
Seit 2004 gilt eine Änderung des Sozialgesetzbuchs, die Viagra und ähnliche Mittel von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausnimmt: „Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz (…) dienen.“ Der Gesetzgeber sieht sie nämlich als Mittel zur „Erhöhung der Lebensqualität“ an.

Es kann aber Krankenfälle geben, in denen Kassen Mittel verschreiben, die auch gegen Impotenz wirken. Doch speziell für Behandlungen von Impotenz oder Errektionsstörung zahlt sie eben nicht.
Bei Brillen gibt es hingegen bestimmte Fälle, in denen Krankenkassen ganz offiziell zahlen.
Kurz- und Weitsichtige erhalten ab sechs Dioptrie eine Brille auf Kosten der Krankenkasse. Allerdings nur die Gläser, nicht das Gestell. Sechs Dioptrie sind viel. Bei Personen mit Hornhautverkrümmung sinkt die Schwelle auf vier Dioptrie.
