Gesellschaft

Nach Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrats: Was aktuell bei Zahnbehandlungen für Geflüchtete gilt

Ein CDU-naher Unternehmerverband hat vorgeschlagen, dass gesetzlich Versicherte ihre Zahnarztkosten selbst tragen sollen. Das lässt ein altes Thema wieder hochkochen: angeblich kostenfreie Zahnbehandlungen für Geflüchtete und Migranten. Dabei fehlt einiges an Kontext.

von Paulina Thom

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Über Zahnarztbehandlungen von Geflüchteten und Asylsuchenden kursiert online immer wieder Irreführendes – anders als behauptet werden Behandlungen in den ersten drei Jahren nur in Ausnahmefällen übernommen (Symbolbild: Franz Feiner / Eibner-Pressefoto / Picture Alliance)

Anfang Februar schlug der CDU-Wirtschaftsrat, ein Lobbyverein, in einem Reformpapier vor, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. Dem Vorschlag folgte eine empörte Debatte, die Bundesregierung stellte klar, dass sie keine solchen Pläne hätte.

Einige Nutzerinnen und Nutzer in Sozialen Netzwerken nahmen die Debatte zum Anlass, eine alte, falsche Behauptung wieder aufzuwärmen: Angeblich würden Geflüchtete umsonst eine zahnmedizinische „Vollversorgung“ erhalten. Auch einige AfD-Politiker sprangen auf die Debatte auf. Besonders häufig verbreitet sich ein Sharepic des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier, das offenbar Neid befeuern soll. Darin heißt es: „Migranten, die noch nie eingezahlt hätten“ würden „weiter die Zähne gemacht“ bekommen. Auf welche Bevölkerungsgruppe Münzenmaier sich konkret bezieht, ist unklar, auf eine Anfrage antwortete er nicht inhaltlich. So pauschalisierend ist sie nicht korrekt.

Sharepic auf Facebook
Dieses Sharepic vom AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier verbreitet sich in Sozialen Netzwerken. Dabei fehlt Kontext. (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Geflüchtete erhalten Zahnbehandlung laut Gesetz nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ 

Denn Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten erst nach 36 Monaten regulären Zugang zu medizinischer Versorgung. Zuvor sind sie nicht krankenversichert und werden nur bei „akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen“ behandelt, die Kosten übernimmt dann das Sozialamt. Ausnahmen gibt es für werdende Mütter. Geregelt ist das in Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetz. Konkret steht hier auch: „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ Für ihre Behandlungen benötigen Asylbewerberinnen und -bewerber in der Regel einen Behandlungsschein vom Sozialamt.

Nach der Wartezeit von 36 Monaten erhalten Asylbewerberinnen und -bewerber laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine Gesundheitskarte – das Sozialamt übernimmt auch hier die Kosten. Eine Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung besteht nach wie vor nicht, aber die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders ist das bei Asylsuchenden, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen: Sie sind pflichtversichert und zahlen – wie alle anderen auch – ihre Beiträge.

2024 haben die Bundesländer laut Statistischem Bundesamt für besondere Leistungen der Asylsuchenden rund 1,24 Milliarden Euro ausgegeben – das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt auf Nachfrage mit, rund 754 Millionen Euro entfielen auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Wie viel davon konkret nur auf Zahnbehandlungen entfiel, kann das BMAS nicht aufschlüsseln. Zum Vergleich: Für die zahnärztliche Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden 2024  rund 18,2 Milliarden Euro ausgegeben.

Studie: Geflüchtete gehen deutlich seltener zum Zahnarzt als Gesamtbevölkerung

Im Rahmen einer Studie der Universität Bielefeld aus 2024 gaben bei einer Umfrage unter Asylbewerberinnen und -bewerbern etwa 38 Prozent an, im vorherigen Jahr von einem Zahnarzt behandelt worden zu sein. Etwa 41 Prozent gaben an, dass sie in Deutschland noch nie beim Zahnarzt waren.

Damit werden sie deutlich seltener von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt behandelt als die Gesamtbevölkerung: In einer anderen Umfrage des Robert-Koch-Instituts gaben nämlich rund 82 Prozent an, in den vergangenen zwölf Monaten bei einer zahnmedizinischen Untersuchung gewesen zu sein. Auch wenn die Daten nur begrenzt miteinander vergleichbar seien, bestätigte sich dies auch in anderen internationalen Studien, so die Autoren.

Ohne Zuwanderung wäre die Beitragsbelastung gesetzlich Krankenversicherten höher

Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber können Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Gehen sie einer Arbeit nach, zahlen sie wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger entsprechende Beiträge selbst ein – und tragen so zu einer niedrigeren Beitragsbelastung für alle bei. So hat der Tagesspiegel gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse errechnet, dass die Zuwanderung zwischen 2012 und 2020 eine Entlastung in Höhe von etwa acht Milliarden Euro im Jahr bedeutete.

Wer keiner Arbeit nachgeht, für den übernehmen – wie auch beim Rest der Bevölkerung – die Arbeitsagenturen oder Jobcenter die Beitragszahlungen. Dadurch hat man Anspruch auf medizinische Versorgung, für die die Krankenkasse die Kosten trägt. Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, können bei ihrer Krankenkasse für den Zahnersatz einen Härtefall beantragen.

Narrativ der Zahnbehandlungen für Asylsuchende kursiert seit Jahren 

Die irreführende und pauschalisierende Behauptung über Zahnbehandlungen für Geflüchtete ist nicht neu. 2023 behauptete CDU-Chef Friedrich Merz, abgelehnte Asylbewerber „sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen“. Deutsche Bürger würden dagegen keine Termine bekommen. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer widersprach.

Immer wieder kursiert zudem eine ZDF-Frontal-Sendung aus Februar 2025, in der ein anonymer Arzt berichtete, für Asylbewerber bezahle das Sozialamt jede Behandlung. Die Sendung wurde von Behörden und Fachleuten vielfach als fehlerhaft oder irreführend kritisiert. Auch falsche Summen über die Kosten der Behandlungen kursierten bereits in Sozialen Netzwerken, wie wir hier berichteten.

Redigatur: Sara Pichireddu, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Asylbewerberleistungsgesetz: Link (archiviert)
  • Asylbewerberleistungen Bruttoausgaben, Statistisches Bundesamt, 18. August 2025: Link (archiviert)
  • Studie: „Inanspruchnahme zahnmedizinischer Leistungen bei geflüchteten Menschen in Deutschland: Ergebnisse des bevölkerungsbezogenen Surveys RESPOND“, Journal of Health Monitoring, 17. Januar 2024: Link (archiviert)
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