Europa

Kein neues EU-Gesetz: Nein, Autofahrer müssen nicht alle fünf Jahre zur Führerscheinprüfung

In Sozialen Netzwerken wird ein Artikel geteilt, der genau das behauptet. Was viele Nutzer überlesen: Es handelt sich um einen Aprilscherz.

von Cristina Helberg

_DSF7414-1
Im Netz werden falsche Meldungen zu einem angeblichen neuen EU-Gesetz zu Führerscheinen geteilt. (Foto: Ivo Mayr / CORRECTIV)
Bewertung
Frei erfunden
Über diese Bewertung
Völlig falsch. Es gibt kein EU-Gesetz, dass eine Führerscheinprüfung im Fünf-Jahres-Turnus für den allgemeinen Führerschein vorsieht.

Hat die EU beschlossen, dass ab 2020 Autofahrer alle fünf Jahre eine Führerscheinprüfung ablegen müssen? Das suggeriert ein Artikel der Webseite Auto Zeitung vom 1. April 2019. „Autofahrer sollen künftig alle fünf Jahre zur Führerschein-Prüfung. Dieses Gesetzesvorhaben brachte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc auf den Weg. Schon 2020 soll das neue EU-Gesetz in Kraft treten“, heißt es dort.

Während der erste Abschnitt noch glaubwürdig geschrieben ist, dürften Leser im zweiten Abschnitt hellhörig werden. „In der Geschicklichkeitsprüfung soll die Fahrzeugbeherrschung nachgewiesen werden, in dem Autofahrer einäugig rückwärts einparken müssen“, steht dort. In einem Update machte die Auto Zeitung deutlich, dass es sich um einen Aprilscherz handelte. Mittlerweile ist der Beitrag auf der Seite der Auto Zeitung nicht mehr verfügbar. Die Seite Connectiv kopierte den Artikel der Auto Zeitung  und veröffentlichte ihn ohne Hinweis auf Satire. Mittlerweile ist auch dieser Beitrag nicht mehr verfügbar.

Beitrag der Seite „Auto Zeitung“ mit Update und Hinweis auf Aprilscherz. (Screenshot: CORRECTIV)

Aprilscherz ist nicht neu

Der Aprilscherz zu der angeblichen Einführung einer regelmäßigen Führerscheinprüfung ist bereits häufiger im Netz aufgetaucht. Vergangenes Jahr kursierten pünktlich zum 1. April ähnliche Meldungen. Die vermeintliche Zeitung „Kölner Abendblatt“ meldete: „Theorie Führerscheinprüfung nun alle 5 Jahre“. Dabei gibt es diese Zeitung gar nicht.

Aprilscherz Meldung der angeblichen „Kölner Zeitung“ vom 1. April 2018. (Screenshot: CORRECTIV)

Wer auf der Webseite etwas weiter nach unten scrollt, entdeckt einen Hinweis: „Dieser Zeitungsartikel wurde mit Paul Newsman erstellt. Hier kann jeder innerhalb von Sekunden eigene Satire oder Scherzartikel in verschiedenen fiktiven Magazinen veröffentlichen. Daher solltest du diesen Artikel auf gar keinen Fall als seriöse Quellenangabe nutzen.“

Hinweis unter dem Artikel der vermeintlichen Nachrichtenseite „Kölner Abendblatt“. (Screenshot: CORRECTIV)

Bundesverkehrsministerium und Europäische Kommission dementieren

Auf Nachfrage von CORRECTIV dementieren sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die Europäische Kommission die Einführung einer regelmäßigen Führerscheinprüfung alle fünf Jahre durch ein neues EU-Gesetz. „Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) liegen keine Kenntnisse über ein Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene vor, das eine Führerscheinprüfung im Fünf-Jahres-Turnus vorsieht“, so das Bundesverkehrsministerium.

Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Presseanfrage von CORRECTIV

Der Sprechers der Europäischen Kommission in Deutschland schreibt: „Das ist nicht korrekt. Es gibt kein solches EU-Gesetz und ist auch nicht geplant.“

Antwort des Sprechers der Europäischen Kommission in Deutschland auf eine Presseanfrage von CORRECTIV

Fünf-Jahres-Regel für LKW-Führerscheine

Für die LKW-Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE gibt es jedoch tatsächlich eine Fünf-Jahres-Regel. Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden „grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert“, wie der TÜV Nord auf seiner Website schreibt.

Hinweis zur Fünf-Jahresregel für die LKW-Führerscheinklassen auf der Website des TÜV Nord