Nein, diese Fotos belegen nicht, dass Ska Keller „Mitglied der Terrororganisation Antifa“ ist
Im Netz verbreitet sich eine Bildcollage, mit welcher der Grünen-Spitzenkandidatin Ska Keller vor der EU-Wahl unterstellt wird, sie sei „Mitglied der Terrororganisation Antifa“. CORRECTIV hat die Behauptung überprüft.
Die Facebook-Seite „Freiheitliche Aufklärung“ veröffentlichte am 23. Mai eine Bildcollage aus drei Fotos von Ska Keller, der Grünen-Spitzenkandidatin im EU-Parlament. Dazu wird behauptet: „Aufgeflogen! Ska Keller (EU-Politikerin der Grünen) ist offiziell Unterstützerin oder sogar Mitglied der Terrororganisation Antifa!“ Das Posting wurde bisher 8.024 Mal auf Facebook geteilt.
Die Fotos sind echt
Die Bildcollage zeigt drei Motive: ein Porträt von Ska Keller, eines, auf der sie mit einer Sturmhaube zu sehen ist und eines, das sie gemeinsam mit anderen Politikern und einer gängigen Antifa-Flagge zeigt.
Eine Google-Bilderrückwärtssuche zeigt: Das Porträt oben rechts stammt von einer offiziellen Webseite der Grünen. Beim Foto mit der Antifa-Flagge handelt es sich um ein echtes Foto des dpa-Fotografen Patrick Seeger, wie CORRECTIV über eine Suche in der dpa-Bilderdatenbank Picture Alliance verifizieren konnte. Der Münchner Merkur verwendete es für einen Artikel vom 22. Mai. Ska Keller ist darauf mit anderen Abgeordneten im EU-Parlament in Straßburg zu sehen.
Das Foto von Keller in der Sturmhaube findet sich auf ihrem offiziellen Instagram-Account. Die Seite „Freiheitliche Aufklärung“ verlinkt darauf. Sie hatte das Foto am 24. Januar 2016 hochgeladen, mit dem Kommentar: „autonome Schneejogger*in“.
Die Fotos sind echt. Doch belegen sie auch, dass Keller „Mitglied der Terrororganisation Antifa“ ist?
Man kann nicht „Mitglied“ der Antifa werden – und sie ist auch nicht als „Terrororganisation“ eingestuft
Die Aussage kann nicht so pauschal getroffen werden: Die Fotos – und Kellers Bildbeschreibung bei Instagram – zeigen zwar, dass Keller offensichtlich Sympathien für die Antifa hegt. Mehr allerdings nicht.
Der ARD-Faktenfinder hat in einem Beitrag vom 8. Februar zentrale Behauptungen über die Antifa überprüft und verweist darin auf einen Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von April 2018 (PDF). Im Fazit schreibt der Dienst: „Bei der so genannten Antifa handelt es sich nach verbreitetem Verständnis nicht um eine bestimmte, klar umgrenzte Organisation oder Vereinigung, sondern um den Oberbegriff für verschiedene, im Regelfall eher locker strukturierte, ephemere autonome Strömungen der linken bis linksextremen Szene.“ Zudem „wurden bislang weder im In- noch im Ausland einzelne Antifa-Gruppierungen als kriminelle oder terroristische Vereinigungen eingestuft“.
Der ARD-Faktenfinder verweist zudem auf den Verfassungsschutzbericht von 2017 (PDF). Einzelne Antifa-Gruppen werden demnach zwar vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft (ab Seite 138), doch der Dienst beschreibt Antifa oder Antifaschismus nicht als Organisation, sondern als „Aktionsfeld“.
Die Behauptung der Facebook-Seite „Freiheitliche Aufklärung“ stellt die Antifa demnach falsch dar: Es ist nicht möglich, „Mitglied“ der Antifa zu werden und die Antifa ist auch keine „Terrororganisation“; sie kann nicht einmal als „Organisation“ im klassischen Sinne bezeichnet werden. Daher kann Ska Keller auch keine Mitgliedschaft unterstellt werden.