Nein, Annalena Baerbock hat Ende Mai 2025 keine Absage für neuen UN-Job erhalten
Laut Beiträgen in Sozialen Netzwerken soll Ex-Außenministerin Annalena Baerbock als „UN-Chefin“ abgelehnt worden sein. Doch das stimmt nicht, die offizielle Wahl ist noch nicht erfolgt.

Als im März bekannt wurde, dass Ex-Außenministerin Annalena Baerbock Präsidentin der UN-Generalversammlung werden soll, gab es Kritik. Medienberichten zufolge war eigentlich die Top-Diplomatin Helga Schmid als Kandidatin für das Amt vorgesehen.
Jetzt sei Baerbock „als UN-Chefin eiskalt abgelehnt“ worden, ihre UN-Ambitionen seien „geplatzt“, es gebe „keinen Chefsessel“ für sie – das zumindest wird im Mai 2025 in Beiträgen auf X, Facebook, Youtube und Tiktok behauptet. Die vermeintliche Nachricht erreichte Hunderttausende. Doch stimmt das?

Wahl von Ex-Außenministerin Baerbock als Präsidentin der UN-Generalversammlung erfolgt im Juni 2025
Nein, das ist erfunden. Die entsprechende Wahl hat noch gar nicht stattgefunden. Wie die UN auf ihrer Webseite mitteilt, soll die Abstimmung am 2. Juni erfolgen.
Der Fake lässt sich auf den Youtube-Account „Enrico Rudolph“ zurückführen. Auf unsere Anfrage reagierte er bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nichts. Laut Eigenbeschreibung betreibt der Youtuber einen „Zitier- und Meinungskanal mit schwarzem Humor“. Gleichzeitig möchte er „einen Einblick in die tagesaktuelle Politik vermitteln“, empfiehlt aber, „sich in allen zugänglichen Medien zu informieren“.
Zu einem Video, das er schon am 19. März veröffentlicht hatte, schreibt er unter dem Deckmantel von Satire: Baerbock sei „durchgefallen“ und der „Traum vom Chefsessel der UN“ sei vorbei. Er spricht darin auch über Russlands ablehnende Haltung gegenüber Baerbock: Ihre Kandidatur wurde laut Medienberichten im Vorfeld von Russland, konkret der Sprecherin des russischen Außenamts, Marija Sacharowa, kritisiert.
Doch Russland allein könnte die Wahl Baerbocks zur Präsidentin der UN-Generalversammlung auch nicht unterbinden. Zwar hat Russland im UN-Sicherheitsrat als ständiges Mitglied ein Vetorecht, ein solches Recht gibt es in der Generalversammlung aber nicht. Die Wahl zur Präsidentin der UN-Generalversammlung erfordert eine einfache Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder. Sofern keine namentliche Abstimmung beantragt wurde, stimmen die Mitglieder durch Handzeichen oder Aufstehen ab.
Redigatur: Paulina Thom, Gabriele Scherndl