Hitlergruß auf Wahlplakat: AfD-Politiker verbreitet nach Urteil falsches Motiv
Unter anderem der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah verbreitet eine Fotocollage, die Plakate der AfD und anderer Parteien zeigen soll. Obwohl die Motive sich ähneln, sei nur das AfD-Plakat als Hitlergruß-Darstellung eingestuft worden. Tatsächlich erging ein solches, nicht rechtskräftiges, Urteil gegen ein anderes Plakat.
Der AfD-Politiker Wilko Möller muss eine Geldstrafe zahlen, weil auf seinen Wahlplakaten ein Hitlergruß zu sehen war. Das entschied das Landgericht in Frankfurt (Oder) am 17. Februar. Viele Anhängerinnen und Anhänger der Partei äußern seitdem ihre Meinung zu dem Urteil in den Sozialen Netzwerken – darunter auch Desinformation.
Maximilian Krah, AfD-Bundestagsabgeordneter, veröffentlichte am 18. Februar einen X-Beitrag mit einer Fotocollage. Zu dem Text „Nur für eines der Plakate gab es eine Verurteilung, weil es angeblich einen Hitlergruß darstelle. Die Justiz macht sich lächerlich!“ sind drei Wahlplakate von der CDU, der AfD und den Grünen zu sehen.

Das angebliche AfD-Plakat zeigt zwei Erwachsene, die über zwei Kindern ein Dach mit ihren Armen bilden, genauso wie das angebliche CDU-Motiv. Auf dem Plakat der Grünen hebt ein Mann den rechten Arm, während im Vordergrund ein Kind zu erkennen ist, das wohl gerade auf die Hand des Mannes geklatscht haben soll. Krahs Beitrag soll offenbar suggerieren, dass für die AfD ein anderer rechtlicher Maßstab angewendet wurde als für die anderen Parteien. Aber: Das Bild aus Krahs Beitrag, ist nicht das, für das sein Parteikollege Möller verurteilt wurde. Und das CDU-Plakat gab es gar nicht.
AfD nutzte anderes Bild, das gespiegelt wurde, sodass Mann den rechten Arm hebt
Gegenstand des Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) war das folgende Plakat. Das bestätigte uns das Gericht, der Stadtverband teilte das Motiv im Juli 2024 außerdem selbst auf seiner Facebook-Seite:

Das Bildmotiv des Originalplakates finden wir unter anderem bei der Bildagentur Shutterstock. Nur: Im Original hat der Mann den linken Arm gehoben. Das Wahlplakat wurde also gespiegelt, sodass der Mann den rechten Arm hebt.
Nach Strafgesetzbuch (§86a StGB) ist die Verwendung von Kennzeichen von verfassungswidrigen Parteien oder Organisationen verboten: Darunter fallen „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“. Als sogenannten Hitlergruß oder „deutschen Gruß“ bezeichnet der Bundestag das ausgestreckte Erheben des rechten Arms auf Augenhöhe. Das ist bei dem echten Wahlplakat der Fall, bei der von Krah geteilten Version dagegen nicht. Die Abgrenzung zu einer normalen Geste wird vor Gericht stets diskutiert, die Frankfurter Richter sahen in diesem Fall aber alle Kennzeichen erfüllt. Die AfD Brandenburg hat Medienberichten zufolge angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen.
Angebliches CDU-Plakat nicht authentisch – ähnliches Motiv wurde aber verwendet
Der Fraktions- und Stadtratsvorsitzende der CDU Datteln – „Datteln wird vor Ort gemacht“ steht auf dem Plakat – , Patrick-Benjamin Bök, gab an, dass das Motiv so von der Partei nicht verwendet wurde: „Die Welle vor dem Schriftzug ‚CDU‘ hat vier Elemente und nicht, wie in unserem Logo, nur drei. Es stammt also nicht von uns.“ Auch wir konnten weder über eine Bilder-Rückwärtssuche, noch mit einer Suche nach dem verwendeten Text, das vermeintliche Plakat finden. Allerdings gab es ein ähnliches Motiv, das ebenfalls ein mit den Armen gebildetes Dach über Kindern zeigte. Es wurde im Jahr 2022 verwendet.

Das Motiv der Grünen ist authentisch und wurde in Hessen im Landtagswahlkampf 2018 verwendet. Die Partei bestätigte das auf Nachfrage. Ermittlungen wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen habe es wegen des Motivs keine gegeben.
In den Kommentaren unter seinem X-Beitrag wird Maximilian Krah dutzende Male darauf hingewiesen, dass das AfD-Motiv nicht das richtige sei. Aber es finden sich auch Stimmen, die seiner Darstellung folgen und empört reagieren: „Die Justiz ist außer Kontrolle“, schreibt ein Nutzer etwa. Ein anderer: „Wir sind auf dem besten Weg zu einer politischen Justiz wie in der ehemaligen DDR.“ Krah selbst reagierte bis zur Veröffentlichung nicht auf Nachfragen von CORRECTIV.Faktencheck zu seinem Beitrag oder woher die von ihm verbreiteten Motive stammen.
Falsches AfD-Plakat wird seit Anfang Februar in Sozialen Netzwerken geteilt
Neben Krah teilten auch andere Accounts das falsche Plakat, häufig im Vergleich mit dem vermeintlichen Motiv der CDU. Die früheste Version fanden wir in einem Beitrag vom 4. Februar auf Facebook. Insgesamt werden die Beiträge tausendfach geteilt.
Eine Bilderrückwärtssuche mit dem falschen AfD-Plakat gibt außerdem Hinweise darauf, dass es nie zur Wahlwerbung eingesetzt wurde: Wir finden das Motiv nicht vor Februar 2026 und nur in dem spezifischen Kontext des Vergleichs mit der CDU. In den Informationen zum Bild gibt Google außerdem an, das Motiv sei mit KI erstellt worden. Die Partei reagierte auf eine Nachfrage dazu bis zur Veröffentlichung nicht.

Google bettet in Inhalte, die mit der eigenen KI generiert werden, ein digitales Wasserzeichen ein, die sogenannte „SynthID“. Diese Kennzeichnung – für Menschen nicht zu sehen – kann Google auslesen und so identifizieren, ob ein Inhalt generiert wurde oder ob es sich um ein echtes Bild handelt. Auch bei dem gefälschten CDU-Plakat, wurden laut Googles KI-Assistent Gemini „wesentliche Teile mit Google-KI bearbeitet oder erstellt.“
Tino Chrupalla spricht mit Caren Miosga über Möllers Plakat – Unklarheiten in der Sendung
Für Verwirrung das streitbare Motiv betreffend dürfte auch die Sendung von „Caren Miosga“ am 8. Februar in der ARD gesorgt haben. Darin spricht Miosga den AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla unter anderem auf das Verfahren gegen Wilko Möller an. Chrupalla fordert daraufhin, das Plakat doch einmal einzublenden, „damit die Leute auch mal sehen, um was es sich hier wirklich handelt“.
Eingeblendet wird das echte Wahlplakat, also die Version, bei der die Eltern hinter den Kindern stehen und die Arme vor den Körper strecken, für die Möller jetzt verurteilt wurde. Trotzdem sagt Chrupalla in dem Moment „Das ist es nicht“ und Miosga antwortet: „Das ist es nicht, aber da sieht man es“. Dazu, was die Moderatorin hier gemeint haben könnte, haben wir nachgefragt. Die Erklärung: Im Studio hätten Miosga und Chrupalla auf sogenannte Vorschau-Monitore geblickt, auf denen im Moment der Einblendung zunächst ein anderes Motiv zu sehen gewesen sei. „Für das Fernsehpublikum war dieser Ablauf nicht nachvollziehbar, da auf den Bildschirmen ausschließlich das korrekte Motiv zu sehen war“, so eine Sprecherin des NDR. Ausschnitte der Sendung, die den Moment zeigen, werden zusammen mit den falschen Plakaten verbreitet.
Fazit: Unter anderem AfD-Politiker Maximilian Krah veröffentlichte eine Collage, um auf vermeintlich andere Maßstäbe der Justiz hinzuweisen, die seinen Parteikollegen für die Darstellung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilte, ähnliche Motive anderer Parteien aber ignoriert. Das angebliche AfD-Plakat ist jedoch nicht das Motiv, um das es vor Gericht ging. Auf dem echten Plakat stehen sich zwei Menschen gegenüber und heben einen gestreckten Arm vor dem Körper bis auf Augenhöhe, was laut Gerichtsurteil der Definition eines Hitlergrußes entspricht. Krah und andere verbreiten das falsche Motiv zusammen mit einem angeblichen Plakat der CDU, das nie von der Partei genutzt wurde.
Redigatur: Steffen Kutzner, Max Bernhard