Politik

Was hinter dem Vorwurf zu Merz’ Gehaltserhöhung steckt

Eine Frau kritisierte Friedrich Merz dafür, dass er versucht habe, sich eine Gehaltserhöhung von 64.000 Euro im Jahr zu geben. Merz dementierte, doch ein inzwischen überarbeiteter Gesetzentwurf lässt eine Frage offen.

von Paulina Thom

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Ende April behauptete Friedrich Merz beim Tag des Lokaljournalismus, es sei nie erwogen worden, sein Gehalt zu erhöhen. Doch ein Entwurf des Bundesinnenministeriums sah eine solche Erhöhung indirekt vor. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert / DPA / Picture Alliance)

Bei einer Veranstaltung zum Tag des Lokaljournalismus Ende April mit Friedrich Merz kritisierte eine Frau aus dem Publikum, dass die Regierung bei der Gesundheitsversorgung sparen wolle, der Bundeskanzler aber versucht habe, sich eine Gehaltserhöhung von 64.000 Euro pro Jahr zu geben. Darauf entgegnete Merz: „Zu keinem Zeitpunkt ist von irgendjemandem erwogen worden, die Bezüge der Mitglieder der Regierung anzuheben“, auch nicht von ihm. Es handle sich um eine Falschbehauptung, so Merz.

Online werfen ihm einige vor, damit die Unwahrheit gesagt zu haben, etwa der ehemalige AfD-Politiker Georg Pazderski oder der Ex-Bild-Chef Julian Reichelt, der nun Chefredakteur beim rechtspopulistischen Onlinemedium Nius ist.

Tatsächlich lag ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der zwar keine explizite und direkte Gehaltserhöhung für den Kanzler enthielt. Dem Entwurf nach wäre sein Gehalt allerdings gestiegen – ob das bewusst erwogen wurde oder ein Fehler war, lässt sich nicht unabhängig prüfen. Das Vorhaben wurde mittlerweile angepasst, allerdings erhält der Kanzler durch tarifliche Erhöhungen dennoch ein höheres Gehalt. Im Folgenden erklären wir die Details.

Innenministerium muss laut Bundesverfassungsgericht bei Beamtengehältern nachbessern

Das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Innenministerium gab den entsprechenden Gesetzentwurf am 14. April in die Ressortabstimmung. Grund für die Gesetzesänderung war unter anderem, dass das Bundesverfassungsgericht die Besoldung von Beamten in Berlin von 2008 bis 2020, bis auf wenige Ausnahmen, für verfassungswidrig erklärt hatte – die Bezüge waren zu gering.

Der Gesetzentwurf war nicht öffentlich, jedoch lag er Mitte April einigen Medien vor. Zunächst berichteten der Spiegel und die Bild darüber. Laut Spiegel waren neben dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch die angespannte Sicherheitslage und der Wettbewerb um Fachkräfte weitere Begründungen für die Erhöhungen. Die Bild veröffentlichte erste konkrete Zahlen. Auf Nachfrage wollte das BMI sich dazu nicht äußern.

Die stärkste Erhöhung sollte es demnach in der Besoldungsgruppe B11 geben, diese gilt etwa für Staatssekretäre. Das Gehalt sollte hier um 19,7 Prozent auf 19.831 Euro pro Monat steigen (zuvor 16.567 Euro). Dabei hätte es sich um eine außertarifliche Erhöhung gehandelt, denn die liegt für den öffentlichen Dienst zum 1. Mai 2026 bei 2,8 Prozent.

Kanzlergehalt ist laut Gesetz an Beamtenbesoldung gekoppelt

Nun kommt der Knackpunkt: Laut Paragraph 11 des Bundesministergesetzes sind die Gehälter des Kanzlers und der Minister an die Besoldungsgruppe B11 gekoppelt. Das heißt, ihr Gehalt steigt automatisch mit, und zwar zu einer bestimmten Formel: Der Kanzler erhält den rund 1,67-fachen Satz des B11-Grundgehalts, seine Minister und Ministerinnen den rund 1,33-fachen Satz. Wenn das Gehalt bei B11 – wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen – um 3.264 Euro gestiegen wäre, hätte Merz pro Monat etwa 5.440 Euro mehr erhalten. Aufs Jahr gesehen wären das mehr als 65.000 Euro gewesen, was in etwa der potenziellen Gehaltserhöhung entspricht, die die Frau aus dem Publikum am Tag des Lokaljournalismus Merz gegenüber vorwarf.

Laut Bild war der Entwurf nach der Abgabe in die Ressortabstimmung am 14. April auch schon auf der Internetseite des BMI veröffentlicht worden. Nach Kritik an dem Vorhaben zog das BMI den Gesetzentwurf zurück. Ein Sprecher sagte gegenüber dem Spiegel, die Tabelle zur Besoldungsgruppe B sei „fehlerhaft“ gewesen. Die entsprechend korrigierte Tabellennachlieferung erfolgte am 20. April, heißt es auf unsere Nachfrage.

Dobrindt erklärte später – ähnlich wie der Kanzler auf der Veranstaltung: „Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.“

Kanzler bekommt nach tariflicher Anpassung laut neuem Entwurf rund 9.300 Euro mehr im Jahr

Im neuen Entwurf liegt das Gehalt bei der Gruppe B11 nun bei rund 17.031 Euro pro Monat – dabei handelt es sich um eine rein tarifliche Anpassung und keine Gehaltserhöhung im klassischen Sinne. Steigen die Gehälter im unteren Bereich, müssen laut Bundesverfassungsgericht auch die oberen Gruppen wegen des Lohnabstandsgebots angepasst werden.

Der Kanzler bekäme laut neuem Gesetzentwurf monatlich statt aktuell 27.611 rund 28.383 Euro Amtsgehalt, was aufs Jahr gesehen einer Erhöhung von rund 9.270 Euro entsprechen würde – also deutlich weniger als das ursprünglich durch den Entwurf entstandene Plus von rund 65.000 Euro. Verabschiedet ist der Gesetzentwurf noch nicht (Stand: 11. Mai 2026). Neben seinem Amtsgehalt erhält der Kanzler weitere Zulagen, sodass seine Bezüge bei etwa 40.000 Euro im Monat liegen.

Das Bundespresseamt antwortete auf eine Bitte um Stellungnahme zu Merz’ Äußerung bis zur Veröffentlichung nicht.

Redigatur: Kimberly Nicolaus, Max Bernhard

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht: „Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig“, 19. November 2025: Link (archiviert)
  • Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz), Paragraf 11: Link (archiviert)
  • Überarbeiteter Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz), 14. April 2026: Link (archiviert)