Wirtschaft und Umwelt

Warum EU-Strafgelder für US-Techfirmen nicht mit Steuern europäischer Firmen vergleichbar sind

Online macht ein Nutzer mit einer Grafik Stimmung gegen die EU. Die habe 2024 mehr durch Strafen gegen US-Techkonzerne eingenommen als durch Steuern von europäischen Tech-Unternehmen. Das ergibt wenig Sinn, denn die EU erhebt keine Steuern.

von Matthias Bau

Im Jahr 2024 ahndete die EU-Kommission Verstöße von Apple und Meta, online finden das manche offenbar unfair und ziehen einen schiefen Vergleich zwischen Steuern und Strafzahlungen (Symbolbild: Michael Kappeler / DPA / Picture Alliance)
Behauptung
Die EU habe 2024 mit 3,8 Milliarden Euro mehr Geld durch Strafzahlungen von US-Tech-Unternehmen eingenommen, als durch die Besteuerung von heimischen Tech-Unternehmen, die 3,2 Milliarden Euro eingebracht habe.
Bewertung
Falsch. Die Daten vermischen EU-Strafzahlungen mit Bußgeldern, die US-Tech-Unternehmen an EU-Mitgliedstaaten zahlen müssen. Zudem erhebt die EU keine eigenen Steuern von heimischen Tech-Unternehmen. Gelder der Körperschaftssteuern erhalten die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Die Zahl der börsennotierten europäischen Tech-Unternehmen ist nicht vollständig abgebildet.

Auf X behauptet ein Nutzer im Dezember 2025, die EU habe im Jahr 2024 durch Strafzahlungen von US-Tech-Unternehmen 3,8 Milliarden Euro eingenommen, durch die Besteuerung heimischer Tech-Unternehmen aber nur 3,2 Milliarden Euro. Die Behauptung illustriert er mit einem Balkendiagramm, das Zahlungen verschiedener Unternehmen zeigen soll. Der Beitrag wurde über vier Millionen Mal angesehen und tausendfach geteilt. US-Präsident Donald Trump kommentierte dazu am 15. Januar 2026 auf Truth Social, das sei unfair für US-amerikanische Tech-Unternehmen. 

Die Strafzahlungen sorgen immer wieder für Spannungen zwischen der EU, den großen Digitalkonzernen und den USA. Das Diagramm auf X soll offenbar untermauern, dass die Bußgelder für US-Unternehmen unfair seien. Doch die Daten sind falsch zusammengestellt, ihr Vergleich nicht sinnvoll.

Auf X stellt ein Nutzer von der EU verhängte Strafzahlungen an US-Tech-Unternehmen (links) Steuerzahlungen von europäischen Tech-Unternehmen (rechts) gegenüber. Letztere werden aber nicht von der EU erhoben und entsprechen demnach keinen EU-Einnahmen.
Auf X stellt ein Nutzer von der EU verhängte Strafzahlungen an US-Tech-Unternehmen (links) Steuerzahlungen von europäischen Tech-Unternehmen (rechts) gegenüber. Letztere werden aber nicht von der EU erhoben und entsprechen demnach keinen EU-Einnahmen. (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

In seinem Beitrag behauptet der Nutzer auf Englisch: „Die EU nimmt durch Strafen gegen US-amerikanische Technologieunternehmen mehr ein als durch Steuern auf alle börsennotierten europäischen Technologieunternehmen.“ Die Angaben zu den gezahlten Körperschaftssteuern (Englisch: corporate income tax) der europäischen Unternehmen von 2024 stammen offenbar teils aus deren eigenen Berichten. Doch anders als behauptet, sind nicht alle börsennotierten Tech-Unternehmen in Europa in dem Diagramm abgebildet – es fehlen etwa das deutsche Unternehmen Scout24 SE, das das Portal Immobilienscout betreibt, oder die schwedische Klarna Bank AB.

Nicht die EU, sondern EU-Mitgliedsstaaten erheben Körperschaftssteuer von Unternehmen

Zudem erhebt die EU aktuell weder eine Körperschaftssteuer noch andere Steuern. Auf einer Informationsseite der EU heißt es dazu: „Die EU ist an der Steuererhebung und der Festsetzung von Steuersätzen nicht direkt beteiligt. Über die Höhe der von den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern gezahlten Steuern entscheiden deren jeweilige nationale Regierungen, die auch beschließen, wofür die eingenommenen Steuergelder ausgegeben werden.“ Die Regeln zur Körperschaftsteuer würden von den nationalen Behörden festgelegt. Die EU sei lediglich daran beteiligt, die verschiedenen Steuern in den EU-Staaten durch Vorschriften aneinander anzugleichen. 

Georg Jochum, Professor für öffentliches Recht, Steuerrecht, Europarecht und Recht der Regulierung an der Zeppelin Universität schreibt uns auf Anfrage: „Es gibt keine EU-Einkommensteuer oder Unternehmenssteuer. Diese Steuerhoheit liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die EU profitiert davon allenfalls als dadurch die Beiträge der Mitgliedsstaaten an die EU bezahlt werden.“ Nach dem internationalen Steuerrecht müssten die Gewinne eines Konzerns am Sitz des Konzerns versteuert werden.

Für Konzerne, die in den USA tätig sind, gelte dabei, dass deren Tochtergesellschaften „dem jeweiligen örtlichen Steuerrecht“ unterliegen und dort der Körperschaftsteuer unterworfen seien. „Dort suchen sich die Konzerne regelmäßig die Länder aus, die die geringsten Körperschaftsteuern haben“, so Jochum. In der EU galt vor allem Irland lange als Steueroase für Digitalkonzerne, auch die Niederlande haben niedrige Steuersätze für Unternehmen. 

Innerhalb der EU gibt es immer wieder Diskussionen, ob die Mitgliedsstaaten nicht eine gemeinsame Digitalsteuer einführen sollten. Zuletzt wurde die Debatte 2025 durch einen Vorschlag der Grünen-Fraktion im Europaparlament entfacht. Laut einer Berechnung der damals beauftragen Denkfabrik Center for European Policy Studies hätte die EU durch eine fünfprozentige Digitalsteuer 2026 etwa 37,5 Milliarden Euro einnehmen können.

Vergleich von EU-Strafzahlungen und nationalen Körperschaftsteuern ist nicht sinnvoll 

In Bezug auf das Balkendiagramm auf X schreibt uns Jochum, dass sich für ihn daher nicht erschließe, „was Bußgelder mit Besteuerung zu tun haben.“ Ähnlich äußerte sich auch Christoph Trautvetter auf unsere Anfrage. Er erarbeitete für das Netzwerk Steuergerechtigkeit einen Vorschlag, wie Digitalkonzerne fairer besteuert werden könnten. Auf Anfrage schreibt er uns, er verstehe nicht, was das Diagramm zeigen soll.

Der darin aufgestellte Vergleich von EU-Strafzahlungen und nationalen Steuereinnahmen ist demnach nicht sinnvoll. 

Diese Sanktionen verhängte die EU 2024 gegen Meta und Apple

Unsere Nachrechnungen zeigen auch, dass die Daten im Diagramm falsch zusammengestellt sind. Denn unter die vermeintlichen Sanktionen der EU in 2024 fallen auch solche, die nicht von der EU, sondern von nationalen Behörden erhoben wurden und entsprechend an die jeweiligen EU-Mitgliedstaat fließen. 

So teilte uns Paula Ritter-Moschütz, Pressesprecherin für den Bereich Wettbewerb und Zoll der Europäischen Kommission mit, dass die EU 2024 lediglich kartellrechtliche Verstöße von Apple und Meta geahndet habe. 

Gegen Apple verhängte die Kommission eine Strafzahlung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung über den eigenen App Store dazu genutzt habe, Hinweise auf bestimmte Musik-Streaming-Anbieter zu verhindern. Meta hingegen erhielt eine Strafe in Höhe von rund 798 Millionen Euro, weil das Unternehmen sein Soziales Netzwerk Facebook in unzulässiger Weise mit dem Facebook Marketplace verbunden habe. Das Geld aus diesen Sanktionen fließt in den EU-Haushalt.

Weitere Sanktionen gegen Tech-Unternehmen durch Nationalstaaten und deren Behörden verhängt

Doch in dem Diagramm auf X sind auch Bußgelder aus 2024 enthalten, die nicht von der EU, sondern von einzelnen Mitgliedsstaaten verhängt wurden. Solche Strafen fließen nicht in den EU-Haushalt ein. Auch hier ist der Beitrag also ungenau, denn er verrechnet diese einfach. Zwei Beispiele zeigen das. 

So musste Meta gleich zweimal Strafen in Irland zahlen. Die irische Datenschutzbehörde DPC gab im Dezember 2024 bekannt, Meta müsse 251 Millionen Euro Strafe zahlen, weil der Konzern, dessen europäischer Firmensitz sich in Irland befindet, unzulänglich mit einem Datenleck umging, bei dem unter anderem Namen, Email-Adressen und Telefonnummern von Nutzerinnen und Nutzern öffentlich wurden. Bereits im September 2024 hatte die Behörde den Konzern zu einer Strafzahlung von 91 Millionen Euro verpflichtet, weil er die Passwörter von Nutzerinnen und Nutzern teils unverschlüsselt gespeichert hatte. 

Auch Linkedin musste die im Diagramm abgebildeten 310 Millionen Euro in Irland zahlen, weil sie persönliche Daten von Mitgliedern nutzte, um ihnen personalisierte Werbung auszuspielen und dabei deren Zustimmung nicht ordnungsgemäß einholte. Open AI und Clearview AI wurden hingegen von der italienischen beziehungsweise der niederländischen Datenschutzbehörde zu Strafzahlungen verpflichtet.

Der Beitrag stellt also einen Vergleich auf, der inhaltlich nicht haltbar ist und arbeitet dabei noch mit falschen Aussagen zu Strafzahlungen und zum Steuerrecht in der EU. Auf eine Anfrage dazu reagierte der X-Nutzer nicht. 

Transparenzhinweis: CORRECTIV ist seit 2017 in einer Kooperation mit dem Konzern Meta, um Desinformation auf dem Sozialen Netzwerk zu bekämpfen. Mehr Informationen zu der Kooperation erhalten Sie hier. Über Entwicklungen zu dieser Kooperation hat CORRECTIV hier berichtet.

Redigatur: Paulina Thom, Kimberly Nicolaus

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu Strafzahlungen für Apple, 4. März 2024: Link (Englisch)
  • Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu Strafzahlungen für Meta, 14. November 2024: Link (Englisch)