Die Entsorgung eines Elektroautos ist im Normalfall kostenlos
Was passiert, wenn ein Elektroauto entsorgt werden muss? Die Kabarettistin Monika Gruber schreibt auf X, ein Freund habe dafür 8.000 Euro zahlen müssen. Das ist laut ADAC und Verkehrsclub Deutschland unüblich. Altwagen können in der Regel kostenlos beim Hersteller entsorgt werden.
„Das E-Auto von Freunden hat vor dem Haus meiner Eltern nach 9 Jahren den Geist aufgegeben: Feierabend, unverkäuflich, Entsorgungskosten: 8.000 Euro!!!“ Das schrieb die Kabarettistin Monika Gruber am 11. Dezember auf X. Mit diesem Beitrag erreichte sie eine Million Ansichten. Auf Facebook wurde ein Screenshot ihres X-Beitrags mehr als 5.000 Mal geteilt.
Gruber schildert einen Einzelfall. Wir haben sie dazu um weitere Details gebeten, erhielten bis zur Veröffentlichung dieses Faktenchecks aber keine Antwort. Ihre Agentur teilte mit, dass ein hohes Mailaufkommen eine schnelle Antwort nicht möglich mache. Damit bleibt unklar, wo und wann sich der Fall zugetragen haben soll.
In Sozialen Netzwerken fassen manche die Aussage Grubers als allgemeingültig auf. Drohen Besitzerinnen und Besitzern von E-Autos so hohe Entsorgungskosten? Das haben wir den ADAC und den Verkehrsclub Deutschland (VCD) gefragt.
ADAC: „Die Entsorgung eines Elektrofahrzeugs ist für den Halter kostenlos“
Auf X fügten Nutzerinnen und Nutzer über die sogenannte „Community Note“ der Aussage von Gruber bereits Kontext hinzu: In einem Artikel der Versicherung R+V aus Februar 2024 heißt es: „Im Kern verpflichten sich Autohersteller dazu, Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.“
Bei der Aussage stützt sich die Versicherung auf die Altfahrzeug-Verordnung, die gleichermaßen für Autos mit Verbrenner- und Elektromotoren gilt. Darin heißt es: „Hersteller von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen.“ Das müssen sie „unentgeltlich“ tun, wenn es der letzte Fahrzeughalter an eine anerkannte Rücknahmestelle bringt.
Melanie Mikulla, Unternehmenssprecherin des ADAC, erklärt auf unsere Anfrage: „Die kostenlose Rücknahme gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 t)“. Von der Regelung ausgenommen seien jedoch Fahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten wie zum Beispiel der Antrieb, Karosserieteile, das Fahrwerk, der Katalysator oder elektronische Steuergeräte entfernt wurden.
Auch Batterien von Elektroautos müssen kostenlos zurückgenommen werden
Für Elektroautos gilt zudem das Batteriegesetz. Darin werden Batterien für E-Autos als „Industriebatterien“ bezeichnet. Das Gesetz verpflichtet die Hersteller solcher Batterien dazu, „eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe“ anzubieten.
Dazu schrieb uns Michael Müller-Görnert, Verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Hersteller verpflichtet das Batteriegesetz zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung von Batterien. Übernimmt dies ein Vertreiber, eine Behandlungseinrichtung oder ein Entsorger, gilt die Pflicht des Herstellers als erfüllt.“
Melanie Mikulla vom ADAC schätzt, dass bisher nur wenige E-Autos endgültig entsorgt wurden, da viele der Wagen noch in Betrieb seien. Anbieter von E-Autos geben laut Medienberichten in der Regel für acht Jahre beziehungsweise die ersten 160.000 Kilometer eine Garantie auf die Batterie. Man könne zudem davon ausgehen, so Mikulla weiter, „dass ein E-Auto – genau wie ein Verbrenner – je nach Zustand nicht völlig wertlos ist. Insofern wird man in den meisten Fällen noch Geld für das Auto bekommen.“
Redigatur: Kimberly Nicolaus, Sarah Thust
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Paragraph drei der Altfahrzeug-Verordnung, archiviert am 17. Dezember 2024: Link
- Paragraph acht des Batteriegesetzes, archiviert am 17. Dezember 2024: Link (archiviert)