Faktencheck

Gewinnspiel für Minihäuser auf Facebook ist unseriös

„Glückwunsch“ kommentieren, einen Beitrag teilen und so das neue Eigenheim gewinnen. Damit lockt eine Facebook-Seite Nutzerinnen und Nutzer zur Teilnahme an einem Gewinnspiel für Minihäuser. Doch die Verlosung ist nicht echt.

von Matthias Bau

minihaus-gewinnspiel-facebook
Glücklich im Minihaus? Mit dieser Vision lockt eine Facebook-Seite im Februar 2024 zur Teilnahme an einem Gewinnspiel. (Symbolbild: Vincenzo Vanacore / Zoonar / Picture Alliance)
Behauptung
Die Facebook-Seite „Kleines Haus“ verlose fünf Mini-Häuser, weil sie „kleinere Kratzer“ hätten und nicht mehr zu verkaufen seien. Wer „Glückwunsch“ kommentiere und den Beitrag teile, könne gewinnen.
Bewertung
Frei erfunden
Über diese Bewertung
Frei erfunden. Die Facebook-Seite, die das Gewinnspiel verbreitet, ist nicht verifiziert und hat kein Impressum. Das deutet auf eine Betrugsmasche hin.

Ein Tiny House geschenkt bekommen, nur weil es ein paar Kratzer hat und angeblich nicht mehr verkauft werden kann? Mit diesem Angebot lockt eine Facebook-Seite namens „Kleines Haus“ seit dem 16. Februar 2024. Alles was Nutzerinnen und Nutzer tun müssen, um den Gewinn zu kassieren: „Glückwunsch“ kommentieren und den Beitrag der Seite teilen. Eine typische Betrugsmasche, um die Daten von Nutzerinnen und Nutzer zu erbeuten.

Facebook-Seiten verbreiteten unter dem Namen „Kleines Haus“ oder „Tiny Chalet“ schon in der Vergangenheit ähnliche angebliche Verlosungen.

Im Februar 2024 kursiert erneut ein gefälschtes Gewinnspiel für Minihäuser auf Facebook
Im Februar 2024 kursiert erneut ein gefälschtes Gewinnspiel für Minihäuser auf Facebook (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Gewinnspiel-Seite ist unseriös – daran erkennen Sie das

Woran ist erkennbar, dass es sich um einen unseriösen Beitrag handelt? 

Zum Beispiel daran, dass die Seite kein Impressum hat, also niemand für ihre Inhalte die Verantwortung übernimmt. Ebenso fehlen Kontaktdaten und ein Link zu einer Webseite, die bei einem seriösen Unternehmen üblich ist. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt auf ihrer Webseite vor Gewinnspielbetreibern ohne richtiges Impressum.

Hinzu kommt, dass die Seite erst einen einzigen Beitrag veröffentlichte – das angebliche Gewinnspiel – und erst an dem Tag erstellt wurde, an dem das Gewinnspiel erschien. Auch die einstellige Zahl von Followern und „Gefällt mir“-Angaben sollte Misstrauen erregen. Die Seite hat außerdem keinen blauen Haken, der verifizierten Accounts auf Facebook vorbehalten ist.

Unklar ist zudem, woher die Aufnahmen stammen, mit denen die Seite für ihr angebliches Gewinnspiel wirbt. Eine Bilderrückwärtssuche führte zu keinen Ergebnissen. Das Profilbild der Facebook-Seite wurde schon im Sommer 2022 in einem Instagram-Beitrag geteilt. 

Derartige Betrugsmaschen existieren schon seit Jahren. Bereits im Jahr 2016 warnte die Faktencheckseite Snopes davor. 

Tipps, um gefälschte Facebook-Seiten zu erkennen:

  • Ist das Facebook-Profil mit einem blauen Haken verifiziert?
  • Gibt es ein Impressum?
  • Wie viele Follower hat die Seite?
  • Wann wurde die Seite erstellt?

Redigatur: Viktor Marinov, Gabriele Scherndl