Gesundheit

Krankenkassen zahlen nicht für Viagra, aber manchmal für Brillen

Die Facebook-Gruppe „Wir Kinder der 70er und 80er Jahre“ verbreitet ein Bild mit der Behauptung, Krankenkassen würden für Viagra bezahlen, aber nicht für Brillen. Das Bild ist offensichtlich ein Witz. Die Behauptung stimmt aber nicht. Hier die Fakten zu Brillen, Viagra und wofür Kassen zahlen.

von Tania Röttger

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Wer so schlecht sehen kann, dem bezuschussen Krankenkassen die Brillengläser. (Symbolbild: David Travis / Unsplash)
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Größtenteils falsch – es ist genau umgekehrt: Krankenkassen zahlen nicht für Viagra, dafür aber manchmal für Brillen.
Das Bild verbreitet die Gruppe „Wir Kinder der 70er und 80er Jahre“ auf Facebook. Es wurde mehr als 1.400 Mal geteilt.

Seit 2004 gilt eine Änderung des Sozialgesetzbuchs, die Viagra und ähnliche Mittel von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausnimmt: „Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz (…) dienen.“ Der Gesetzgeber sieht sie nämlich als Mittel zur „Erhöhung der Lebensqualität“ an.

Aus dem fünften Sozialgesetzbuch

Es kann aber Krankenfälle geben, in denen Kassen Mittel verschreiben, die auch gegen Impotenz wirken. Doch speziell für Behandlungen von Impotenz oder Errektionsstörung zahlt sie eben nicht.

Bei Brillen gibt es hingegen bestimmte Fälle, in denen Krankenkassen ganz offiziell zahlen.

Kurz- und Weitsichtige erhalten ab sechs Dioptrie eine Brille auf Kosten der Krankenkasse. Allerdings nur die Gläser, nicht das Gestell. Sechs Dioptrie sind viel. Bei Personen mit Hornhautverkrümmung sinkt die Schwelle auf vier Dioptrie.  

Aus dem fünften Sozialgesetzbuch