Ist ein Kreuz auf einem Stimmzettel ungültig, wenn es über den Rand des Kästchens geht? Diese Behauptung hat das Faktencheck-Team von CORRECTIV bereits vor der Bundestagswahl 2017 geprüft. Anlass war ein Bild eines Zettels, das im Netz kursierte und derzeit vor der EU-Wahl erneut auf Facebook geteilt wird. Darauf steht: „Die Wahlleiter sind angewiesen, bei den Stimmen, die für die AfD sind, darauf zu achten, daß das Kreuz in der Mitte des Kreises sitzt und die Ränder nicht überschrieben sind. Wenn die Ränder überschrieben sind, wird die Stimme als ungültig erklärt.“ Das ist falsch.

Richtig ist: Beide Kreuze, die auf dem Zettel zu sehen sind, wären bei einer Wahl gültig. Laut Bundeswahlleiter sind auch Doppelkreuze, Haken oder Punkte zulässig. Das Kreuz muss nicht einmal in den vorgesehenen Kreis gesetzt werden. Wichtig ist nur, dass eindeutig erkennbar ist, für welchen Politiker oder welche Partei gestimmt wird. Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein.

Das Team des Bundeswahlleiters bestätigte zudem 2017 auf Anfrage von CORRECTIV: „Wichtig ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Wenn das Kreuz über den Rand geht, ist die Stimme NICHT ungültig.“
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