Faktencheck

Tötungsdelikt in Bad Oeynhausen: Verdächtiger sitzt weiter in U-Haft

Online heißt es, ein 18-jähriger Syrer, der verdächtigt wird, in Bad Oeynhausen den 20-jährigen Philippos T. getötet zu haben, sei wieder frei. Das stimmt nicht.

von Gabriele Scherndl

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Dieses Bild – übrigens ein Stockfoto – wird aktuell mit der Falschbehauptung geteilt, der Hauptverdächtige in einem Tötungsfall sei wieder auf freiem Fuß. Das ist falsch. (Quelle: X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung
„Philippos Mörder“ sei wieder auf freiem Fuß. Die Richterin habe den 18-jährigen Syrer freigelassen, weil er noch jung ist und eine Zukunft vor sich habe.
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Frei erfunden
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Frei erfunden. Der 18-jährige Syrer, der verdächtigt wird, Philippos T. in Bad Oeynhausen getötet zu haben, ist laut der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld weiter in Untersuchungshaft.

Ein tödlicher Angriff in Bad Oeynhausen, Nordrhein-Westfalen, löste im Juni 2024 deutschlandweit Debatten darüber aus, wie derartige Gewalttaten verhindert werden können. Laut Medienberichten hatte eine Gruppe den 20-jährigen Philippos T. verprügelt. Er starb später in einer Klinik. Hauptverdächtig ist ein 18-jähriger Syrer, zwei 19-jährige Deutsche sollen dabei gewesen sein. 

Monate später – seit Mitte August – heißt es auf X (hier und hier) und Facebook, der 18-jährige mutmaßliche Haupttäter sei wieder auf freiem Fuß. Zu dem Foto einer Frau mit Richterhammer in der Hand heißt es, die Richterin habe ihn freigelassen, weil „er noch jung ist und eine Zukunft vor sich hat“. Die Beiträge erreichen Zigtausende, unter ihnen reagieren Nutzerinnen und Nutzer mit Rassismus und Gewaltfantasien.

Hauptbeschuldigter nach Tötungsdelikt in Bad Oeynhausen ist weiter in U-Haft

Die Behauptung ist erfunden. Der 18-jährige Hauptbeschuldigte aus Syrien sei weiter in Untersuchungshaft, schreibt uns der zuständige Staatsanwalt Christoph Mackel von der Staatsanwaltschaft Bielefeld auf Anfrage. Die beiden anderen Beschuldigten aus Deutschland seien nicht in Haft, ihnen werde keine Tötungshandlung vorgeworfen. Laut Focus seien sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Hehlerei angeklagt.

Das Foto der Richterin, das in den Beiträgen geteilt ist, ist ein jahrealtes Stockfoto, so zeigt eine Bilder-Rückwärtssuche.

Redigatur: Sophie Timmermann, Steffen Kutzner