Nein – Dänemark verbietet nicht dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge
Die Webseite „info-direkt.eu“ schreibt, dass in Dänemark Flüchtlinge keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen sollen. Das dänische Einwanderungsministerium widerspricht.
Auf der Webseite info-direkt.eu ging am 10. Oktober 2018 ein Artikel online: „Sensation in Dänemark: Kein einziger Flüchtling darf mehr bleiben!“ war die Überschrift. In dem Text steht: „Eine politische Sensation hat sich in Dänemark ereignet. Regierungschef Lars Rasmussen zerschlägt den Gordischen Knoten der Asylpolitik. In Zukunft soll kein Flüchtling mehr eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Damit ist die Dänemark der erste Staat Europas, der den Missbrauch des Asylrechts als Mittel zur Masseneinwanderung abstellt und das Konzept der Integration abschafft.“
Diese Information ist falsch.
Dänisches Ministerium hält die Nachricht von „Info-direkt.eu“ für falsch
In den letzten Jahren hat Dänemark seine Asylpolitik streng verschärft. Das kommuniziert das Ministerium für Einwanderung und Integration stolz auf seiner Webseite. Es seien bereits 98 Verschärfungen des Ausländer- und Asylrechts von der Regierung veranlasst worden. Die Verschärfungen: Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis muss man jetzt Gebühren zahlen. Asylsuchende bekommen weniger Geld. Die Zeit, die Einwanderer in Dänemark verbringen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis bekommen zu können, hat sich verlängert.
Correctiv fragte das Ministerium, ob Dänemark den Zugang zu dauerhaften Aufenthaltserlaubnissen für Flüchtlinge beschränkt habe – oder ob so etwas geplant sei. Das Ministerium antwortete: „Nein, es ist nicht richtig, dass Flüchtlinge keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Dänemark erhalten können. Ein Flüchtling kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, und Dänemark plant derzeit nicht, diese Anforderungen zu ändern. Mehr über die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfahren Sie hier: https://www.nyidanmark.dk/en-GB“.
Flüchtlingshilfsorganisation: Erhalten von dauerhafter Aufenthaltserlaubnis ist sehr schwierig in Dänemark
Correctiv unterhielt sich auch mit der Flüchtlings-Hilforganisation „Refugees Welcome Dänemark“, um herauszufinden, ob der Zugang zu diesen Aufenthaltstiteln in den letzten Jahren erschwert wurde. Ihre Direktorin Michala Clante Bendixen antwortete:
„In Dänemark haben keine Flüchtlinge von Anfang an einen festen Aufenthaltsstatus erhalten – aber während manchen Perioden würden sie ihn nach 7 Jahren vorübergehenden Aufenthalts automatisch erhalten, wenn sie keine Verbrechen begangen hätten.
Im Jahr 2017 wurde die jüngste Verschärfung der Anforderungen an den Daueraufenthalt eingeführt – was dazu führt, dass sich nur sehr wenige Menschen mit Flüchtlingshintergrund jemals qualifizieren werden. Und stellen Sie fest, dass die Daueraufenthaltserlaubnis eine Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft ist – was bedeutet, dass nur sehr wenige Flüchtlinge jemals dänische Staatsbürger werden und damit das Wahlrecht bei nationalen Wahlen erhalten. “
In einem Text vom August 2018 schrieb Michala Clante Bendixen schon, dass es heute „für Flüchtlinge fast unmöglich geworden ist, einen dauerhaften Aufenthalt zu erhalten“ und detaillierte unter welchen Bedingungen Ausländer einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen können.
„In Dänemark werden zunächst alle Arten von Aufenthaltstiteln als befristet erteilt, die je nach Art der Aufenthaltserlaubnis für 1 bis 2 Jahre gültig sind. Der Konventionsstatus wird für 2 Jahre, die Familienzusammenführung für 2 Jahre und die beiden Arten des Schutzstatus für 1 Jahr gewährt. Dann muss der Flüchtling eine Verlängerung beantragen, das geschieht nicht automatisch, und es ist wichtig, die Frist einzuhalten. Wenn die Aufenthaltserlaubnis einer Person ausläuft, muss die Person einen erneuten Antrag stellen, das heißt in ihr Herkunftsland reisen und von dort aus einen Antrag stellen. Die Bearbeitung einer Verlängerung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Denken Sie daran, dass es auch notwendig ist, eine Verlängerung für Kinder zu beantragen.
Nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark (die Zeit als Asylbewerber zählt nicht) kann eine Person eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Um dies zu erreichen, muss die Person eine Reihe von verschiedenen Kriterien in Bezug auf dänische Sprachkenntnisse, Arbeit/Bildung und Kriminalität erfüllen.“