Gesundheitsreform: AfD-Politiker streut Falschbehauptung zu Asylbewerbern
Die Regierung plant eine Gesundheitsreform, auch bei den gesetzlichen Krankenkassen. AfD-Politiker Bernd Schattner nimmt das zum Anlass, um Stimmung gegen Asylbewerber zu machen. Der Staat zahle sofort nach ihrer Ankunft alle Leistungen der Gesundheitsversorgung, behauptet er. Das stimmt nicht.
Das Gesundheitsministerium plant aufgrund von Milliarden-Defiziten Reformen für die gesetzliche Krankenversicherung. Bereits im März hatte eine Expertenkommission dazu Sparvorschläge vorgelegt, durch Medienberichte wurde bekannt: Änderungen könnte es im Zuge der Gesundheitsreform auch bei der Familienversicherung geben, so soll die bislang kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Bernd Schattner nahm die Pläne der Regierung Ende März 2026 zum Anlass, um mit Videos auf Facebook und Tiktok Stimmung gegen Asylbewerber zu machen. Während die Familienversicherung abgeschafft werde, schreibt er im Text zu den Videos, gebe es eine „Gratis-Kasse für Asylbewerber“. Sie bekämen sofort nach ihrer Ankunft alle Leistungen vom Staat finanziert, heißt es in den Beiträgen, für die Schattner zehntausende Likes bekam. Doch seine Behauptungen stimmen nicht.
Reformpläne: Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 nur noch teilweise kostenlos sein
Die Familienversicherung wird nicht abgeschafft, sondern soll angepasst werden. Mitte April konkretisierte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Pläne. Demnach soll der Hauptversicherte für den bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner ab 2028 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen.
In seinem Video behauptet Schattner, dass ein Beitrag von 225€ „fällig werde“ und beruft sich dabei offenbar auf einen Bericht der Bild, den er im Video einblendet. Auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck schreibt das Bundesgesundheitsministerium, dass die Expertenkommission zwar einen Pauschalbetrag vorgeschlagen hätte, sich das Ministerium aber gegen einen solchen Pauschalbetrag entschieden habe.
Ministerin Warken erklärte zudem: „Weiterhin beitragsfrei mitversichert werden Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenze“.
Schattner stellt in seinem Beitrag zudem die Regelungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber falsch dar. Anders als behauptet, finanziert der Staat für sie nicht sofort nach ihrer Ankunft alle Gesundheitsleistungen. Schattner antwortete auf eine Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck nicht.
Asylbewerber erhalten erst nach 36 Monaten regulären Zugang zu medizinischer Versorgung
Asylsuchende erhalten erst nach 36 Monaten regulären Zugang zu medizinischer Versorgung. Zuvor werden sie nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ behandelt, die Kosten übernimmt das Sozialamt. Geregelt ist das in Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetz.
Nach einer Wartezeit von 36 Monaten erhalten Asylbewerberinnen und -bewerber laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Gesundheitskarte, sind jedoch noch nicht automatisch Mitglied bei einer Krankenversicherung. Laut einer GKV-Sprecherin erhalten sie nun aber alle Regelleistungen außer Mutterschafts- und Krankengeld. Asylsuchende, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, sind pflichtversichert und zahlen – wie alle anderen auch – ihre Beiträge.
Erst wenn der Asylantrag angenommen und der Schutzstatus anerkannt wird, sind Asylberechtigte regulär pflichtversichert. Gehen sie einer Arbeit nach, zahlen sie wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger entsprechende Beiträge selbst ein – und tragen so zu einer niedrigeren Beitragsbelastung für alle bei. Wer keiner Arbeit nachgeht, für den übernehmen – wie auch beim Rest der Bevölkerung – die Arbeitsagenturen oder Jobcenter die Beitragszahlungen. Dadurch hat man Anspruch auf medizinische Versorgung, für die die Krankenkasse die Kosten trägt.
Redigatur: Sarah Thust, Matthias Bau
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
- Asylbewerberleistungsgesetz: Link (archiviert)
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