150 Euro Handysteuer pro Jahr? Angebliche Forderung von Friedrich Merz ist erfunden
Angeblich hat CDU-Chef Friedrich Merz eine Steuer in Höhe von 150 Euro pro Jahr und Haushalt für die Handynutzung gefordert. Teils wird online auch behauptet, die Bundesregierung habe die Steuer bereits beschlossen. Beides ist frei erfunden.

Es ist ein bunter Strauß verschiedener Behauptungen, die momentan auf Tiktok, Instagram und Facebook zu einer angeblichen Handysteuer umgehen. Es wird behauptet, „der Bundeskanzler“ habe gefordert, die Steuer in Höhe von 150 Euro pro Jahr und Haushalt zu erheben und dabei meist auf Friedrich Merz verwiesen – der aber noch gar nicht Bundeskanzler ist. Teilweise heißt es, die Steuer sei bereits beschlossen worden und werde ab 1. Mai oder 1. Juni fällig. Und teilweise wird sogar behauptet, man müsse die Steuer auch dann zahlen, wenn man gar kein Handy besitze. Nichts davon stimmt.

Wir haben zunächst bei der Bundesregierung nachgefragt, ob unter Olaf Scholz als noch amtierender Kanzler eine solche Handysteuer geplant oder eingeführt wurde. Die Antwort eines Sprechers lautete: „Nein.“ Es finden sich auch keinerlei Medienberichte oder andere Veröffentlichungen zu der angeblich geplanten oder beschlossenen Steuer.
Auch dafür, dass Friedrich Merz, aller Voraussicht nach der künftige Bundeskanzler, eine solche Steuer gefordert hatte, finden sich keine Belege. In mehreren Beiträgen wird zu dem Thema ein angebliches Zitat von Friedrich Merz angeführt: „Wir fangen mit einer Sache an, die Menschen werden sich daran gewöhnen zu zahlen.“ Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu der Behauptung sprach eine CDU-Sprecherin von einer Fehlinformation: „Die in sozialen Netzwerken verbreiteten Behauptungen und Zitate sind frei erfunden und entbehren jeder Grundlage.“ Zu dem Zitat finden sich ebenfalls keinerlei Treffer bei Google oder in der Pressedatenbank Genios.
Ob nun die Bundesregierung oder Friedrich Merz: Nur weil etwas gefordert wird, wird es noch lange nicht gemacht, das gilt auch für neue Steuern. Jede Steuer wird in einem entsprechenden Gesetz festgehalten und geregelt, müsste in diesem Fall also vom Bundestag abgesegnet werden.
Bundesfinanzministerium: Steuern werden nicht pro Haushalt erhoben
Dass die Geschichte nicht stimmen kann, zeigt sich auch an anderen Details: Es gebe in Deutschland grundsätzlich keine Steuern, die „pro Haushalt“, wie es in einigen Beiträgen heißt, erhoben würden, erklärt uns ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Nachfrage.
Anders ist das beim Rundfunkbeitrag, der auch in einigen Beiträgen in Sozialen Netzwerken als Vergleich herangezogen wird. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben, ist aber, wie der Name schon sagt, keine Steuer. Er fließt nicht in den Steuertopf, sondern dient allein der Finanzierung des entsprechenden Angebots. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bei der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags 2013 ausführlich dargelegt, weshalb der Beitrag keine Steuer ist und auch gar nicht sein darf (ab Seite 7).
Redigatur: Gabriele Scherndl, Sophie Timmermann