Faktencheck

Nein, es gibt in Deutschland kein Bußgeld für ein generell verschmutztes Auto

Auf Tiktok heißt es, ein neues Bußgeld für verschmutzte Autos sei in Deutschland geplant. Das ist falsch und stützt sich auf einen irreführenden Artikel von Karlsruhe Insider.

von Sarah Langner

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Ein verschmutztes Nummernschild kann in Deutschland ein Bußgeld mit sich bringen (Quelle: Patrick Pleul / DPA-Zentralbild / Picture Alliance)
Behauptung
Für dreckige Autos müsse man neuerdings ein Bußgeld von fünf Euro zahlen, wenn man erwischt wird.
Bewertung
Größtenteils falsch
Über diese Bewertung
Größtenteils falsch. In Deutschland wurde kein neues Bußgeld für verschmutzte Autos eingeführt. Seit Jahren gilt: Ist das Nummernschild nicht lesbar, droht ein Bußgeld von fünf Euro. Verschmutzte Scheinwerfer können bis zu 35 Euro kosten.

Pünktlich zu Beginn der nassen Jahreszeit verbreiten einige Tiktok-Nutzer die Behauptung: „Neues Verbot: Auto schmutzig – Bußgelder kommen in Deutschland“. Weiter heißt es, wer mit einem dreckigen Auto erwischt werde, müsse ein Bußgeld von fünf Euro bezahlen. Einer der Accounts erreichte auf Tiktok mit dem Beitrag über 330.000 Aufrufe. Über eine Stichwortsuche fanden wir heraus, dass der Tiktok-Beitrag den Screenshot eines Artikels bei Karlsruhe Insider zeigt, der am 29. September veröffentlicht wurde.

Auf Tiktok kursiert die irreführende Behauptung, wer ein verschmutztes Auto habe, riskiere eine Strafe
Auf Tiktok kursiert die irreführende Behauptung, wer ein verschmutztes Auto habe, riskiere eine Strafe (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Tiktok-Beiträge beziehen sich auf einen irreführenden Artikel des Karlsruhe Insider

Die Überschrift, das Artikelfoto und der Texteinstieg bei Karlsruhe Insider suggerieren, es gebe ein „neues Verbot“, das ein Bußgeld für die generelle Verschmutzung des Autos nach sich ziehe. Erst im zweiten Absatz des Artikels wird klar, dass es allein um verschmutzte Nummernschilder geht. Die Webseite fiel zuvor bereits mit falschen oder verkürzten Behauptungen auf. In den Tiktok-Beiträgen fehlt die Differenzierung, dass sich das Bußgeld lediglich auf Nummernschilder bezieht, komplett.

Nummernschilder müssen lesbar sein – ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit fünf Euro Bußgeld belegt werden kann. Diese Regelung ist aber – ebenfalls anders als behauptet – nicht neu. Schon seit 1970 gebe es die Pflicht, Kennzeichen gut lesbar zu halten, teilt uns eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums mit. Das Bußgeld bei Verstößen sei 2001 eingeführt worden und ist so im aktuellen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts zu finden.

Auszug aus dem aktuellen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts, in dem festgeschriebenen ist, dass es fünf Euro Bußgeld kosten kann, wenn das Kennzeichen nicht gut lesbar ist
Auszug aus dem aktuellen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts, in dem festgeschriebenen ist, dass es fünf Euro Bußgeld kosten kann, wenn das Kennzeichen nicht gut lesbar ist (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Abgesehen von den Nummernschildern dürfen auch andere Teile des Autos nicht zu stark verdreckt sein, etwa Blinker oder Scheinwerfer. Das ist in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben und kann bei Verstoß bis zu 35 Euro kosten. Dennoch droht kein Bußgeld für ein allgemein dreckiges Auto.

Im aktuellen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts ist zu lesen, wann wie viel Bußgeld drohen kann, wenn die Fahrzeugbeleuchtung verdeckt oder beschmutzt ist
Im aktuellen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten des Kraftfahrt-Bundesamts ist zu lesen, wann wie viel Bußgeld drohen kann, wenn die Fahrzeugbeleuchtung verdeckt oder beschmutzt ist (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Wir haben den Tiktok-Nutzer mit den meisten Aufrufen nach einer Quelle für die Behauptung gefragt, erhielten jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.

Redigatur: Steffen Kutzner, Uschi Jonas

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