“ sozial benachteiligte Menschen bekommen, um ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Schmidmeier schreibt, auch deutsche Bedürftige könnten diese Einmalleistung in Anspruch nehmen, wenn sie in Not seien. Meist betreffe das aber Geflüchtete, „die nur eine Plastiktüte mit ihrem Hab und Gut bei sich tragen“.
In dem Informationsblatt steht, dass in „besonderen Lebenssituationen“ Einmalleistungen wie die Erstausstattung mit Kleidern gewährt werden könnten. Das sei etwa der Fall, wenn Geflüchtete ohne Grundstock an Bekleidung ins Land kommen „und der Bedarf nicht durch eine Kleiderkammer oder ähnliche wohltätige Einrichtungen gedeckt werden kann“. Empfänger der Leistungen bei Familien sei primär der Haushaltsvorstand. Die Auszahlung geht also erstmal an eine Person, auch wenn eine ganze Familie davon profitiert.
Eine Beispielrechnung zeigt: Für vier Personen über 14 Jahren (je 280 Euro) und zwei Personen bis sechs Jahre (je 230 Euro) würden diese Leistungen in Summe 1.580 Euro betragen – das ist einer der beiden Beträge, die auf dem Beleg angegeben sind.
Leistungen für Bildung und Teilhabe betreffen Schulunterlagen und Ausflüge
Die zweite Leistung auf dem Auszahlbeleg betrifft Leistungen für Bildung und Teilhabe (BUT). Dabei werden etwa Kosten für Schulausflüge, Schulbedarf und Nachhilfe übernommen. Auch diese Leistungen können laut Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem sowohl arbeitslose Deutsche, als auch Asylsuchende in Anspruch nehmen. Demnach können allein für den Schulbedarf für das erste Halbjahr 116 Euro ausbezahlt werden.
Der Auszahlbeleg ist also echt. Die Summen darauf sind für eine sechsköpfige Familie realistisch und richten sich nach festgeschriebenen Sätzen, die sowohl für Deutsche, wie auch für Geflüchtete gelten.
Redigatur: Steffen Kutzner, Viktor Marinov