Gesellschaft

Nein, Deutschland steht bei „Internetzensur“ nicht weltweit auf Platz eins – und schon gar nicht vor Nordkorea

Im Netz wird anhand angeblicher Zahlen zu indizierten Büchern und gesperrten Youtube-Videos behauptet, Deutschland habe beim Thema Internetzensur „Nordkorea abgehängt“ und stehe weltweit auf Platz eins. Ein solcher Vergleich ist aber gar nicht möglich.

von Till Eckert

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Laut eines Facebook-Beitrags seien in Deutschland unter anderem „mehr als 6.000 Youtube-Videos aufgrund der aktuellen Gesetzgebung gesperrt“. Stimmt das? (Symbolfoto: Kon Karampelas / Unsplash)
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Größtenteils falsch. Ein Vergleich mit Nordkorea ist nicht möglich. Die Behauptung zu indizierten Büchern ist falsch, die zu gesperrten Youtube-Videos nicht belegbar und irreführend.

„In Deutschland sind mehr als 6.000 Youtube-Videos aufgrund der aktuellen Gesetzgebung gesperrt, sowie über 900 Bücher stehen auf dem Index“, wird in einem Facebook-Beitrag vom 29. August behauptet. Dadurch habe Deutschland „Nordkorea im Eiltempo abgehängt“ und stehe „weltweit in der Internetzensur auf Platz 1“. Bisher wurde der Beitrag mehr als 4.200 Mal geteilt. Stimmen diese Behauptungen? 

Der Facebook-Beitrag vom 29. August. (Screenshot: CORRECTIV)

Eine Google-Suche nach „Internetzensur Deutschland“ führt auf die Seite der österreichischen Faktenchecker von Mimikama, die sich 2018 schon einmal mit dem Thema beschäftigten – laut Screenshot in dem Artikel wurde der Text des Facebook-Beitrags im Wortlaut schon damals auf Facebook verbreitet. Das Ergebnis von Mimikama: Hier wird bewusst in die Irre geführt. Wir haben den aktuellen Stand von Zensur und indizierter Bücher und Youtube-Videos in Deutschland geprüft.

Was zu Zensur im Grundgesetz steht

Im Grundgesetz steht zum Thema Zensur unter Artikel 5 Absatz 1 als letzter Satz: 

Eine Zensur findet nicht statt. 

Eine Einschränkung gibt es dennoch, wie in Absatz 2 des Artikels steht:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Inhalte können in Deutschland per Grundgesetz also nur verboten werden, wenn sie gegen geltende Gesetze verstoßen. Ein Urteil darüber fällt aber nicht die Regierung, sondern letzten Endes ein Gericht. 

Außerdem gibt es in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das 2017 verabschiedet wurde und sich hauptsächlich an Betreiber von Internetplattformen richtet. Plattformen müssen strafbare Inhalte wie beispielsweise Volksverhetzung löschen, wenn sie ihnen gemeldet werden.

Indizierung ist nicht gleich Zensur

Mit dem Begriff „Zensur“ im Facebook-Beitrag ist wahrscheinlich die sogenannte Indizierung verschiedener Medien gemeint. Diese Indizierung wird von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorgenommen, wenn die Inhalte nicht mit dem Jugendschutzgesetz vereinbar sind.

Was laut der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wird. (Screenshot: CORRECTIV)

Wie viele Bücher sind in Deutschland indiziert? 

Wird ein sogenanntes Trägermedium – also ein Film, Spiel, Tonträger oder Printmedium – indiziert, landet es auf einer Liste. Indizierte Trägermedien dürfen zum Beispiel nur noch eingeschränkt in Einzelhandelsgeschäften angeboten und nicht mehr beworben werden. Auf dieser Liste finden sich mit Stand vom 30. August diesen Jahres insgesamt 419 Printmedien. Darunter werden Broschüren, Comics und Bücher gezählt. Dass „900 Bücher“ auf dem Index stehen, wie im Facebook-Beitrag behauptet, ist demnach falsch.

Aktuell indizierte Trägermedien laut Bundesstelle für jugendgefährdende Medien. (Screenshot: CORRECTIV)

Prinzipiell sind solche Medien Erwachsenen weiterhin zugänglich, weil es sich nicht um ein generelles Verbot des Mediums handelt, sondern nur um ein Verbreitungsverbot, das verhindern soll, dass Jugendliche unter 18 Jahren damit in Berührung kommen. 

Die Bundesstelle für jugendgefährdende Medien zu den Folgen einer Indizierung. (Screenshot: CORRECTIV)

In den Statistiken der Bundesstelle für jugendgefährdende Medien werden aber auch durch die Ermittlungsbehörden beschlagnahmte Medien aufgenommen, wenn sie etwa wegen Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten oder Verbreitung kinderpornografischen Materials verboten sind. Insgesamt betrifft das mit Stand vom 30. August 807 Trägermedien. Die Vorsitzende der Bundesstelle, Martina Hannak, sagte Mimikama auf Anfrage dazu: „Eine vollständige Auflistung aller durch Strafgerichte beschlagnahmten Printmedien gibt es nicht. Die Bundesprüfstelle veröffentlich in ihrem amtlichen Mitteilungsblatt Beschlagnahmebeschlüsse, soweit sie hiervon Kenntnis erlangt.“

Sind wirklich 6.000 Youtube-Videos wegen „der aktuellen Gesetzgebung“ gesperrt? 

Die Liste indizierter Telemedien, oder „Online-Angebote“ – worunter auch Youtube-Videos fallen –, ist nicht öffentlich. Die Bundesstelle für jugendgefährdende Medien stellt Herstellern von Filterprogrammen laut eigenen Angaben ein Modul zur Verfügung, mit dem die entsprechenden Inhalte auf Plattformen automatisch indiziert werden können. 

Die Bundesstelle für jugendgefährdende Medien zum Modul zur Filterung indizierter Online-Angebote. (Screenshot: CORRECTIV)

Insgesamt sind mit Stand vom 30. August 5.421 Online-Angebote indiziert, weil sie als jugendgefährdend eingestuft wurden. Das bezieht sich jedoch nicht nur auf Youtube-Videos.

Wenn auf Youtube ein Video in „Deutschland nicht verfügbar“ ist, also nicht angezeigt wird, kann das auch verschiedene andere Gründe haben: Es können Urheberrechtsstreitigkeiten vorliegen, die Macher des Videos selbst haben es eventuell nur auf bestimmte Regionen begrenzt, oder die Inhalte verstoßen gegen Youtubes Richtlinien. In der Vergangenheit waren Videos häufig wegen Streitigkeiten zwischen Youtube und der Musikverwertungsgesellschaft Gema gesperrt; mittlerweile hat sich das geändert, weil die beiden Parteien sich geeinigt haben

Dass Videos in Deutschland aufgrund der aktuellen Gesetzgebung gesperrt werden können, stimmt zwar demnach, aber der suggerierte Zusammenhang mit staatlicher Zensur ist irreführend. Zudem ist nicht belegbar, wie viele Videos in Deutschland aufgrund verschiedener Gründe nicht verfügbar sind. Youtube-Pressesprecher Georg Nolte schrieb CORRECTIV auf Anfrage, dass er dazu keine Angaben machen könne, verwies aber auf einen aktuellen Blog-Beitrag der Youtube-Chefin Susan Woijcicki vom 3. September. Daraus geht nur hervor, dass allein wegen Verstößen gegen Hassrede gemäß der Youtube-Richtlinen weltweit mittlerweile mehr als 100.000 Videos entfernt wurden.

Vergleich mit Nordkorea ist nicht möglich – allein weil unter anderem Youtube dort komplett blockiert ist

Dass Deutschland Nordkorea in Sachen Internetzensur abgehängt habe und nun weltweit auf Platz eins stehe, ist allein deshalb falsch, weil Youtube in Nordkorea seit 2016 nicht zugänglich ist: Laut Medienberichten blockierte das Land Anfang 2016 neben der Video-Plattform auch Facebook und Twitter. 

Auf der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ steht Deutschland im Jahr 2019 auf Platz 13, Nordkorea belegt den vorletzten Platz vor Turkmenistan (PDF). Das Auswärtige Amt schreibt, dass die „krasse Verletzung individueller Rechte wie Informations-, Presse-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit systemimmanent“ in Nordkorea sei; Medien seien „durchgängig staatlich kontrolliert“.

Was das Auswärtige Amt über Informations- und Pressefreiheit in Nordkorea schreibt. (Screenshot: CORRECTIV)

In einem Bericht der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats in Nordkorea von 2014 steht (unter Punkt 30): „Der Zugang zu Fernseh- und Radiosendungen sowie zum Internet ist stark eingeschränkt, und alle Medieninhalte sind stark zensiert und müssen den Richtlinien der Arbeiterpartei von Korea entsprechen.“

Aus einem Bericht der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats in Nordkorea. (Screenshot: CORRECTIV)